Gültigkeit Erste Hilfe

  • Gültigkeit Erste Hilfe
     tatin_sin
      schrieb am Dienstag, 5. Februar 2008
    Hallo
    2002 habe ich meine Erste Hilfe gemacht, da ich aber zu faul war zu lernen ist die Anmeldung nach 1 Jahr abgelaufen

    das ganze ging 3 mal weil ich immer zu faul war zu lernen

    jetzt bin ich 23 und will es endlich durchziehen!!

    kann mir wer sagen ob mein Erste Hilfe kurs von 2002 noch gültig ist ?

    die letzte ( 3 Anmeldung) ist ca 2 Jahre her und da brauchte ich nicht nochmal wiederhohlen da die von 2002 noch Gültig war

    ich hoffe ihr wisst da drüber bescheid

    ps. den schein von der Ersten Hilfe habe ich nicht mehr, so das ICh kein beweis habe das ich dar war
    villeicht wird es beim Straßenverkehrsamt gespeichert

    würde mich auf Antwortenfreuen
    danke
  • Thema
    Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      GoTo
      schrieb am Dienstag, 5. Februar 2008
    Text
    >Hallo
    >2002 habe ich meine Erste Hilfe gemacht, da ich aber zu faul war zu lernen ist die Anmeldung nach 1 Jahr abgelaufen
    >
    >das ganze ging 3 mal weil ich immer zu faul war zu lernen
    >
    >jetzt bin ich 23 und will es endlich durchziehen!!
    >
    >kann mir wer sagen ob mein Erste Hilfe kurs von 2002 noch gültig ist ?
    >
    >die letzte ( 3 Anmeldung) ist ca 2 Jahre her und da brauchte ich nicht nochmal wiederhohlen da die von 2002 noch Gültig war
    >
    >ich hoffe ihr wisst da drüber bescheid
    >
    >ps. den schein von der Ersten Hilfe habe ich nicht mehr, so das ICh kein beweis habe das ich dar war
    >villeicht wird es beim Straßenverkehrsamt gespeichert
    >
    >würde mich auf Antwortenfreuen
    >danke


    Also gültig ist so ein Schein so weit ich weiß 4 Jahre, aber da du den nicht mehr hast, musst du es nochmal machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 5. Februar 2008
    Text
    >>Hallo
    >>2002 habe ich meine Erste Hilfe gemacht, da ich aber zu faul war zu lernen ist die Anmeldung nach 1 Jahr abgelaufen
    >>
    >>das ganze ging 3 mal weil ich immer zu faul war zu lernen
    >>
    >>jetzt bin ich 23 und will es endlich durchziehen!!
    >>
    >>kann mir wer sagen ob mein Erste Hilfe kurs von 2002 noch gültig ist ?
    >>
    >>die letzte ( 3 Anmeldung) ist ca 2 Jahre her und da brauchte ich nicht nochmal wiederhohlen da die von 2002 noch Gültig war
    >>
    >>ich hoffe ihr wisst da drüber bescheid
    >>
    >>ps. den schein von der Ersten Hilfe habe ich nicht mehr, so das ICh kein beweis habe das ich dar war
    >>villeicht wird es beim Straßenverkehrsamt gespeichert
    >>
    >>würde mich auf Antwortenfreuen
    >>danke
    >
    >
    >Also gültig ist so ein Schein so weit ich weiß 4 Jahre, aber da du den nicht mehr hast, musst du es nochmal machen.

    Ein Erste-Hilfe-Schein ist lebenslang gültig, solange du ihn noch hast.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    Moin.

    Ich habe hier noch einen Erste Hilfe Kurs mit 8 Doppelstunden hier rumliegen. Gemacht habe ich den 2003.
    Auch habe ich hier einen Sanschein A herumliegen den ich 2004 gemacht habe.

    Kann ich die noch für meinen Führerschein benutzen?
    Anmeldung dieses Jahr?

    Gibt es auch irgendwo was offizielles zum nachlesen?

    Man findet immer überall eine andere aussage.
    6 monate, 2 jahre, 4 jahre, 5 jahre, unbegrenzt.
    Was ist es nun?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Diabola
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    Moin

    Unbegrenzt defintiv, aber nur wenn man auch solange die Bescheinigung darüber hat ! Wirst wohl oder übel, sie nochmal ablegen müssen. Bei uns in der FS war einer, der hatte seine auch "verloren" und die war ein paar Jahre alt... Er musste sie nur neu machen um an die Mitnahmebescheinigung heran zu kommen.

