Geschwindikeitsüberschreitung

  • Geschwindikeitsüberschreitung
     DarkSeven
      schrieb am Mittwoch, 27. August 2008
    hallo

    habe heute ein schreiben von der bußgeldstelle bekommen. und zwar wurde ich geblitz in´nerorts mit 31 km/h zuviel. ich weiß im regelfall bekomm ich 3 punkte, 100 € starfe und 1 monat fahrverbot, da ich ja noch in der probezeit bin.
    doch die sachlage ist ja voll kommen anders.
    und zwar fuhr ich ortsausgang normal mit 50 km/h als ich hinter mir ein fahrzeug bemerkte das mit überhöter geschwindikeit auffuhr.
    denke mal er wollte mich übergholen doch dann hat er denn gegenverkehr bemerkt und versuchte noch zu bremsen. doch er hätte es nicht rechtzeitig geschaft, dadurch beschleunigte ich um einen auffahr unfall zu vermeiden.
    kurz darauf überholte er mich dann. leider ist mir erst zu spät klar geworden das ich mir das kennzeichen hätte merken müßen. Nun hab ich meine freundin als zeugin als befahrerin. könnte dann die starfe erlassen werden? da ich ja damit einen unfall so zu sagen vermeiden wollte! dachte auch eigfentlich das wenn zwei autos kurz nacheinander geblitzt werden das bild nicht zählt.
    bis jetzt mußte ich nur dazu eine stellungsnahme schreiben, da hab ich das gleiche hin geschrieben! könnte sich was an der strafe ändern?
    Mfg.
    DarkSeven
  • Thema
    Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 28. August 2008
    Text
    Hallo Darkseven,
    ich selbst sehe keine großen Chancen, dass du aus der Sache ungeschoren heraus kommst.
    Doch ich bin weder Polizist noch Anwalt um dir kompetente Antwort geben zu können.
    Mein Tipp an dich:
    Wende dich an
    www.verkehrsportal.de
    Das ist vom hiesigen ein Nachbar-/Partnerforum. Dort schwirren genügend Menschen herum, die sich beruflich mit der Thematik auseinander setzen (müssen). Sie werden dir sicher gern, kostenfrei und unverbindlich weiter helfen.

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      DarkSeven
      schrieb am Donnerstag, 28. August 2008
    Text
    Danke,
    werd ich gleich mal machen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 28. August 2008
    Text
    Hi Darkseven.

    Sehe da auch keine Möglichkeit.Einfach aus deinem Felher lernen. Demnächst hälst du dich einfach an die Geschwindigkeitsgrenzen, ok? ;-)
    Du wirst nicht beweisen können, dass dein Hintermann dir auf jeden Fall drauf gefahren wäre.

    Zum besseren Verständnis: Du fuhrst innerorts 50 km/h. Dann schoss von hinten einer an und du beschleunigst darauf, weil du Angst hattest, er fährt dir rein?
    Meine persönliche Einschätzung: Selbst, wenn deine Story stimmen sollte, was mir schon sehr spanisch vorkommt, müsste der vermeintliche Fahrer folglich ebenfalls mit einer sehr ähnlich hohen Geschwindigkeit wie du geblitzt worden sein. Da dies zur gleichen Uhrzeit war, lässt sich dieser wohl schnell ermitteln.
    Weiterhin frage ich mich, wie man innerhalb einer Schrecksekunde so schnell auf soviel beschleunigen kann!?! 31 km/h ist ja schon recht ordentlich.

    Berichte mal, wies ausgeht.
    Marv

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 28. August 2008
    Text
    >>dachte auch eigfentlich das wenn zwei autos kurz nacheinander geblitzt werden das bild nicht zählt.

