Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne ...

  • Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
     Daniel_Sa
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    HI@all,

    ich wurde jetzt am Samstag mit 0,3 Promille angehalten. Ich bin 19 Jahre und nicht mehr in der Probezeit. Das Gesetz besagt die 0,0 Promille Grenze. Meine Frage ist nun ob es einen Unterschied gibt, ob ich nun unter 21 bin in der Probezeit, oder außerhalb der Probezeit. Mir geht es darum weil ich wissen will, was nun auf mich zukommt. Ich habe auch schon gegooglet aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht. Muss ich nun 250€ bezahlen und bekomm 2 Punkte oder muss ich 250€ bezahlen, bekomme 2 Punkte und muss ein Aufbauseminar machen? Falls das 2. in Kraft tritt: Was hab ich davon nicht mehr in der Probezeit zu sein, wenn sich diese nur um 2 Jahre verlängern würde? Wäre mehr als lächerlich!

    Gruß und danke für eure Antworten im voraus

    Daniel
  • Thema
    Re: Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
    Autor
      Stefan1990
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    Text
    >HI@all,
    >
    >ich wurde jetzt am Samstag mit 0,3 Promille angehalten. Ich bin 19 Jahre und nicht mehr in der Probezeit. Das Gesetz besagt die 0,0 Promille Grenze. Meine Frage ist nun ob es einen Unterschied gibt, ob ich nun unter 21 bin in der Probezeit, oder außerhalb der Probezeit. Mir geht es darum weil ich wissen will, was nun auf mich zukommt. Ich habe auch schon gegooglet aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht. Muss ich nun 250€ bezahlen und bekomm 2 Punkte oder muss ich 250€ bezahlen, bekomme 2 Punkte und muss ein Aufbauseminar machen? Falls das 2. in Kraft tritt: Was hab ich davon nicht mehr in der Probezeit zu sein, wenn sich diese nur um 2 Jahre verlängern würde? Wäre mehr als lächerlich!
    >
    >Gruß und danke für eure Antworten im voraus
    >
    >Daniel

    Wenn du keine Probezeit mehr hast, gilt für dich die 0,0 Promille Grenze bis 21. Allerdings musst du meines Wissens kein Aufbauseminar machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
    Autor
      Daniel_Sa
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    Text
    >>HI@all,
    >>
    >>ich wurde jetzt am Samstag mit 0,3 Promille angehalten. Ich bin 19 Jahre und nicht mehr in der Probezeit. Das Gesetz besagt die 0,0 Promille Grenze. Meine Frage ist nun ob es einen Unterschied gibt, ob ich nun unter 21 bin in der Probezeit, oder außerhalb der Probezeit. Mir geht es darum weil ich wissen will, was nun auf mich zukommt. Ich habe auch schon gegooglet aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht. Muss ich nun 250€ bezahlen und bekomm 2 Punkte oder muss ich 250€ bezahlen, bekomme 2 Punkte und muss ein Aufbauseminar machen? Falls das 2. in Kraft tritt: Was hab ich davon nicht mehr in der Probezeit zu sein, wenn sich diese nur um 2 Jahre verlängern würde? Wäre mehr als lächerlich!
    >>
    >>Gruß und danke für eure Antworten im voraus
    >>
    >>Daniel
    >
    >Wenn du keine Probezeit mehr hast, gilt für dich die 0,0 Promille Grenze bis 21. Allerdings musst du meines Wissens kein Aufbauseminar machen.





    Das bei mir die 0,0 Grenze gilt ist mir schon klar. Mir geht es einzig und allein darum, ob ich nun an einem Aufbauseminar teilnehmen muss (was die kosten extrem steigern würde) oder ob ich "nur" die 250€ bezahlen muss. Laut Aussage der Polizei muss ich ein Aufbauseminar machen 0_o

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  • Thema
    Re: Re: Re: Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
    Autor
      Mariossss
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    Text
    Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen: von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
    mindestens zwei Punkte in Flensburg
    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
    Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
    Autor
      Daniel_Sa
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    Text
    >Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen: von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
    >mindestens zwei Punkte in Flensburg
    >Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
    >Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
    >
    >http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php

    Kann hier vll. auch mal jemand mit Fakten oder eigenen Erfahrung schreiben? Meine Probezeit kann nicht verlängert werden, da ich keine mehr habe und 2. kann es doch nicht das gleiche sein unter 21 mit und ohne probezeit sich im verkehr zu bewegen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    Text
    Du zahlst das Bußgeld und gut ist. Nix mit ASF und Probezeitverlängerung. Diese kann ja nur verlängert werden, wenn du dich darin befindest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gibt es einen Unterschied zu unter 21 mit und ohne Probezeit?
    Autor
      Schokiengel
      schrieb am Mittwoch, 20. Mai 2009
    Text
    >Du zahlst das Bußgeld und gut ist. Nix mit ASF und Probezeitverlängerung. Diese kann ja nur verlängert werden, wenn du dich darin befindest.

    Jop, so ist es...bei einen Bekannten auch passiert.. Unter 21 aber aus der Probezeit herausen..250€ und 2 punkte...

    Probezeit kann sich ja nicht verlängern wennst se scho überlebt hast;)

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