    Lieben Gruß, Diabola

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    >Unbegrenzt defintiv, aber nur wenn man auch solange die Bescheinigung darüber hat ! Wirst wohl oder übel, sie nochmal ablegen müssen. Bei uns in der FS war einer, der hatte seine auch "verloren" und die war ein paar Jahre alt... Er musste sie nur neu machen um an die Mitnahmebescheinigung heran zu kommen.

    Gibt es dazu eine offizielle quelle?
    Man liest so viel gegenteiliges...

    Die Bescheinigungen habe ich alle noch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    >Gibt es dazu eine offizielle quelle?


    FeV § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    .
    .
    (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    .
    .
    .
    bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und oder D1E den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.


    Das ist die offizielle Quelle. Und da hier nirgends von einer Gültigkeitsdauer die Rede ist, gibt es auch keine.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      MüderJoe
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    Text
    Also so ein Erste Hülfe Kurs ist devinitiv Lebenslänglich gültig.

    Ich finde, dass es auch blödsinn ist, dass die Spezis vom DRK draufschreiben "gültig bis:". Er ist trotzdem Lebenslänglich gültig. Das kapieren leider auch die Leute auf dem Rathaus nicht.

    Sonst frage einfach mal deinen Fahrlehrer, der wird wissen, was er der Tante aufm Rathaus zu erzählen hat!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Der unwissende Tim
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    Text
    >Hallo
    >2002 habe ich meine Erste Hilfe gemacht, da ich aber zu faul war zu lernen ist die Anmeldung nach 1 Jahr abgelaufen
    >
    >das ganze ging 3 mal weil ich immer zu faul war zu lernen
    >
    >jetzt bin ich 23 und will es endlich durchziehen!!
    >
    >kann mir wer sagen ob mein Erste Hilfe kurs von 2002 noch gültig ist ?
    >
    >die letzte ( 3 Anmeldung) ist ca 2 Jahre her und da brauchte ich nicht nochmal wiederhohlen da die von 2002 noch Gültig war
    >
    >ich hoffe ihr wisst da drüber bescheid
    >
    >ps. den schein von der Ersten Hilfe habe ich nicht mehr, so das ICh kein beweis habe das ich dar war
    >villeicht wird es beim Straßenverkehrsamt gespeichert
    >
    >würde mich auf Antwortenfreuen
    >danke

    Ich hatte den großen erste Hilfe schein, der auch von 2002 war und Bescheinigungen die ab 2002 sind, sind unbegrentzt haltbar. Warum sollte dieser Schein beim Straßenverkehrsamt gespeichert sein? Ich weiß das man nach gemachten Erstehilfeschein eine Unterschrift zur Teilnahme leisten muss, also wenn überhaupt solltest du mal beim Rotenkreuz nachfragen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Kareen
      schrieb am Samstag, 19. Juni 2010
    Text
    >>Hallo
    >>2002 habe ich meine Erste Hilfe gemacht, da ich aber zu faul war zu lernen ist die Anmeldung nach 1 Jahr abgelaufen
    >>
    >>das ganze ging 3 mal weil ich immer zu faul war zu lernen
    >>
    >>jetzt bin ich 23 und will es endlich durchziehen!!
    >>
    >>kann mir wer sagen ob mein Erste Hilfe kurs von 2002 noch gültig ist ?
    >>
    >>die letzte ( 3 Anmeldung) ist ca 2 Jahre her und da brauchte ich nicht nochmal wiederhohlen da die von 2002 noch Gültig war
    >>
    >>ich hoffe ihr wisst da drüber bescheid
    >>
    >>ps. den schein von der Ersten Hilfe habe ich nicht mehr, so das ICh kein beweis habe das ich dar war
    >>villeicht wird es beim Straßenverkehrsamt gespeichert
    >>
    >>würde mich auf Antwortenfreuen
    >>danke
    >
    >Ich hatte den großen erste Hilfe schein, der auch von 2002 war und Bescheinigungen die ab 2002 sind, sind unbegrentzt haltbar. Warum sollte dieser Schein beim Straßenverkehrsamt gespeichert sein? Ich weiß das man nach gemachten Erstehilfeschein eine Unterschrift zur Teilnahme leisten muss, also wenn überhaupt solltest du mal beim Rotenkreuz nachfragen.

    Dazu habe ich auch nochmal eine Frage, mein Ersthelferschein ist vom 16.12.07 und ich möchte mich beim Bürgeramt anmelden für die Fahrschule.

