Gewichtsbeschränkung bei Gespannen

  • Gewichtsbeschränkung bei Gespannen
     Chris
      schrieb am Freitag, 5. Oktober 2012
    Hallo,

    obwohl das mit der Fahrschule bei mir schon einige Jahre zurückliegt, habe ich eine Frage, welche ich bis heute nicht richtig klären konnte. Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen (Hinweis: Auch mein damaliger Fahrlehrer wusste keine Antwort):

    Wir denken uns ein Gespann. Zugfahrzeug wiegt < 3,5 t, der Anhänger ebenfalls. Die zGG des Gespanns ist aber > 3,5 t.

    Das Zeichen 262 ("5,5 t" auf rundem Schild mit rotem Rand) verbietet es mir zu fahren, wenn das tatsächliche Gewicht von Fahrzeug ODER von Anhänger 5,5 t überschreitet, also mit meinem Gespann kann ich in jedem Fall da fahren, selbst, wenn es zusammen tatsächlich > 5,5 t wiegt, denn es wird Zugwagen und Anhänger getrennt betrachtet.

    Es heißt in der StVO dazu: "Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, "

    Nun gibt es auf der A9 nahe Raststätte Frankenwald (bei Hof) eine "80"-Beschränkung sowie eine "60"-Beschränkung mit dem weißen, rechteckigen Zusatzschild "3,5 t". (Zeichen 1052-35). Leider habe ich dazu keine Definition gefunden (exisitiert eine?), inwieweit diese Gewichtsbeschränkung für Gespanne zu verstehen ist.

    Gefunden habe ich dazu nur: " Ist auf einem Zusatzzeichen ein Gewicht,
    wie "7,5 t", angegeben, gilt das Verbot
    nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht
    dieser Verkehrsmittel die angegebene
    Grenze überschreitet."

    Daher meine Frage: Gilt dieses Zeichen für das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns oder für das tatsächliche Gewicht der Einzelfahrzeuge?

    Vielen Dank im Voraus
  • Thema
    Re: Gewichtsbeschränkung bei Gespannen
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 5. Oktober 2012
    Text

    >
    >Daher meine Frage: Gilt dieses Zeichen für das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns oder für das tatsächliche Gewicht der Einzelfahrzeuge?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Weder noch.
    Sondern für die zulässige Gesamtmasse des Zuges.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gewichtsbeschränkung bei Gespannen
    Autor
      Chris
      schrieb am Freitag, 5. Oktober 2012
    Text
    Ich wollte natürlich auch "zulässige Gesamtmasse" schreiben... ;-)

    Also im Gegensatz zu dem runden Verbotsschild gilt es in Summe für das Gesamtgespann.

    Danke für die Antwort. Das heißt also, für mich gelten da 60.

    Dankeschön. :-)


    >Weder noch.
    >Sondern für die zulässige Gesamtmasse des Zuges.
    >
    >Gruß Manne



    >
    >>
    >>Daher meine Frage: Gilt dieses Zeichen für das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns oder für das tatsächliche Gewicht der Einzelfahrzeuge?
    >>
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Weder noch.
    >Sondern für die zulässige Gesamtmasse des Zuges.
    >
    >Gruß Manne

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