Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit

  • Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit
     Kai W
      schrieb am Samstag, 16. Januar 2010
    Hi Leute.
    Ich hab ein mittelschweres Problem. Ich habe einen FS-Entzug hinter mir. Ich habe Nachschulung für Fahranfänger hinter mir und auch eine MPU. Vor ca.4 Monaten wurde mir mein FS wiedererteilt. Jetzt bin ich geblitzt worden mit 30km/h zu schnell, außerorts. Kann mir vielleicht jemand sagen was mich zu erwarten hat? Ist der FS wieder weg? Muss ich wissen für meinen Arbeitgeber.
  • Thema
    Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 16. Januar 2010
    Text
    Hi,

    sorry, aber du hast kein Problem, du BIST das Problem.

    Hast du aus Probezeitverlängerung, MPU, Entzug nix gelernt?

    Ohne die näheren Umstände deiner erneuten Verstoßes zu kennen:
    bei so einer hartnäckigen Ignoranz der Verkehrsregeln würde ich dir als Sachbearbeiter sofort wieder eine MPU anordnen.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Samstag, 16. Januar 2010
    Text
    es wäre wohl besser, wenn du auf den bus umsteigst, damit du andere, vernünftige verkehrsteilnehmer, nicht gefährdest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit
    Autor
      Kai W
      schrieb am Samstag, 16. Januar 2010
    Text
    >Hi,
    >
    >sorry, aber du hast kein Problem, du BIST das Problem.
    >
    >Hast du aus Probezeitverlängerung, MPU, Entzug nix gelernt?
    >
    >Ohne die näheren Umstände deiner erneuten Verstoßes zu kennen:
    >bei so einer hartnäckigen Ignoranz der Verkehrsregeln würde ich dir als Sachbearbeiter sofort wieder eine MPU anordnen.
    >
    >Wolfe

    Danke für das kommentar. Aber ich wollte nur wissen welche konsequenzen das ganze für mich hat. Bitte eine verlässliche auskunft!

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 16. Januar 2010
    Text
    Ein erneuter A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße) in der Probezeit nachdem die FE bereits entzogen war, führt zu einer obligatorischen MPU. Eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters ist also nicht erforderlich.

    Die neue MPU dürfte erheblich schwerer werden: Der Gutachter weiß, dass du einen seiner Kollegen schon einmal getäuscht hast, und wird daher sehr vorsichtig mit einem positiven Gutachten sein.

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