Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit

  • Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit
     Lucinho
      schrieb am Dienstag, 21. Oktober 2008
    Hallo alle zusammen,

    innerhalb eines Monats wurde ich außerorts mit
    21 km/h zuviel geblitzt und innerorts mit etwa
    20 km/h (erwarte noch das schreiben dazu) geblitzt.
    Hatte schon einen Unfall und durfte zur Naschulung plus 3 punkte.
    Könnt ihr mit bitte sagen was mich erwartet??

    Vielen Dank und Gruß
    Lucinho
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 21. Oktober 2008
    Text
    >Hallo alle zusammen,
    >
    >innerhalb eines Monats wurde ich außerorts mit
    >21 km/h zuviel geblitzt und innerorts mit etwa
    >20 km/h (erwarte noch das schreiben dazu) geblitzt.
    >Hatte schon einen Unfall und durfte zur Naschulung plus 3 punkte.
    >Könnt ihr mit bitte sagen was mich erwartet??
    >
    >Vielen Dank und Gruß
    >Lucinho

    Hast du für die 21 km/h zuviel schon einen Brief bekommen wo dir nahegelegt wird an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit
    Autor
      Lucinho
      schrieb am Dienstag, 21. Oktober 2008
    Text
    >>Hallo alle zusammen,
    >>
    >>innerhalb eines Monats wurde ich außerorts mit
    >>21 km/h zuviel geblitzt und innerorts mit etwa
    >>20 km/h (erwarte noch das schreiben dazu) geblitzt.
    >>Hatte schon einen Unfall und durfte zur Naschulung plus 3 punkte.
    >>Könnt ihr mit bitte sagen was mich erwartet??
    >>
    >>Vielen Dank und Gruß
    >>Lucinho
    >
    >Hast du für die 21 km/h zuviel schon einen Brief bekommen wo dir nahegelegt wird an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen?

    Nein wurde nicht, das liegt wahrscheinlich daran dass der Wagen auf meinem Vater zugelassen ist und der Brief auch an ihn adressiert ist. Ein wichtiges Detail das ich vorhin vergessen hab zu erwähnen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit
    Autor
      Lucinho
      schrieb am Freitag, 24. Oktober 2008
    Text
    >>>Hallo alle zusammen,
    >>>
    >>>innerhalb eines Monats wurde ich außerorts mit
    >>>21 km/h zuviel geblitzt und innerorts mit etwa
    >>>20 km/h (erwarte noch das schreiben dazu) geblitzt.
    >>>Hatte schon einen Unfall und durfte zur Naschulung plus 3 punkte.
    >>>Könnt ihr mit bitte sagen was mich erwartet??
    >>>
    >>>Vielen Dank und Gruß
    >>>Lucinho
    >>
    >>Hast du für die 21 km/h zuviel schon einen Brief bekommen wo dir nahegelegt wird an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen?
    >
    >Nein wurde nicht, das liegt wahrscheinlich daran dass der Wagen auf meinem Vater zugelassen ist und der Brief auch an ihn adressiert ist. Ein wichtiges Detail das ich vorhin vergessen hab zu erwähnen.

    Könnte ich bitte eine Antwort bekommen? Ich füge wieder etwas hinzu, nebem dem Bescheid "Anhörung im Bußgeldverfahren" war auch ein Formular dabei welches Angaben zur Person benötigt. Und am Dienstag muss das Ding wieder zurück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 24. Oktober 2008
    Text

    Wenn ich es richtig verstand, hattest du einmal einen Unfall, der dir die Nachschulung und die verlängerte Probezeit einbrockten.

    Wenn deine Fahrereigenschaft nun für das 21 km/h-Vergehen fest steht, wird die nächste Maßnahme des Amtes sein, dir eine "Einladung" zum verkehrspsychologischen Gespräch zu schicken.
    Um das zu buchen wird dir eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.

    Erst wenn du diese Frist abgelaufen ist, wird dir mit dem nachsten A-Verstoß das Kärtchen genommen.

    Die Sache mit dem 20 km/h-Vergehen fällt nicht in deine Sündenkartei, da es bis zu 20 km/h+ bei einer kostenpflichtigen Verwarnung bleibt.

    Wenn du mit deinem Nachtrag fragen willst, ob es Sinn macht den Papa als Fahrer zu benennen, dann meine Antwort: Vergiss es.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsübertretung während der Probezeit
    Autor
      Lucinho
      schrieb am Freitag, 24. Oktober 2008
    Text
    >
    >Wenn ich es richtig verstand, hattest du einmal einen Unfall, der dir die Nachschulung und die verlängerte Probezeit einbrockten.
    >
    >Wenn deine Fahrereigenschaft nun für das 21 km/h-Vergehen fest steht, wird die nächste Maßnahme des Amtes sein, dir eine "Einladung" zum verkehrspsychologischen Gespräch zu schicken.
    >Um das zu buchen wird dir eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.
    >
    >Erst wenn du diese Frist abgelaufen ist, wird dir mit dem nachsten A-Verstoß das Kärtchen genommen.
    >
    >Die Sache mit dem 20 km/h-Vergehen fällt nicht in deine Sündenkartei, da es bis zu 20 km/h+ bei einer kostenpflichtigen Verwarnung bleibt.
    >
    >Wenn du mit deinem Nachtrag fragen willst, ob es Sinn macht den Papa als Fahrer zu benennen, dann meine Antwort: Vergiss es.
    >
    Ok vielen Dank für die nützlichen Infos!

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