Hantieren mit Handy

  • Hantieren mit Handy
     NaBe
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Hallo,
    ich wurde eben von der Polizei angehalten,weil ich "bei dem Hantieren mit dem Handy" gesehen wurde.
    Bin noch in der Probezeit,habe aber noch keinen Punkt oder Sonstiges..Was kommt nun auf mich zu?
    Muss ich nur das Bußgeld bezahlen oder auch noch ein Aufbauseminar machen? Und wie teuer sind Bußgeld und Seminar? Bedanke mich für fachkundige Antworten!
  • Thema
    Re: Hantieren mit Handy
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    Das Knöllchen kostet 40 Euro. Dazu kommt die Bearbeitungsgebühr von knapp 24 €.
    Einen Punkt trägt deine -ehemals so reine- Flens-Weste nun.

    Handybenutzung ist ein B-Verstoß.
    Das heißt: NOCH ist keine Nachschulung erforderlich und auch die Probezeit wird nicht verlängert.

    Beim nächsten A-, oder B-Verstoß ändern sich die beiden letzten Punkte für dich aber.
    Also: Schön brav bleinen (werden). ;o)

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  • Thema
    Re: Re: Hantieren mit Handy
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    >Das Knöllchen kostet 40 Euro. Dazu kommt die Bearbeitungsgebühr von knapp 24 €.

    20,- Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen um genau zu sein. ;-)


    Wenn ich am Fahren bin, ist mein Handy immer in der Hosentasche, so dass ich schlecht dran komme, wenn ich z. B. eine SMS bekomme. Viele legen das Handy in die vordere Ablage (falls vorhanden) vor dem Schaltknüppel. Es piepst und reflexartig will man nur kurz gucken, wer geschrieben hat. Allein das Aufheben bzw. halten des Handys in der Hand reicht aus und der Tatbestand ist erfüllt.
    Ab jetzt heißt es: Vorsicht, sonst Nachschulung und diese ist nicht gerade billig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Hantieren mit Handy
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Donnerstag, 8. April 2010
    Text
    helfen könnte dabei eine handyhalterung. so kannst du das handy (wie ein navi) mit einer hand bedienen und musst es nicht in die hand nehmen.

    dazu noch nen gescheites headset und so etwas passiert nicht wieder.

    die investition ist im ganzen sicherlich günstiger, als probezeitverlängerung und aufbauseminar.

    gruß

    flo

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hantieren mit Handy
    Autor
      V1PeR
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2010
    Text
    Rein juristisch kannst du dein Handy solange beim fahren in der Hand halten wie du lustig bist.

    Verboten ist lediglich das in der Hand halten zum Zwecke der Benutzung des Gerätes. Wenn du getippt oder gar foniert hast isses klar dann biste dran. Solltest du es nur so in der Hand gehalten haben z.B. weil es dir zuvor runter gefallen ist und du es aufgehoben hast kann dir der Freund in grün gar nichts, zumal sie in der Beweispflicht sind.

    LG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hantieren mit Handy
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2010
    Text
    >Rein juristisch kannst du dein Handy solange beim fahren in der Hand halten wie du lustig bist.
    >Verboten ist lediglich das in der Hand halten zum Zwecke der Benutzung des Gerätes.
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Wo hast du DAS denn her?!?

    Bevor sich hier wer auf "Laienmeinung" verlässt, sollte er vielleicht in Urteile schauen - um nachher nicht unsanft zu erwachen:

    Das OLG Köln (Beschluss vom 18.02.2009 - 83 SsO OWi 11/09) hat nun schon vor einigen Wochen einmal mehr zum Handy-Verstoß Stellung genommen. Nach den Urteilfeststellungen des Tatrichters hatte der Fahrer "sein Mobiltelefon, nachdem dieses im Fahrzeug geklingelt hatte, aufgenommen, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn angerufen hatte".

    Dem OLG Köln reichte das:
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.). Die Gefahr mentaler Ablenkung ist aber schon dann konkret gegeben, wenn der Fahrzeugführer - wie hier - das Gerät nach dem Klingelzeichen aufnimmt und seine Aufmerksamkeit der Anzeigefunktion zuwendet...."

    Quelle:
    http://blog.beck.de/2009/05/07/handy-verstoss-schon-das-in-die-hand-nehmen-und-auf-das-display-schauen-reicht

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