Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit

  • Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
     J.T.
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Hallo zusammen.

    Mir is grad was blödes passiert. Nächsten Monat wäre meine Probezeit um (genauer am 14.10). Jetz bin ich grad eben innerorts geblitzt worden, aus nem Zivielfahrzeug. Kann leider nich genau sagen wie schnell ich war, weil ich reflexmäßig gebremst hab. Muss was zwischen 65 & 80 gewesen sein. Kanns leider gar nich beurteilen wie schnell ich war ... kann mir wer sagen was da auf mich zukommt ? Kann man da was machen, weil das Auto über meinen Dad versichert ist ? Oder lässt sich da was machen, weil der Bescheid ers komtm wenn meine Probezeit rum ist. Bitte um Antwort !

    Danke schonmal im vorraus für eure Hilfe !
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    Für die Probezeit ist der Tattag entscheidend, nicht die Rechtskraft.

    Zu den Folgen: Wenn nach Abzug von 3km/h Toleranz noch mindestens 21 km/h Überschreitung übrig bleiben, drohen Probezeitfolgen. Der Tacho zeigt immer ein bischen mehr an, als tatsächlich gefahren wird. Hier ist also ein zusätzlicher Spielraum, vielleicht hattest du ja Glück.

    Unter 21 km/h wird sich die Bußgeldstelle wahrscheinlich nicht einmal für den tatsächlichen Fahrer interessieren. Die schicken ein Verwarngeldangebot, wenn man das pünktlich bezahlt ist die Sache erledigt.

    Sollten es doch 21 km/h oder mehr sein, kann man sich in manchen Fällen in die Verjährung retten. Das kommt darauf an, was als nächstes ins Haus flattert. Also abwarten und dann nochmal hier melden.

    In jedem Fall ist es aber eine Straftat, wider besseren Wissens eine andere Person als Fahrer anzugeben. Das nur vorsorglich als Warnung.

    Einen noch - sorry, kann ich mir nicht verkneifen: Wie schafft man es
    1. in der Probezeit
    2. innerorts
    3. NACH abbremsen
    die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h zu überschreiten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
    Autor
      J.T.
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    Hm. Nein. Hab mich vllt falsch ausgedrueckt, oder es wurd falsch verstanden. Hab mir ja bisher auch nix zukommen lassen. Aber kurz vorher is halt ne 70er Zone. Da bin ich halt nen klen bissle schneller gefahren. Denke ma so an die 80 - 85. Dann kommt ne lange gerade Alee. Da hab ich einfach auslaufen lassen. Kein Gas gegebn oder so. & fast direkt nach dem innerorts Schild, standen se halt. So, dass man se schlecht sehen konnte. Das abbremsen war auch ers nachdem ich geblitzt wurde, weil ich mich halt, denke ma erschrocken hab oder so.

    Also versteh ich das richtig, dass du davon abrätst, dass wenn es wirklich mehr als 21km/h sind ne andere Person "anzugeben" ?

    Liebe Grueße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
    Autor
      gardiner
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    >Hm. Nein. Hab mich vllt falsch ausgedrueckt, oder es wurd falsch verstanden. Hab mir ja bisher auch nix zukommen lassen. Aber kurz vorher is halt ne 70er Zone. Da bin ich halt nen klen bissle schneller gefahren. Denke ma so an die 80 - 85. Dann kommt ne lange gerade Alee. Da hab ich einfach auslaufen lassen. Kein Gas gegebn oder so. & fast direkt nach dem innerorts Schild, standen se halt. So, dass man se schlecht sehen konnte. Das abbremsen war auch ers nachdem ich geblitzt wurde, weil ich mich halt, denke ma erschrocken hab oder so.
    >
    >Also versteh ich das richtig, dass du davon abrätst, dass wenn es wirklich mehr als 21km/h sind ne andere Person "anzugeben" ?
    >
    >Liebe Grueße