    Auf der Rückseite jedoch steht das man nach 2 Jahren eine Auffrischung benötigt.
    Wird das Bürgeramt meine Teilnahmebescheinigung noch annehmen oder muss ich auch nochmal diese Auffrischung hinter mich bringen ?
    (Hab ich natürlich keine Lust drauf)

    danke euch

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 19. Juni 2010
    Text
    >Dazu habe ich auch nochmal eine Frage, mein Ersthelferschein ist vom 16.12.07 und ich möchte mich beim Bürgeramt anmelden für die Fahrschule.
    >
    >Auf der Rückseite jedoch steht das man nach 2 Jahren eine Auffrischung benötigt.

    Steht da auch, wofür diese Auffrischung nötig ist? Es mag sein, dass andere Organisationen, die einen solchen Kurs fordern bevor sie dich auf Kinder oder Jugendliche loslassen (Verein, Schule, Kirche, ...), ihn nur begrenzt anerkennen ...

    >Wird das Bürgeramt meine Teilnahmebescheinigung noch annehmen oder muss ich auch nochmal diese Auffrischung hinter mich bringen ?

    ... für den Führerschein spielt das aber keine Rolle. Die Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig und verfällt nicht.

    >(Hab ich natürlich keine Lust drauf)

    Frag dich einfach mal selber, was von dem Kurs jetzt nach 3 Jahren noch in deinem Kopf ist und ob du als Ersthelfer bei einem Unfall gut zurecht kommen würdest. Du brauchst die Frage nicht hier im Forum beantworten - denk nur darüber nach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      marco76
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text
    Hallo, falls die fragen noch offen sind..

    Führerscheinbewerber (der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T)brauchen die LSM „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ geht 1 Tag und hat keine ablauffrist.

    für den Erwerb der Führerschein-Klassen C, CE, C1E, etc. benötigt man den Erste Hilfe Kurs (EH) (2-tägiger Kurs) gültig 2 Jahre

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text
    >Hallo, falls die fragen noch offen sind..
    >
    >Führerscheinbewerber (der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T)brauchen die LSM „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ geht 1 Tag und hat keine ablauffrist.
    >
    >für den Erwerb der Führerschein-Klassen C, CE, C1E, etc. benötigt man den Erste Hilfe Kurs (EH) (2-tägiger Kurs) gültig 2 Jahre
    >
    >LG

    Auch der EH-Kurs ist unbegrenzt gültig!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      marco76
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text
    >>Hallo, falls die fragen noch offen sind..
    >>
    >>Führerscheinbewerber (der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T)brauchen die LSM „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ geht 1 Tag und hat keine ablauffrist.
    >>
    >>für den Erwerb der Führerschein-Klassen C, CE, C1E, etc. benötigt man den Erste Hilfe Kurs (EH) (2-tägiger Kurs) gültig 2 Jahre
    >>
    >>LG
    >
    >Auch der EH-Kurs ist unbegrenzt gültig!!!!

    Wer sagt das? Das DRK sagt 2 Jahre ist der EH Kurs gültig. Und bitte, wer soll es denn nun besser wissen als die veranstalter selber?
    deine quelle würd mich mal interessieren. meine war die DRK selber.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >>>Hallo, falls die fragen noch offen sind..
    >>>
    >>>Führerscheinbewerber (der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T)brauchen die LSM „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ geht 1 Tag und hat keine ablauffrist.
    >>>
    >>>für den Erwerb der Führerschein-Klassen C, CE, C1E, etc. benötigt man den Erste Hilfe Kurs (EH) (2-tägiger Kurs) gültig 2 Jahre
    >>>
    >>>LG
    >>
    >>Auch der EH-Kurs ist unbegrenzt gültig!!!!
    >
    >Wer sagt das? Das DRK sagt 2 Jahre ist der EH Kurs gültig. Und bitte, wer soll es denn nun besser wissen als die veranstalter selber?
    >deine quelle würd mich mal interessieren. meine war die DRK selber.

