Gültigkeitverlängerung von Ausbildungsbescheinigungen

  • Gültigkeitverlängerung von Ausbildungsbescheinigungen
     balebingo
      schrieb am Montag, 25. Juli 2011
    hallo,
    die Gültigkeit meiner theoritischen und praktischen Ausbildungen werden in zwei wochen zu ende kommen, und ich kann auch zurzeit aus finanziellen und professionellen Gründe die Prüfungen nicht ablegen. Mein Fahrlehrer hat mir gesagt, dass wenn diese Gültigkeit erlischt ist, dann werde ich die ganze Theoriepflichtstunden sowie alle Pflichtfahrstunden wiederholen und natürlich bezahlen!!! Was für mich auch zurzeit unmöglich ist! Aber ein Kumpel hat mir gesagt, dass der Fahrleher bzw. die Fahrschule dürfte die Gültigkeit meiner Ausbildung verlängern, aber das würden sie ungern machen, da sie mehr verdienen würden, wenn ich alles wiederholen müsste.
    Meine Frage lautet: Darf mein Fahrlehrer diese Gültigkeit verlängern???
    Ich würde gern gute und starke Argumente haben bevor ich mit meinem Fahrlehrer darüber spreche
    Danke im voraus für ihre Hilfe
    Grüß
    balebingo
  • Thema
    Re: Gültigkeitverlängerung von Ausbildungsbescheinigungen
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. Juli 2011
    Text


    Würdest du bitte ein wenig konkreter werden?
    Im Moment verstehe ich noch nicht ganz, um was es dir geht.
    Denn es gibt verschiedene Fristen, die einzuhalten sind:

    Da gibt es zuerst den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule, der ab der Anmeldung eine Gültigkeit von einem Jahr hat.
    Ist das abgelaufen, kann -aber muss nicht- die FS die Ausbildung weiterführen. Ob sie dir die Verlängerung in Rechnung stellt, bleibt ihr (und deinem Verhandlungsgeschick) überlassen.

    Dann gibt es den Antrag beim Amt, der ab Genehmigungsdatum (erst einmal) ein Jahr Zeit zur tP gibt.
    Dann die einjährige Frist, die ab bestandener tP zu laufen beginnt. Bis dahin solltest du die pP bestanden haben.

    Dann gibt es auch noch Bescheinigungen über den Besuch der theoretischen Unterrichte (bzw. über die Sonderfahrten) die eine zweijährige Gültigkeit haben.

    Liste bitte die dir bekannten Daten (deinen bisherigen FS-Werdegang) auf, damit die Beratung an richtiger Stelle angesetzt werden kann.
    Danke.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeitverlängerung von Ausbildungsbescheinigungen
    Autor
      balebingo
      schrieb am Montag, 25. Juli 2011
    Text
    > es geht genau um die Bescheinigungen über den Besuch der theoretischen Unterrichte (bzw. über die Sonderfahrten) die eine zweijährige Gültigkeit haben, und werden am 14 August bzw am 28 August ihre Gültigkeit verlieren

    >
    >Würdest du bitte ein wenig konkreter werden?
    >Im Moment verstehe ich noch nicht ganz, um was es dir geht.
    >Denn es gibt verschiedene Fristen, die einzuhalten sind:
    >
    >Da gibt es zuerst den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule, der ab der Anmeldung eine Gültigkeit von einem Jahr hat.
    >Ist das abgelaufen, kann -aber muss nicht- die FS die Ausbildung weiterführen. Ob sie dir die Verlängerung in Rechnung stellt, bleibt ihr (und deinem Verhandlungsgeschick) überlassen.
    >
    >Dann gibt es den Antrag beim Amt, der ab Genehmigungsdatum (erst einmal) ein Jahr Zeit zur tP gibt.
    >Dann die einjährige Frist, die ab bestandener tP zu laufen beginnt. Bis dahin solltest du die pP bestanden haben.
    >
    >Dann gibt es auch noch Bescheinigungen über den Besuch der theoretischen Unterrichte (bzw. über die Sonderfahrten) die eine zweijährige Gültigkeit haben.
    >
    >Liste bitte die dir bekannten Daten (deinen bisherigen FS-Werdegang) auf, damit die Beratung an richtiger Stelle angesetzt werden kann.
    >Danke.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeitverlängerung von Ausbildungsbescheinigungen
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. Juli 2011
    Text
    >es geht genau um die Bescheinigungen über den Besuch der theoretischen Unterrichte (bzw. über die Sonderfahrten) die eine zweijährige Gültigkeit haben, und werden am 14 August bzw am 28 August ihre Gültigkeit verlieren

    Diese Frist kann nur von der zuständigen obersten Landesbehörde (das heißt: Verkehrsministerium deines Bundeslandes) verlängert werden, also weder von der Fahrschule, noch von TÜV oder DEKRA und noch nicht einmal von deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde. Die Chancen für eine Ausnahme würde ich als nahe null einschätzen, außerdem bist du schon ziemlich spät dran. Aber Fragen kostet ja nichts ...

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