Grundfahraufgaben der Klasse a

  • Grundfahraufgaben der Klasse a
     Blacky64
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2010
    An alle Motorradfahrlehrer,
    hat jemand von euch, genau wie ich, probleme bei den Grundfahraufgaben der Klasse A mit Anwohnern, Anliegern, der Polizei usw ???? Wenn ja, wie habt Ihr das gelöst, oder könnt Ihr mir irgendwelche Rechtsgrundlagen nennen???? Speziell für Hamburg bitte
  • Thema
    Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2010
    Text
    Hast du deine Frage schon in
    www.fahrlehrerecke.de
    gestellt?
    Wenn nicht, wäre das ein echter Tipp. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      myself
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2010
    Text
    >hat jemand von euch, genau wie ich, probleme bei den Grundfahraufgaben der Klasse A mit Anwohnern, Anliegern, der Polizei usw ????

    bin zwar kein Fl, kenne dieses Prob. aber trotzdem.

    Wurde bei uns so geregelt, dass der übungsplatz für die grundfahraufgaben nur noch Montag - Samstag bis 20:00 Uhr benutzt werden darf.
    Der Grund: Anwohner fühlten sich genervt durch den "Lärm".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2010
    Text
    >hat jemand von euch, genau wie ich, probleme bei den Grundfahraufgaben der Klasse A mit Anwohnern, Anliegern, der Polizei usw ????

    Dazu solltest du dein Problem genauer schildern: Was hast du wo gemacht und wer hat was dagegen unternommen?

    Eine Vorschrift, die dir sagt, dass du das darfst, wirst du nicht finden. Die Frage ist daher - genau umgekehrt - gegen welches Verbot du hier verstoßen haben sollst/könntest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      kampino
      schrieb am Freitag, 17. September 2010
    Text
    Du bist auf den Goodwill Deiner Stadt/Gemeinde angewiesen. Es gibt ne ganze Menge Vorschriften, die Dir das Leben schwer machen können, aber keine, die Uns in dieser Richtung entlasten würde. Leider.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 17. September 2010
    Text
    Die Frage ist daher - genau umgekehrt - gegen welches Verbot du hier verstoßen haben sollst/könntest.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Z.B. § 32 Abs.1 StVO.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 17. September 2010
    Text
    Ist tatsächlich immer die Stadt/Gemeinde Ansprechpartner für solch geeignete Plätze?
    Ich trainiere meine Motorradkünste zb auf dem riesigen Parkplatz einer Trabrennbahn, der auch von den FSen der näheren und weiteren Umgebung für die Grundfahrübungen genutzt wird.

    Erkundigte mich also zuerst nach den Eigentumsverhältnissen und fragte freundlich bei der Rennleitung nach, ob ich den (öffentlich zugänglichen) Platz in beschriebener Weise außerhalb der Rennzeiten nutzen dürfte, oder vll. einen kleinen Obolus dafür geben sollte.
    Das wurde freundlich abgelehnt und ich bekam sogar einen "Darfschein" (den die FSen übrigens nicht haben ;o) ).

    Gibt es in der Hansestadt nicht evtl. vergleichbare Plätze?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 17. September 2010
    Text
    >>Die Frage ist daher - genau umgekehrt - gegen welches Verbot du hier verstoßen haben sollst/könntest.
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Z.B. § 32 Abs.1 StVO.


    Richtig, aber nur eine von vielen Möglichkeiten: § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 (die Situation wird ja wohl innerorts sein) können auch zutreffen. Diesen Vorschriften entzieht man sich wirksam, wenn man die GFA außerhalb des Geltungsbereichs der StVO durchführt, also z.B. auf einem abgesperrten Gelände.

    Außerdem - und da wird es dann unübersichtlich - kann es eine ganze Reihe von Landesgesetzen und Verordnungen von Land/Stadt/Gemeinde geben, gegen die man verstoßen könnte. Diese Verstöße sind meist deutlich teurer, als die Ahndung nach BKat.

    Insgesamt hat der FL ein großes Interesse daran, sich mit allen Beteiligten gütlich zu einigen.


    >Ist tatsächlich immer die Stadt/Gemeinde Ansprechpartner für solch geeignete Plätze?

    Nicht immer. Wenn die Fläche nicht öffentlich ist, musst du den Eigentümer fragen. Innerorts fallen die meisten Verkehrsflächen in die Zuständigkeit der Gemeinde, auch wenn es sich z.B. um Bundesstraßen handelt.


    >Erkundigte mich also zuerst nach den Eigentumsverhältnissen und fragte freundlich bei der Rennleitung nach, ob ich den (öffentlich zugänglichen) Platz in beschriebener Weise außerhalb der Rennzeiten nutzen dürfte, oder vll. einen kleinen Obolus dafür geben sollte.
    >Das wurde freundlich abgelehnt und ich bekam sogar einen "Darfschein" (den die FSen übrigens nicht haben ;o) ).

    Natürlich ist es immer eine gute Idee, sich mit den Ordnungshütern zu verständigen. Ob die allerdings sachlich zuständig sind, wage ich doch zu bezweifeln.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 17. September 2010
    Text
    Diesen Vorschriften entzieht man sich wirksam, wenn man die GFA außerhalb des Geltungsbereichs der StVO durchführt, also z.B. auf einem abgesperrten Gelände.
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Okay, und wie hast Du das gelöst ?
    ----------------------------------------------------------------------------

    >
    >Natürlich ist es immer eine gute Idee, sich mit den Ordnungshütern zu verständigen. Ob die allerdings sachlich zuständig sind, wage ich doch zu bezweifeln.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - --
    Das sehe ich auch so.
    a - nicht zuständig,
    b - können die sich auch nicht über Gesetze (StVO) hinwegsetzen,
    c - und was ist wenn die Frühschicht Feierabend macht und die
    Spätschicht anfängt ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Grundfahraufgaben der Klasse a
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 17. September 2010
    Text

    >Natürlich ist es immer eine gute Idee, sich mit den Ordnungshütern zu verständigen. Ob die allerdings sachlich zuständig sind, wage ich doch zu bezweifeln.

    Sory, Missverständnis:
    Mit "Rennleitung" meinte ich (diesmal) nicht unsere Ordnungshüter, sondern die Besitzer/Pächter der Trabrennanlage, zu der auch der riesige Parkplatz gehört, der zwar von Straßen her offen zugänglich -aber trotzdem Privatgrund- ist.

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