Hat das Schild Regelungswirkung?

  • Hat das Schild Regelungswirkung?
     depp
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Hallo, hallo,

    ich würde gerne wissen, ob das folgend verlinkte Verkehrsschild Regelungswirkung hat, ich es also befolgen muss, bzw. bei nicht-Befolgen mit Strafmaßnahmen rechnen müsste.

    http://1.1.1.4/bmi/www.autobahn-bilder.de/images/A9%20Ri%20Berlin/M-Hof2010/IMG_9278.JPG

    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Hat das Schild Regelungswirkung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Text
    Der Link ist kaputt, lässt sich zum Glück aber erraten :)

    >ich würde gerne wissen, ob das folgend verlinkte Verkehrsschild Regelungswirkung hat, ich es also befolgen muss,

    Zweimal nein ...

    >bzw. bei nicht-Befolgen mit Strafmaßnahmen rechnen müsste.

    ... einmal ja. Ich gehe (allerdings ohne jede Ortskenntnis) davon aus, dass du im weiteren Verlauf der BAB auf ein Schild stossen wirst, dass dir die Weiterfahrt dann verbindlich verbietet, falls du dich vorher falsch eingeordnet hast. Zurückfahren darfst du ja auch nicht ...

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  • Thema
    Re: Re: Hat das Schild Regelungswirkung?
    Autor
      depp
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Text
    Ok, vielen Dank schon mal.
    Woher weiß ich dann, welche Schilder verbindliche Regelungswirkung entfalten? Sind es nur die, welche explizit in den Anlagen zur StVO "aufgezeichnet" sind?


    Im weiteren Verlauf der Autobahn finden sich keine Verbotsschilder. Nur folgende:

    www.autobahn-bilder.de/images/A9 Ri Berlin/M-Hof2010/IMG_9269.JPG

    www.autobahn-bilder.de/images/A9 Ri Berlin/M-Hof2010/IMG_9278.JPG



    Allerdings kommen interessanterweise nach der Fahrbahnteilung in "PKW-Spur" und "LKW-Spur" Geschwindigkeitsbeschränungen, welche die Geschwindigkeit auch auf der PKW-Spur für LKW regeln, und auf der LKW-Spur eine Regelung für PKW besteht.
    Siehe: www.autobahn-bilder.de/images/A9 Ri Berlin/M-Hof2010/IMG_9288.JPG

    Es ist schlecht zu sehen, aber es besteht eine Geschwindigkeitsbeschränung von 80 km/h und eine Beschränung auf 60 km/h mit dem Zusatzschild "Lkw".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hat das Schild Regelungswirkung?
    Autor
      depp
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Text
    >Allerdings kommen interessanterweise nach der Fahrbahnteilung in "PKW-Spur" und "LKW-Spur" Geschwindigkeitsbeschränungen, welche die Geschwindigkeit auch auf der PKW-Spur für LKW regeln, und auf der LKW-Spur eine Regelung für PKW besteht.
    >Siehe: www.autobahn-bilder.de/images/A9 Ri Berlin/M-Hof2010/IMG_9288.JPG
    >
    >Es ist schlecht zu sehen, aber es besteht eine Geschwindigkeitsbeschränung von 80 km/h und eine Beschränung auf 60 km/h mit dem Zusatzschild "Lkw".


    http://www.panoramio.com/photo/59163147
    Hier sieht mans zumindest ansatzweise besser.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hat das Schild Regelungswirkung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Text
    Ok, du willst als PKW mit Anhänger nicht mit 60 bei den LKWs mitschwimmen? Das ist - zumindest nach dieser Beschilderung - nicht verboten. Ich verstehe zwar nicht ganz, warum man hier ein Fantasiezeichen aufgebaut hat statt eine verbindliche Regelung zu treffen, aber so ist es dann eben ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hat das Schild Regelungswirkung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Text
    >Woher weiß ich dann, welche Schilder verbindliche Regelungswirkung entfalten? Sind es nur die, welche explizit in den Anlagen zur StVO "aufgezeichnet" sind?

    Nicht ganz. Es gibt eine Reihe erlaubter Variationen, z.B. was die Richtung von Pfeilen bei einigen VZ betrifft. Zumindest der "Prototyp" muss in der StVO enthalten sein und die Variation darf nur dazu dienen, ein Schild den örtlichen Verhältnissen anzupassen.

    Ein zweiter Aspekt an dieser Sache ist, dass es ganz einfach keinen Bußgeldtatbestand gibt, gegen den man hier verstoßen könnte.

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