Gültigkeit Theorieunttericht A

  • Gültigkeit Theorieunttericht A
     Gast2010
      schrieb am Montag, 15. März 2010
    Hallo,
    hatte 2006 A+B Theorieunterricht besucht und auch bestanden, die A aber nicht fertig gemacht, da mir der Fahrlehrer immer mehr missfiel. Jedenfalls wollte ich das jetzt zu Ende bringen, Habe schon ca. 10 Fahrschulen angeschrieben, ob ich den Theorieunterricht für die A nochmals beuschen muss. 8 sagen ja, alles verfallen. 2 sagen, ich muss nur die Prüfung nochmal machen (verfällt nach 2 Jahren), da ich den Theorieunterricht ja schon durch die andere Prüfung nachgewiesen habe. Ich hab nur einen Monat Zeit und eigtl. keinen Bock auf den Theorieunterricht, also was stimmt nun. Gelten die besuchten Theoriestunden noch und ich muss nur nochmal die Pürfung ablegen?
  • Thema
    Re: Gültigkeit Theorieunttericht A
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 15. März 2010
    Text
    >Hallo,
    >hatte 2006 A+B Theorieunterricht besucht Ich hab .... eigtl. keinen Bock auf den Theorieunterricht, also was stimmt nun.

    Du wirst nur an das A-Kärtchen gelangen, wenn du DIE GANZE Prozedur noch einmal angehst.
    Vom Sehtest, über Antrag, Besuche der Theorie (6+4), tP und alles was du zur pP brauchst (incl. der 12 Sonderfahrten).
    Nach 4 Jahren gilt NICHTS mehr.

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