Gültigkeitsdauer der Papiere (Fahrerlaubnisantrag))

  • Gültigkeitsdauer der Papiere (Fahrerlaubnisantrag))
     stefanie2905
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Hallo alle zusammen,

    ich hab da mal ein oder zwei Fragen, die mir sicherlich jemand hier beantworten kann.
    Dann mal los.
    Wie lange hat man Zeit vom Abgabetag des Fahrerlaubnisantrages an den Führerschein zu machen?
    Mir wurde gesagt ein Jahr, doch gilt das wirklich für beide Prüfungen (Therorie und Praktisch), die in diesem Zeitraum bestanden sein müssen?
    Hab mal gelesen, dass sich nach der bestandenen Theorieprüfung der Fahrerlaubnisantrag um ein Jahr verlängert.
    Stimmt das?
    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    Liebe Grüße
  • Thema
    Re: Gültigkeitsdauer der Papiere (Fahrerlaubnisantrag))
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    Hallo Stefanie,

    wenn die Behörde den Führerscheinantrag fertig bearbeitet hat erstellt sie einen Prüfauftrag für TÜV bzw. DEKRA. Ab diesem Datum hast du genau 1 Jahr Zeit um die Theorieprüfung zu bestehen. Ab dem Datum der bestandenen Theorieprüfung beginnt eine neue 1-Jahres-Frist für die praktische Prüfung.

    Viele Grüße
    Kirsten

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