HILFE :( ! FAHRERFLUCHT IN DER PROBEZEIT

  • HILFE :( ! FAHRERFLUCHT IN DER PROBEZEIT
     MoWuppertal
      schrieb am Montag, 15. Juni 2009
    Hallo Leute,

    Hab meinen Lappen seit fast 2 Monaten, hab dann am Samstag beim Parken einen Roller gerammt, der auch umgefallen ist. Bin dann losgefahren aber nach 5 minuten wieder zurück gekommen der Roller stand wieder. Hab dann am Sonntag versucht den Besitzer ausfindig zu machen und hab in der Nachb...aft geklingelt und auch einen Zettel am Roller hinterlassen. Heute bin ich dann wieder hin und hab dann zufälligerweise den Fahrer erwischt und gefragt was passiert sei nach dem Unfall, der mir wiederum sagte das der schaden für ihn kein problem sei und er gar keine anzeige machen wollte aber die nachbarn die polizei gerufen hätten. Ich bin ja noch in der Probezeit, was kommt da auf mich zu? Muss ich den Führerschein weider abgeben (für immer)?

    Ich danke für jede Antwort !
  • Thema
    Re: HILFE :( ! FAHRERFLUCHT IN DER PROBEZEIT
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat eine Unfallflucht begangen. Er hat lediglich noch die Chance bei Gericht durch "tätige Reue" eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe zu erreichen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet. Diese Möglichkeit der "Nachmeldung" besteht nur in ganz bestimmten Fällen:
    Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben, (wie bei Beschädigung eines parkenden Autos oder eines Verkehrszeichens), es darf keine Person verletzt worden sein und der Unfallschaden darf ca. 1.000 EUR nicht überschreiten.
    Zum Zeitpunkt der Nachmeldung darf der Täter der Polizei noch nicht bekannt sein. Wenn die Polizei erst einmal vor der Tür steht, ist alles zu spät. Selbst wenn das Gericht von Strafe absieht, bleibt es bei einem Eintrag von sieben Punkten in der Verkehrssünderkartei.

    Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/unfallflucht.php


    Die Polizei ist verpflichtet einer Anzeige zum Vergehen der Unfallflucht nachzugehen, da ein öffentliches Interesse besteht.
    Da hilft es auch nicht, wenn der Geschädigte auf eine Anzeige verzichtet.
    Ob das Verfahren später -evtl. unter bes. Auflagen- eingestellt wird, liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft (Gericht).

    Nach dem letzten Satz des zitierten Textes dürften dir Nachschulung und verlängerte Probezeit sicher sein :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: HILFE :( ! FAHRERFLUCHT IN DER PROBEZEIT
    Autor
      MoWuppertal
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat eine Unfallflucht begangen. Er hat lediglich noch die Chance bei Gericht durch "tätige Reue" eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe zu erreichen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet. Diese Möglichkeit der "Nachmeldung" besteht nur in ganz bestimmten Fällen:
    >Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben, (wie bei Beschädigung eines parkenden Autos oder eines Verkehrszeichens), es darf keine Person verletzt worden sein und der Unfallschaden darf ca. 1.000 EUR nicht überschreiten.
    >Zum Zeitpunkt der Nachmeldung darf der Täter der Polizei noch nicht bekannt sein. Wenn die Polizei erst einmal vor der Tür steht, ist alles zu spät. Selbst wenn das Gericht von Strafe absieht, bleibt es bei einem Eintrag von sieben Punkten in der Verkehrssünderkartei.
    >
    >Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/unfallflucht.php
    >
    >
    >Die Polizei ist verpflichtet einer Anzeige zum Vergehen der Unfallflucht nachzugehen, da ein öffentliches Interesse besteht.
    >Da hilft es auch nicht, wenn der Geschädigte auf eine Anzeige verzichtet.
    >Ob das Verfahren später -evtl. unter bes. Auflagen- eingestellt wird, liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft (Gericht).
    >
    >Nach dem letzten Satz des zitierten Textes dürften dir Nachschulung und verlängerte Probezeit sicher sein :o(

    Danke für die Ausführliche antwort, hab den brief heute bekommen und mein vater auf den der wagen zugelassen ist muss den fahrer melden, mhh...nun ja ich hab den fahrer ja aufsuchen wollen hab bei seinen nachbarn geklingelt und auch meine telefonnummer hinterlassen, am Roller ja das selbe, ich hab den fahrer aber erst 2 tage nach dem geschehen angetroffen und er hat mir gesagt das die polizei schon über alles bescheid weiss und er eigentlich nix zur anzeige bringen wollte, nur leider haben nachbarn die polizei angerufen, ich glaub ich kann ja einige von den Leuten bei denen ich geklingelt habe als "zeugen" laden lassen oder etwa nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: HILFE :( ! FAHRERFLUCHT IN DER PROBEZEIT
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Ich denke, es ist an der Zeit für dich, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.
    Da wird dir nichts Geringeres als eine Straftat vorgeworfen.
    Ohne den RA würde ich auch KEINE Aussage bei der Polizei machen, oder eigene Schritte unternehmen. BIS AUF EINEN:
    Ich würde den Eingangsbeitrag (am besten gleich mit dem Hinweis, dass dieser Brief kam) ins
    www.verkehrsportal.de
    setzen.
    Die dort anwesenden Anwälte, Polizisten, Leute vom StVA uä werden dir freundlich, kompetent und kostenfrei besseren Rat geben, als ich hier.
    Viel Glück --> du wirst es brauchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: HILFE :( ! FAHRERFLUCHT IN DER PROBEZEIT
    Autor
      Jollexx
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    Du hättest den Unfall einfach unverzüglich bei der Polizei melden sollen. Die hätten das dann in ihr schlaues Buch geschrieben ;O Vor Gericht könntest du dann vorweisen , das du eine angemessene Zeit gewartet hast und den Unfall dann auch gemeldet hast.

    naja

    viel glück hast dich ja bemüht den Besitzer des rollers zu finden

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