Gültigkeit der Führerscheinprüfungen

  • Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
     Kidding
      schrieb am Montag, 10. Januar 2011
    Hallo!
    Ich bin 16 und würde gern noch im Januar mit meinen Theoriestunden anfangen. Ich werde aber erst im sommer 17 und eine freundin hat mir gesagt, dass meine prüfungen nicht gültig sind, wenn sie zu früh, bevor ich mit dem fahren anfange, gemacht werden. welche zeitlichen begrenzungen gibt es da/ gibts überhaupt welche?
    danke für eure hilfe!!
  • Thema
    Re: Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
    Autor
      its.just.me
      schrieb am Montag, 10. Januar 2011
    Text
    hey,

    anfangen mit der fahrschule darfst du 6 monate vor dem 17. geburtstag und die praktische prüfung darfst du einen monat vor dem 17. geburtstag ablegen, wobei es eigentlich nichts bringt, weil du dann ja eh bis zum 17. warten musst, bis du fahren darfst ;)

    lg

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  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
    Autor
      Kidding
      schrieb am Dienstag, 11. Januar 2011
    Text
    Danke!! Dann muss ich wohl noch ein bisschen warten... Egal :)

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  • Thema
    Re: Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
    Autor
      Fxy
      schrieb am Montag, 10. Januar 2011
    Text
    >Hallo!
    >Ich bin 16 und würde gern noch im Januar mit meinen Theoriestunden anfangen. Ich werde aber erst im sommer 17 und eine freundin hat mir gesagt, dass meine prüfungen nicht gültig sind, wenn sie zu früh, bevor ich mit dem fahren anfange, gemacht werden. welche zeitlichen begrenzungen gibt es da/ gibts überhaupt welche?
    >danke für eure hilfe!!

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  • Thema
    Re: Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 10. Januar 2011
    Text
    >Ich bin 16 und würde gern noch im Januar mit meinen Theoriestunden anfangen.

    Na dann los. Für den Beginn der Ausbildung gibt es keine starren Vorschriften, das gibt es nur für die Prüfungen. Die Ausbildung muss aber in Vorbereitung auf die Prüfung stattfinden, beliebig früh darf man also nicht anfangen. Die Fahrschule entscheidet, ab wann sie dich ausbilden will. Da es keine Seltenheit ist, dass Schüler über 6 Monate brauchen, bis sie den Führerschein in der Tasche haben - das hängt z.B. von der Motivation, dem Einsatz, den finanziellen Möglichkeiten usw. ab - kann die Ausbildung auch früher als die genannten 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beginnen.


    Für die Prüfung gibt es dagegen klare Vorgaben:

    - Zunächst musst du die gewünschte Fahrerlaubnis beantragen. Bis dann der Prüfauftrag bei TÜV bzw. DEKRA vorliegt vergehen gerne mal 6-8 Wochen. Daher ist es durchaus sinnvoll, diesen Antrag jetzt gleich zu stellen, damit du die Prüfung dann acuh tatsächlich ablegen kannst.

    - Der Prüfauftrag gilt ab dem Eintreffen bei der Prüforganisation zunächst für ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit muss die theoretische Prüfung bestanden sein.

    - Ab der bestandenen theoretischen Prüfung hast du dann ein weiteres Jahr Zeit, um die praktische Prüfung zu bestehen.


    Es spricht also gar nichts dagegen, sofort mit der Ausbildung zu beginnen und auch den Antrag sofort zu stellen. Je mehr Reserven du einplanst, desto eher wirst du deinen Zeitplan halten können. Bis zum Sommer verfällt hier garantiert nichts.


    Die Prüfungen dürfen aber auch nicht beliebig früh abgelegt werden, die Theorie nämlich frühestens 3 Monate und die Praxis frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters. Ob es also sinnvoll ist, schon jetzt mit dem Theorieunterricht zu beginnen, hängt davon ab, wieviele Termine deine Fahrschule anbietet und wie oft du hingehst. Bei einer Doppelstunde pro Woche, solltest du möglichst bald anfangen, bei 4 Doppelstunden (oder noch mehr) kannst du noch etwas warten.

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  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
    Autor
      Kidding
      schrieb am Dienstag, 11. Januar 2011
    Text
    Also ich hab mich noch ein bisschen umgehört und scheinbar darf ich tatsächlich erst genau ein halbes Jahr vor meinem Geburtstag anfangen. Naja, so lang kann ihc dann wohl noch warten :)
    Danke für die HIlfe!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit der Führerscheinprüfungen
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 12. Januar 2011
    Text
    Hallo,

    den Führerscheinantrag bei der Behörde kannst du erst 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag abgeben. In der Fahrschule darfst du dich aber schon jetzt anmelden und auch am Theorieunterricht teilnehmen. Die Unterrichte sind 2 Jahre gültig, hier gibt es also kein Problem mit dem erlaubten Prüfungstermin.

    Viele Grüße
    Kirsten

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