Gültigkeit der Sonderfahrstunden

  • Gültigkeit der Sonderfahrstunden
     Witchy
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Hallo könnt ihr mir vielleicht sagen wie lange die Sonderfahrten gültig sind. ich habe schon mal angefangen mit dem führerschein und kurz davor musste ich leider aus pers. gründen aufhören.
    jetzt würde ich gern nocheinmal beginnen habe gehört das ich die sonderfahrten evtl nicht nochmal machen muss...

    Lg dani
  • Thema
    Re: Gültigkeit der Sonderfahrstunden
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    >Hallo könnt ihr mir vielleicht sagen wie lange die Sonderfahrten gültig sind. ich habe schon mal angefangen mit dem führerschein und kurz davor musste ich leider aus pers. gründen aufhören.
    >jetzt würde ich gern nocheinmal beginnen habe gehört das ich die sonderfahrten evtl nicht nochmal machen muss...
    >
    >Lg dani

    2 Jahre

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  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Sonderfahrstunden
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Samstag, 12. April 2008
    Text
    Genauer: 2 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Ausbildungsbescheinigung. Wenn du keine hast musst du darauf hoffen, dass deine ehem. Fahrschule noch deine Akte bzw Unterlagen hat. Sollte aber der Fall sein.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten


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