Geschwindikeitsüberschreitung
DarkSeven
schrieb am Mittwoch, 27. August 2008
hallo
habe heute ein schreiben von der bußgeldstelle bekommen. und zwar wurde ich geblitz in´nerorts mit 31 km/h zuviel. ich weiß im regelfall bekomm ich 3 punkte, 100 € starfe und 1 monat fahrverbot, da ich ja noch in der probezeit bin.
doch die sachlage ist ja voll kommen anders.
und zwar fuhr ich ortsausgang normal mit 50 km/h als ich hinter mir ein fahrzeug bemerkte das mit überhöter geschwindikeit auffuhr.
denke mal er wollte mich übergholen doch dann hat er denn gegenverkehr bemerkt und versuchte noch zu bremsen. doch er hätte es nicht rechtzeitig geschaft, dadurch beschleunigte ich um einen auffahr unfall zu vermeiden.
kurz darauf überholte er mich dann. leider ist mir erst zu spät klar geworden das ich mir das kennzeichen hätte merken müßen. Nun hab ich meine freundin als zeugin als befahrerin. könnte dann die starfe erlassen werden? da ich ja damit einen unfall so zu sagen vermeiden wollte! dachte auch eigfentlich das wenn zwei autos kurz nacheinander geblitzt werden das bild nicht zählt.
bis jetzt mußte ich nur dazu eine stellungsnahme schreiben, da hab ich das gleiche hin geschrieben! könnte sich was an der strafe ändern?
Mfg.
DarkSeven
habe heute ein schreiben von der bußgeldstelle bekommen. und zwar wurde ich geblitz in´nerorts mit 31 km/h zuviel. ich weiß im regelfall bekomm ich 3 punkte, 100 € starfe und 1 monat fahrverbot, da ich ja noch in der probezeit bin.
doch die sachlage ist ja voll kommen anders.
und zwar fuhr ich ortsausgang normal mit 50 km/h als ich hinter mir ein fahrzeug bemerkte das mit überhöter geschwindikeit auffuhr.
denke mal er wollte mich übergholen doch dann hat er denn gegenverkehr bemerkt und versuchte noch zu bremsen. doch er hätte es nicht rechtzeitig geschaft, dadurch beschleunigte ich um einen auffahr unfall zu vermeiden.
kurz darauf überholte er mich dann. leider ist mir erst zu spät klar geworden das ich mir das kennzeichen hätte merken müßen. Nun hab ich meine freundin als zeugin als befahrerin. könnte dann die starfe erlassen werden? da ich ja damit einen unfall so zu sagen vermeiden wollte! dachte auch eigfentlich das wenn zwei autos kurz nacheinander geblitzt werden das bild nicht zählt.
bis jetzt mußte ich nur dazu eine stellungsnahme schreiben, da hab ich das gleiche hin geschrieben! könnte sich was an der strafe ändern?
Mfg.
DarkSeven