Gültigkeit der Theoriestunden nach Ummeldung

  • Gültigkeit der Theoriestunden nach Ummeldung
     sistaela
      schrieb am Donnerstag, 29. Oktober 2009
    Hallo Leute,

    Eine Freundin von mir hat sich im September 2008 in der Fahrschule angemeldet und dort auch den Theorieunterricht besucht.

    Da sie im Juni 2009 umgezogen ist, hat sie sich bei einer anderen Fahrschule angemeldet und hat dort auch einen Ummeldungsbetrag oder so bezahlt.

    Sie meinte zu mir, das sie nach der Ummeldung wieder ein Jahr Zeit hat, ihre Theorieprüfung zu machen.

    Daher meien Frage, ist das richtig so oder muss sie wieder ganz von vorne anfangen?

    Danke für Antworten

    Lg sistaela
  • Thema
    Re: Gültigkeit der Theoriestunden nach Ummeldung
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 29. Oktober 2009
    Text
    der antrag ist ein jahr gültig, egal ob mit oder ohne ummeldung.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit der Theoriestunden nach Ummeldung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 29. Oktober 2009
    Text
    Hallo,

    die Jahresfrist für die Theorieprüfung beginnt nicht mit der Anmeldung in der Fahrschule sondern mit dem Führerscheinantrag bei der Behörde (oder genauer gesagt, mit dem Abschluss von dessen Bearbeitung).
    Die Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig, hier spielt der Fahrschulwechsel ebenfalls keine Rolle.

    In vielen Ausbildungsverträgen steht, dass sie nach 1 Jahr automatisch enden und die Fahrschule danach eine neue Grundgebühr verlangen darf. Aber das hat nichts mit der Theorieprüfung zu tun.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Theoriestunden nach Ummeldung
    Autor
      sistaela
      schrieb am Freitag, 30. Oktober 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >die Jahresfrist für die Theorieprüfung beginnt nicht mit der Anmeldung in der Fahrschule sondern mit dem Führerscheinantrag bei der Behörde (oder genauer gesagt, mit dem Abschluss von dessen Bearbeitung).
    >Die Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig, hier spielt der Fahrschulwechsel ebenfalls keine Rolle.
    >
    >In vielen Ausbildungsverträgen steht, dass sie nach 1 Jahr automatisch enden und die Fahrschule danach eine neue Grundgebühr verlangen darf. Aber das hat nichts mit der Theorieprüfung zu tun.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    Hallo Kirsten,

    danke für die Antwort. Soweit ich aber weiß, hatte die alte Fahrschule ihre unterlagen zum Sraßenverkehrsamt geschickt und die waren dann ein Monat später wieder zurück.
    Nachdem sie gewechselt hatte, hatte sie nach genau eienm Jahr,also im September 2009 ihre Theorieprüfung und ist durchegefallen.
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte die neue Fahrschule denn vollen Grundbetrag nochmal verlangen. Müsste sie dann denn Theorieunterricht wieder besuchen?

    Lg sistaela

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