    Andersrum wird ein Schuh draus. Sag Du mir eine Quelle, wo steht, daß der EH-Kurs, den ich mit dem FS-Antrag abgebe, nicht älter als X Jahre sein darf.
    Meine Quelle hab ich übrigens weiter oben schon mal geschrieben mit Datum 10. Juni 2008.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      marco76
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >>>>Hallo, falls die fragen noch offen sind..
    >>>>
    >>>>Führerscheinbewerber (der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T)brauchen die LSM „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ geht 1 Tag und hat keine ablauffrist.
    >>>>
    >>>>für den Erwerb der Führerschein-Klassen C, CE, C1E, etc. benötigt man den Erste Hilfe Kurs (EH) (2-tägiger Kurs) gültig 2 Jahre
    >>>>
    >>>>LG
    >>>
    >>>Auch der EH-Kurs ist unbegrenzt gültig!!!!
    >>
    >>Wer sagt das? Das DRK sagt 2 Jahre ist der EH Kurs gültig. Und bitte, wer soll es denn nun besser wissen als die veranstalter selber?
    >>deine quelle würd mich mal interessieren. meine war die DRK selber.
    >
    >Andersrum wird ein Schuh draus. Sag Du mir eine Quelle, wo steht, daß der EH-Kurs, den ich mit dem FS-Antrag abgebe, nicht älter als X Jahre sein darf.
    >Meine Quelle hab ich übrigens weiter oben schon mal geschrieben mit Datum 10. Juni 2008.
    >
    >Gruß Muffy


    Hallo, z.b. http://www.drk-menden.de/index.php?page=801

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text

    >Hallo, z.b. http://www.drk-menden.de/index.php?page=801


    Das ist definitiv eine Falschinformation!
    Es mag sein, daß gewisse Organisationen einen aktuellen EH-Kurs verlangen, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis spielt das Alter jedenfalls keine Rolle.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      marco76
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >
    >>Hallo, z.b. http://www.drk-menden.de/index.php?page=801
    >
    >
    >Das ist definitiv eine Falschinformation!
    >Es mag sein, daß gewisse Organisationen einen aktuellen EH-Kurs verlangen, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis spielt das Alter jedenfalls keine Rolle.
    >
    >Gruß Muffy

    Hallo, Das ist auch richtig. Für den normalen Führerschein brauche ich auch kein EH Kurs sondern nur den LSM. Und da Spielt das alter keine Rolle. Nur für LKW brauch man den EH.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >>
    >>>Hallo, z.b. http://www.drk-menden.de/index.php?page=801
    >>
    >>
    >>Das ist definitiv eine Falschinformation!
    >>Es mag sein, daß gewisse Organisationen einen aktuellen EH-Kurs verlangen, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis spielt das Alter jedenfalls keine Rolle.
    >>
    >>Gruß Muffy
    >
    >Hallo, Das ist auch richtig. Für den normalen Führerschein brauche ich auch kein EH Kurs sondern nur den LSM. Und da Spielt das alter keine Rolle. Nur für LKW brauch man den EH.

    Nochmal für Dich:

    Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis (egal welche) spielt das Alter des LSM- bzw. EH-Kurses KEINE Rolle.
    Und wenn Du es nicht glaubst, erkundige Dich bei Deiner Führerschein-Behörde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      marco76
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >>>
    >>>>Hallo, z.b. http://www.drk-menden.de/index.php?page=801
    >>>
    >>>
    >>>Das ist definitiv eine Falschinformation!
    >>>Es mag sein, daß gewisse Organisationen einen aktuellen EH-Kurs verlangen, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis spielt das Alter jedenfalls keine Rolle.
    >>>
    >>>Gruß Muffy
    >>
    >>Hallo, Das ist auch richtig. Für den normalen Führerschein brauche ich auch kein EH Kurs sondern nur den LSM. Und da Spielt das alter keine Rolle. Nur für LKW brauch man den EH.
    >
    >Nochmal für Dich:
    >
    > Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis (egal welche) spielt das Alter des LSM- bzw. EH-Kurses KEINE Rolle.
    >Und wenn Du es nicht glaubst, erkundige Dich bei Deiner Führerschein-Behörde.
    >
    >
    Ok, ich glaub dir ja, verstehe nur die Logik nicht. Also wegen LKW..
    Man verlangt von einem, einen EH zu machen. Laut DRK 2 Jahre gültig. Was ich auch nachvollziehen kann, weil nach der Zeit weiß man eh nur noch die Hälfte. Falls überhaupt. Und nach 3 Jahren „Akzeptiert“ die Führerscheinstelle einen abgelaufenen EH Schein? Hallo??? Alle 5 Jahre darfst du den Führerschein verlängern. Darfst schön zum Doc gehen dich untersuchen lassen und schön zum Augen Arzt gehen. Alles Super.. Schön das der LKW Fahrer „TOP FIT“ ist und auch fein alles sehen kann. Aber erste Hilfe muss (kann) er ja nicht leisten, wie auch wo sein EH Kurs schon 8 Jahre her ist. Na Prost Mahlzeit. Was ne Bürokratie. Aber OK steht auf nem anderen Blatt. Da weis ich Bescheit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Robyn
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text

    >Frag dich einfach mal selber, was von dem Kurs jetzt nach 3 Jahren noch in deinem Kopf ist und ob du als Ersthelfer bei einem Unfall gut zurecht kommen würdest. Du brauchst die Frage nicht hier im Forum beantworten - denk nur darüber nach.

    denk mal drüber nach ob bei einem führerscheinbesitzer das nach 10 jahren immer noch im kopf ist ;-)

    das ist für mich kein argument.....

