Wieso sollte man das nicht können oder dürfen!? So ein quatsch! Jede passende Birne mit der entsprechenden Leistung kann verbaut werden. Wieso sollte ich wenn der Roller ne H4 Birne hat, diese nicht gegen eine H4 Halogen Birne tauschen!?
Was halt nicht geht bzw erlaubt ist sind diese 100 W Birnen von eBay, aber die taugen eh nix
ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Roller KEINE Halogenbirne als Standardausrüstung hat. Und genaus so eine Birne baust du bei einem Wechsel wieder ein, denn eine andere würde vermutlich sowieso nicht in den Sockel passen.
(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.
selbst wenn er nach eu norm ausgerüstet wäre (was bei den umrüstungen von roller 50km/h auf 25 km/h regelmässig nicht geändert wird) darf er nur eine baugleiche birne wieder einsetzen.