    Warum denn das nicht?? Meinst du ein Fehler des ersten Fahrers macht den Fehler des 2. Fahrers weg? Das würde ja bedeuten, dass 100 nachfolgende Autos zu schnell fahren dürften und nur der 1. würde zur Rechenschaft gezogen? Sorry, das finde ich schon etwas merkwürig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Schizo
      schrieb am Donnerstag, 28. August 2008
    Text
    >>>dachte auch eigfentlich das wenn zwei autos kurz nacheinander geblitzt werden das bild nicht zählt.
    >
    >Warum denn das nicht?? Meinst du ein Fehler des ersten Fahrers macht den Fehler des 2. Fahrers weg? Das würde ja bedeuten, dass 100 nachfolgende Autos zu schnell fahren dürften und nur der 1. würde zur Rechenschaft gezogen? Sorry, das finde ich schon etwas merkwürig.
    >

    Wenn zwei Autos kurz nacheinander geblitzt werden, dann zählt das tatsächlich nicht. Aber die müssen auch wirklich ganz kurz nacheinander geblitzt worden sein. Du musst als zweites Auto also so ungefähr Spiegelhöhe des ersten Autos sein. Weil dann sind zwei Autos auf dem Bild und da kann man schlecht sagen, wer jetzt der schneller von beiden war.
    Aber wenn das der Fall ist, dann kriegt man normalerweise gar kein Protokoll.
    Falls doch, kannst du denen ja mal sagen, dass du gerne das ganze Foto sehen möchtest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 28. August 2008
    Text
    >Wenn zwei Autos kurz nacheinander geblitzt werden, dann zählt das tatsächlich nicht. Aber die müssen auch wirklich ganz kurz nacheinander geblitzt worden sein. Du musst als zweites Auto also so ungefähr Spiegelhöhe des ersten Autos sein. Weil dann sind zwei Autos auf dem Bild und da kann man schlecht sagen, wer jetzt der schneller von beiden war.
    >Aber wenn das der Fall ist, dann kriegt man normalerweise gar kein Protokoll.
    >Falls doch, kannst du denen ja mal sagen, dass du gerne das ganze Foto sehen möchtest.

    Ja, wenn sie nebeneinander sind, ok. Aber es war hier die Rede von 2 Fahrzeugen, die hintereinander geblitzt werden. Das hört sich für mich so an, dass sie hintereinander und nicht nebeneinander fahren, sprich nicht auf einen Bild sind. Der Treadsteller sagt 1. selbst, er sei zu schnell gewesen. 2. Hat er nicht erwähnt, dass er geblitzt wurde, während er überholt wurde.
    Es ist wie du schon sagtest ebenfalls davon auszugehen, dass Fälle, die nicht eindeutig sind, verworfen werden, so dass es keine Post gibt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Schizo
      schrieb am Freitag, 29. August 2008
    Text
    >Ja, wenn sie nebeneinander sind, ok. Aber es war hier die Rede von 2 Fahrzeugen, die hintereinander geblitzt werden. Das hört sich für mich so an, dass sie hintereinander und nicht nebeneinander fahren, sprich nicht auf einen Bild sind. Der Treadsteller sagt 1. selbst, er sei zu schnell gewesen. 2. Hat er nicht erwähnt, dass er geblitzt wurde, während er überholt wurde.
    >Es ist wie du schon sagtest ebenfalls davon auszugehen, dass Fälle, die nicht eindeutig sind, verworfen werden, so dass es keine Post gibt.
    >

    Na ja, hintereinander sind die ja insofern gefahren, dass das eine Auto ein Stück hinter dem anderen war ;)
    Aber ich verstehe was du meinst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindikeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 29. August 2008
    Text
    Ja, darkseven,
    wie befürchtet, sagen die Profis auch nichts anderes aus.
    Geantwortet haben dir, unter anderem, zwei Polizisten und ein Jurist iA

    Ich habe übrigens auch lernen müssen mich zuerst zu erkundigen, bevor ich selbst was auf den Weg brachte. Das passiert mir nicht nochmal...... ;o)

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