    LRSM (der "kleine" kurs: lebensrettende sofortmassnahmen) ist, was den führerschein anlangt, unbefristet gültig SOFERN man den schein noch hat, aber das wurde ja schon gesagt :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text
    >
    >>Frag dich einfach mal selber, was von dem Kurs jetzt nach 3 Jahren noch in deinem Kopf ist und ob du als Ersthelfer bei einem Unfall gut zurecht kommen würdest. Du brauchst die Frage nicht hier im Forum beantworten - denk nur darüber nach.
    >
    >denk mal drüber nach ob bei einem führerscheinbesitzer das nach 10 jahren immer noch im kopf ist ;-)
    >
    >das ist für mich kein argument.....
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich legte zu meinem Führerscheinantrag eine 5 Jahre alte Bescheinigung vor - und sie wurde unbeanstandet entgegengenommen.
    DAMALS fand ich es klasse!

    Doch mit dem Alter kam (wenigstens bei mir ein stückweit) die Reife. Leider war dieses Reifen auch mit einer sehr unangenehmen Unfallsituation verknüpft, bei der ein Biker, im Laufe der Rettungsmaßnahmen, sein Leben ließ.
    Da war mein einziger Trost: Direkt am Unfallort war ein Arzt, der die Rettung koordinierte. So konnte ich sicher sein, dass der Biker nicht deshalb verstarb, weil ich vielleicht falsch (oder gar nicht) handelte. Seine Zeit war einfach gekommen. :o(
    Ich hatte so schon arge Schwierigkeiten, das Geschehen zu verarbeiten, das ich "nur" als Zeuge erlebte. Mich evtl. durch Unkenntnis zum moralisch Schuldigen zu machen, hätte die Sache noch deutlich verschlimmert.

    Seit dem besuche ich alle 2 bis 3 Jahre einen Kurs um meine Kenntnisse immer wieder aufzufrischen.
    Und ich hoffe inständig, dass der, der mir einmal Hilfe zukommen lassen müsste, ähnlich verfährt.
    In den vergangenen Jahren wurde ich einige male Ersthelfer und fühlte mich -den Umständen entsprechend- gut.
    Die Ansprachen, Vitalkontrollen und daraus resultierenden Maßnahmen klappten sicher und reibungslos.
    Ich bin sicher, WIRKLICH geholfen zu haben! Ein gutes Gefühl. :o)

    Nenne es Egoismus: Aber dieses Gefühl ist eine gute Motivation mein Wissen stets erhalten und erweitern zu wollen.

    Einfach erschreckend waren aber die Erfahrungen, die ich mit Menschen machte, deren letzter Kurs uU Jahrzehnte zurück lag. O_o

    Was ich damit sagen will (und auch kk145 bestimmt sagen wollte) ist: Besuche ruhig einen neuen Kurs. Er schadet sicherlich nicht. Du tust es AUCH und VORALLEM für dich!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste Hilfe
    Autor
      Robyn
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text

    >Einfach erschreckend waren aber die Erfahrungen, die ich mit Menschen machte, deren letzter Kurs uU Jahrzehnte zurück lag. O_o
    >
    >Was ich damit sagen will (und auch kk145 bestimmt sagen wollte) ist: Besuche ruhig einen neuen Kurs. Er schadet sicherlich nicht. Du tust es AUCH und VORALLEM für dich!


    DAS steht auf einem anderen Blatt - zwischen erlaubt und sinnvoll liegen leider welten ;-)

    ich persönlich hab in dem 8-stunden-kurs weniger mitgenommen als ich eigentlich wissen möchte und werde, sobald ich den schein habe, einen "richtigen" erste hilfe kurs nachbuchen (dann kann ich das abends machen und hinfahren :o) )

    was man sollte und was man muss ist leider verschieden. hier ging es ja nur darum ob die bescheinigung noch gültig ist (deswegen wurde, denke ich, dieser doch sehr alte thread hervorgekramt)

    und das ist sie, auch wenn die stellen die diese bescheinigungen ausgeben gerne mal draufdrucken dass man nach 2 Jahren auffrischen sollte, dies ist zwar sinnvoll aber (leider?) nicht zwingend erforderlich....

    Auf den Beitrag antworten


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