Gestern PP bestanden aber kein Führerschein
maedel_aus_bayern
schrieb am Samstag, 6. September 2008
Hallo,
hatte gestern meine PP und habe bestanden. Allerdings hat mir der Prüfer den Führerschein nicht gegeben, da ich ursprünglich für begleitendes Fahren angemeldet war, aber jetzt schon 18 bin. Ich habe nur so eine Bestätigung vom TÜV bekommen, die aber NICHT als Führerschein gilt mit dem Vermerk: "Prüfbescheinigung für BF nicht mehr ausgehändigt, da bereits 18 Jahre. Gruß, Prüfer"
Der Prüfer hat mir dann nochmal gesagt, dass ich damit nicht fahren darf, dass ich aber, wenn ich am selben Tag noch bis um 12 aufs Landratsamt komme, mir den Führerschein dort holen kann.
Mein Vater arbeitet in der Stadt in der das LRA ist und wir haben einen Bekannten, der dort arbeitet. Also habe ich diese Bestätigung an diesen Bekannten gefaxt und gehofft, mein Vater würde mir den FS dann mitbringen (Ich weiß, ich hätte ihn wahrscheinlich persönlich holen müssen, aber er hat gesagt, er bekommt das schon hin, zumal wir eben dort einen Bekannten haben, der mich kennt.)
Mein Vater kam dann aber nicht wie erwünscht mit meinem FS heim, sondern mit einem "Vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung" (rosa Zettel), der eine Woche gültig ist, weil mein Führerschein noch nicht fertig ist und ich ihn erst ender nächster Woche holen kann.
So weit, so gut. Mit dem Ding darf ich jetzt wenigstens fahren.
Aber das blöde ist, mein Vater hat dafür 8.90 € zahlen müssen!
Begründung: Ich hätte sobald ich 18 war und das BF damit hinfällig, das dem Landratsamt mitteilen müssen! Das hat mir aber keiner gesagt, die Anmeldung und das alles lief ja über die Fahrschule!
Meine Frage: Hätte die Fhrschule das machen müssen oder ich? Mir gehts jetzt gar nicht um die 9 € und ich werd den Teufel tun und mich bei der FS beschweren. Hab mich mit meinem FL, der gleichzeitig der Inhaber ist, super verstanden, aber wüsste nur gern, wer da etwas versäumt hat oder ob das immer so ist...
Danke fürs Lesen!
P.S.: Komme aus Bayern, falls das relevant ist...
hatte gestern meine PP und habe bestanden. Allerdings hat mir der Prüfer den Führerschein nicht gegeben, da ich ursprünglich für begleitendes Fahren angemeldet war, aber jetzt schon 18 bin. Ich habe nur so eine Bestätigung vom TÜV bekommen, die aber NICHT als Führerschein gilt mit dem Vermerk: "Prüfbescheinigung für BF nicht mehr ausgehändigt, da bereits 18 Jahre. Gruß, Prüfer"
Der Prüfer hat mir dann nochmal gesagt, dass ich damit nicht fahren darf, dass ich aber, wenn ich am selben Tag noch bis um 12 aufs Landratsamt komme, mir den Führerschein dort holen kann.
Mein Vater arbeitet in der Stadt in der das LRA ist und wir haben einen Bekannten, der dort arbeitet. Also habe ich diese Bestätigung an diesen Bekannten gefaxt und gehofft, mein Vater würde mir den FS dann mitbringen (Ich weiß, ich hätte ihn wahrscheinlich persönlich holen müssen, aber er hat gesagt, er bekommt das schon hin, zumal wir eben dort einen Bekannten haben, der mich kennt.)
Mein Vater kam dann aber nicht wie erwünscht mit meinem FS heim, sondern mit einem "Vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung" (rosa Zettel), der eine Woche gültig ist, weil mein Führerschein noch nicht fertig ist und ich ihn erst ender nächster Woche holen kann.
So weit, so gut. Mit dem Ding darf ich jetzt wenigstens fahren.
Aber das blöde ist, mein Vater hat dafür 8.90 € zahlen müssen!
Begründung: Ich hätte sobald ich 18 war und das BF damit hinfällig, das dem Landratsamt mitteilen müssen! Das hat mir aber keiner gesagt, die Anmeldung und das alles lief ja über die Fahrschule!
Meine Frage: Hätte die Fhrschule das machen müssen oder ich? Mir gehts jetzt gar nicht um die 9 € und ich werd den Teufel tun und mich bei der FS beschweren. Hab mich mit meinem FL, der gleichzeitig der Inhaber ist, super verstanden, aber wüsste nur gern, wer da etwas versäumt hat oder ob das immer so ist...
Danke fürs Lesen!
P.S.: Komme aus Bayern, falls das relevant ist...