    Sorry, null Verständnis!! Wenn Du schreibst, daß Du schon in der 70er Zone mal eben schon vorsätzlich ein bissel schneller gefahren bist, dann ist die "Bestrafung" nur richtig und hilft Dir vielleicht, in Zukunft richtig und vorschriftsmäßig zu fahren. Ich frage mich, wie Du erst fahren würdest, wenn die Probezeit erst vorbei ist und Du vermeintlich sicher fahren würdest. Nutzt Du dann die Leistungsreserven Deines Autos ganz aus?? Wenn ich manchmal sehe, wie manche VT mich trotz Sperrlinie, Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung überholen, dann frage ich mich, ob die das in der FS nicht richtig gelernt haben. Gottseidank erwischt es doch ab und an mal einen der Burschen, und wenn die dann bei uns bei der MPU sitzen, kullern die dicken Krokodilstränen. Ich bin dann immer vollkommen emotionslos und sage "... happens". Keiner zwingt einen, zu schnell zu fahren, und merke, schnell fahren kann jeder, aber sicher fahren halt nicht. Also jetzt ... in der Hose haben und zu seinem Fehler stehen. Vielleicht lernst Du ja daraus, mir hat es in jungen Jahren auch geholfen, ich war ja nicht immer Fahrprüfer!!!

    PS: Jemanden anderen als Fahrer vorsätzlich angeben ist kein Kavaliersdelikt und auch keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern da bist Du schon im Straftatbereich. Wenn Dich dann ein Dir mißgestimmter Bürger anzeigt oder die Behörde anderweitig erfährst, daß Du der wirkliche Fahrer warst, dann gibt es zu Recht schnell Zweifel an der Fahreignung und Du bist für lange Zeit wieder Fußgänger.

    Gardiner der Fahrprüfer!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
    Autor
      JasminHN
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    Huhu,

    naja jammern hilft dir nü och nix und irgendwie nervt mich das mal wieder.

    Ich bin ab morgen aus meiner Probezeit(wenn ich da nur richtig weiss,15.9.08 Pp betsanden mit FSF Probezeit verkürzt dann also ab 16.9.09keine Probezeit mehr,oder?)

    Und denkst nun ich fahre nun ab morgen,rüchsichtslos, zu schnell(ok ich gebe zu manchmal sind es 5-10 km/h mehr)Nein ich werde weiter so "brav" fahren wie bisher und wem es nicht passt bitte der soll mich Überholen, iccch hab Zeit(oder nehme Sie mir)

    Falls zu zum ASF musst, denke über deine Fehler nach
    , frage dich"MUSS ich schnell fahren?", Warum steht hier ein Tempolimit?(zbs. 70 statt 100 oder so) Wozu dient dieses oder jenes Schild, sie wurden bestimmt nicht aus Jux dahin gestellt.

    Soo un nun fahr in Zukunft anständig hab genug gemeckert

    LG Jasmin

    PS: Mann kann auch innehralb der erlaubten Geschw. Zügig fahren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
    Autor
      JasminHN
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    Hinzufügen wollt

    Habe das FSF NICHT wg der PZ verkürzung gemacht, sondern weil ich dazu lernen wollte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung währen Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 16. September 2009
    Text
    Du musst dich - zumindest bei mir - nicht für die Sache rechtfertigen. Die Frage war eigentlich weniger zum beantworten als zum darüber nachdenken gedacht.

    >Also versteh ich das richtig, dass du davon abrätst, dass wenn es wirklich mehr als 21km/h sind ne andere Person "anzugeben" ?

    Raten darf ich dir gar nichts (Rechtsberatung). Ich sage dir daher einfach wie es ist, entscheiden musst du selbst.

    Sich selbst anzugeben, ist übrigens nicht strafbar. Wenn dein Vater behauptet, selbst gefahren zu sein, ist das also auch dann keine Straftat, wenn man ihm nachweisen könnte, dass er genau wusste wer gefahren ist.

    Aber das ist im Moment alles Spekulation. Warte ab bis Post kommt und melde dich dann nochmal.

    Auf den Beitrag antworten


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