Geschwindikeit nach Kreisverkehr

  • Geschwindikeit nach Kreisverkehr
     Robert1977
      schrieb am Mittwoch, 3. Dezember 2008
    Hallo zusammen,

    hebt ein Kreisverkehr die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
    Konkret:

    vor dem Kreisverkehr 70 und dann 50. Ich fahre raus und es gibt weder ein Aufhebungsschild noch eine andere Geschwindigkeit.
    Da ich Überland fahre müsste dann doch wieder 100 gelten, oder?
    Ich frag nur, da das meine Arbeitsstrecke ist und da oft geblitzt wird :-)

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten...

    Gute Fahrt
  • Thema
    Re: Geschwindikeit nach Kreisverkehr
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 3. Dezember 2008
    Text
    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung behält so lange ihre Gültigkeit, bis sie durch ein anderes, geschwindigkeitweisendes Schild verändert, oder durch ein Aufhebungsschild aufgehoben wird.
    Oder, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist von Anfang an auf eine begrenzte Strecke (Zusatzschild) beschränkt.

    Da aber viele so denke wie du, ist der Ort immer wieder gern für Geschwindigkeitsmessungen genommen ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindikeit nach Kreisverkehr
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 3. Dezember 2008
    Text
    >Eine Geschwindigkeitsbegrenzung behält so lange ihre Gültigkeit, bis sie durch ein anderes, geschwindigkeitweisendes Schild verändert, oder durch ein Aufhebungsschild aufgehoben wird.
    >Oder, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist von Anfang an auf eine begrenzte Strecke (Zusatzschild) beschränkt.
    +++
    ODER man verlässt die Strasse, in der das Schild steht. Und das ist hier der Fall...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindikeit nach Kreisverkehr
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Donnerstag, 4. Dezember 2008
    Text
    >>Eine Geschwindigkeitsbegrenzung behält so lange ihre Gültigkeit, bis sie durch ein anderes, geschwindigkeitweisendes Schild verändert, oder durch ein Aufhebungsschild aufgehoben wird.
    >>Oder, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist von Anfang an auf eine begrenzte Strecke (Zusatzschild) beschränkt.
    >+++
    >ODER man verlässt die Strasse, in der das Schild steht. Und das ist hier der Fall...
    >
    >greetz

    los korrektos^^eine kreuzung oder ein kreisverkehr hebt quasi das 70 auf,sollte dahinter weiterhin 70 sein müsste dort ein schild stehen,steht dort keins gilt automatisch das limit der landstraße,kannste also beruihgt 100 düsen!
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindikeit nach Kreisverkehr
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 4. Dezember 2008
    Text
    Ich danke euch für die Infos.
    Habe dazugelernt *wink*

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo