Gestern durch PP gefallen, muss ich 2 Wochen warten?
Gestern durch PP gefallen, muss ich 2 Wochen warten?
Dennis_M
schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
Hallo!
Bin gestern bei der A pürfung durchgefallen. Sind die 2 Wochen Frist gesetzlich vorgeschrieben, oder kann ich auch nächste Woche die Prüfung wieder machen?
Gruß
Thema
Re: Gestern durch PP gefallen, muss ich 2 Wochen warten?
Autor
carhol*
schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
Text
>Hallo! > >Bin gestern bei der A pürfung durchgefallen. Sind die 2 Wochen Frist gesetzlich vorgeschrieben, oder kann ich auch nächste Woche die Prüfung wieder machen? > >Gruß
Re: Re: Gestern durch PP gefallen, muss ich 2 Wochen warten?
Autor
Dennis_M
schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
Text
>>Hallo! >> >>Bin gestern bei der A pürfung durchgefallen. Sind die 2 Wochen Frist gesetzlich vorgeschrieben, oder kann ich auch nächste Woche die Prüfung wieder machen? >> >>Gruß > > >sind vorgeschrieben. > >mfg
Hmm wo steht das denn geschrieben? weißt du das? habe gerade in nem Forum gelesen, dass jemand nach 13 Tagen die Prüfung wieder gemacht hat. Es wurde ein Antrag gestellt, dass man die Prüfung eher machen kann...
Re: Gestern durch PP gefallen, muss ich 2 Wochen warten?
Autor
Kirsten
schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
Text
Hallo,
in Bayern gibt es eine Sonderregelung. Der Fahrlehrer kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Prüfer vereinbaren, dass die zweite Prüfung schon nach 1 Woche stattfindet. Leider weiß ich nicht, wie das in den anderen Bundesländern geregelt ist. Die 2-Wochen-Frist steht in § 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung.