Gültigkeit der Theoriestunden

  • Gültigkeit der Theoriestunden
     Alias
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Hallo =)
    Ich habe eine Frage zur Gültigkeit der Theoriestunden. Ich habe vor einiger Zeit mit den Theoriestunden angefangen (schon über ein Jahr her), habe aufgrund des Abiturs, was mir verständlicherweise etwas wichtiger war und Vorrang hatte, aber die Theorieprüfung nicht gemacht. Meine Papiere habe ich auch erst spät abgegeben, sodass ich ein Verfall der Papiere nach einem Jahr noch nicht zu erwarten habe. Nun stehe ich kurz vor der Theorieprüfung, da das Abitur nun sicher ist :P Meine Frage ist nun: Wenn ich die Theorie geschafft habe und mit dem Fahren anfange- Wann muss ich die praktische Prüfung gemacht haben? Ich habe gehört, dass die Theoriestunden nach 2 Jahren verfallen. Kann ich also die Theorieprüfung innerhalb von 2 Jahren machen und DANN hab ich noch ein Jahr für die Praxis (die ich nicht brauchen werde, aber nur mal rein theoretisch) oder muss ich die Praxis schon dann bestanden haben, solange die Theoriestunden gültig sind- sprich 2 Jahre?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah
  • Thema
    Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text


    Bevor du dir über die Prüfung Gedanken machst:
    Hast du bedacht, dass dein Ausbildungsvertrag bei der FS ein Jahr nach Ausbildungsbeginn erlischt, und deine FS einen Anspruch auf eine erneute Grundgebühr hätte?

    Nach einer bestandenen TP hast du ein Jahr Zeit um die PP zu machen. So das Amt.
    Was dein FL bezüglich des Ausbildungsvertrages macht, ist sein Ding.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text
    Hallo Sarah,

    ergänzend zu der Antwort von Peg:
    Du musst die Theorieprüfung innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Prüfauftrags (= Papiere von der Behörde fertig bearbeitet) machen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen die Theorieunterrichte nicht älter als 2 Jahre sein. Für die praktische Prüfung hast du nach der bestandenen Theorieprüfung wieder ein Jahr Zeit.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      Alias
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text
    Hallo Kirsten,

    Vielen Dank für die Antwort. Das war genau das, was ich wissen wollte. Also sobald ich den Sehpass, Erste-Hilfe Papiere etc abgegeben hab und diese dann in den 6-8 Wochen bearbeitet wurden habe ich ein Jahr Zeit um die Theorieprüfung zu machen und die Stunden dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. So hatte ich es auch von anderen verstanden :) Danke für die Bestätigung :)
    Liebe Grüße

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  • Thema
    Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      DiLdile
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Hallo =)
    >Ich habe eine Frage zur Gültigkeit der Theoriestunden. Ich habe vor einiger Zeit mit den Theoriestunden angefangen (schon über ein Jahr her), habe aufgrund des Abiturs, was mir verständlicherweise etwas wichtiger war und Vorrang hatte, aber die Theorieprüfung nicht gemacht. Meine Papiere habe ich auch erst spät abgegeben, sodass ich ein Verfall der Papiere nach einem Jahr noch nicht zu erwarten habe. Nun stehe ich kurz vor der Theorieprüfung, da das Abitur nun sicher ist :P Meine Frage ist nun: Wenn ich die Theorie geschafft habe und mit dem Fahren anfange- Wann muss ich die praktische Prüfung gemacht haben? Ich habe gehört, dass die Theoriestunden nach 2 Jahren verfallen. Kann ich also die Theorieprüfung innerhalb von 2 Jahren machen und DANN hab ich noch ein Jahr für die Praxis (die ich nicht brauchen werde, aber nur mal rein theoretisch) oder muss ich die Praxis schon dann bestanden haben, solange die Theoriestunden gültig sind- sprich 2 Jahre?
    >Mit freundlichen Grüßen
    >Sarah


    Hallo Sarah,

    ich habe gerade das gleiche Problem wie du, und da wollte ich Fragen stimmt jetzt die Gültigkeit von 2 Jahren??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Text
    >ich habe gerade das gleiche Problem wie du, und da wollte ich Fragen stimmt jetzt die Gültigkeit von 2 Jahren??

    Ja, Theorieunterrichte (und übrigens auch Sonderfahrten) sind 2 Jahre gültig.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Donnerstag, 14. Januar 2010
    Text

    >Ja, Theorieunterrichte (und übrigens auch Sonderfahrten) sind 2 Jahre gültig.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    Guten Morgen!

    Wo steht denn das? Also ich meine die rechtliche Grundlage!?

    Gruß, Tschenzi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      S25G
      schrieb am Donnerstag, 14. Januar 2010
    Text
    Hallo,

    habe eine Frage.
    Habe im September 2008 mich in der Fahrschule angemeldet.

    Habe die ersten 2 Wochen die 14 x 90 Minuten Theorieunterrichte abgeschlossen.

    Jedoch habe ich noch keine Papiere wie Erste Hilfe und Sehtest abgegeben. Nur mein Ausweis für den Ausbildungsvertrag. Also die Behörde hat keine Papiere von mir.

    Nun gehe ich seitdem nicht mehr dorthin. Meine Frage kann ich jetzt die 14 x 90 Theoriestunden bei einer neuen Fahrschule geltend machen, so das ich bei der neuen FS mit den Fahrstunden sofort anfangen und nachher Theorieprüfung schreiben kann und Praxisprüfung machen kann.

    Oder muss ich erneut die 14 x 90 TS nachholen? denn ich meine gelesen zu haben das Theoriestunden 2 Jahre Gültig sind.

    BITTE UM HILFE, DANKE IM VORRAUS

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Theoriestunden
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 14. Januar 2010
    Text
    >Meine Frage kann ich jetzt die 14 x 90 Theoriestunden bei einer neuen Fahrschule geltend machen, so das ich bei der neuen FS mit den Fahrstunden sofort anfangen und nachher Theorieprüfung schreiben kann und Praxisprüfung machen kann.

    Ja und Nein. Die alte Fahrschule muß dir für die besuchten Stunden eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen. Darin steht dann, dass du bereits die 12+2 Doppelstunden absolviert hast. Damit kann dich die neue Fahrschule zur TP anmelden - sie muss es aber nicht. Um dich zur Prüfung anmelden zu dürfen, muss der Fahrlehrer nämlich außerdem überzeugt sein, dass die Ausbildungsziele erreicht wurden. Ob er das nach einer Pause von meht als einem Jahr noch guten Gewissens tun kann?

    Zwei Jahre nach Abschluss der theoretischen Ausbildung verfallen die Stunden dann endgültig.

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