Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

  • Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
     Mädel braucht Hilfe
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Hallo zusammen,

    also meine Probezeit wäre normal am 28.09.2009 abgeloffen.

    Allerdings bin ich heute innerorts geblitzt worden und ich hab leider keine Ahnung wie viel ich zu schnell war, was mich jetzt natürlich total verrückt macht, denn sonst könnt ich ja ungefähr abschätzen was auf mich zu kommt, aber so weiß ich des leider nicht. Wie lang geht des denn ungefähr bis man da ein Schreiben kriegt?

    Ich bin ja normal kein Raser, aber heut musst ich bissel schneller fahren, weil ich aufem Weg zur Arbeit war und ne ziemlich lange Zeit einen vor mir hat, der Inner- und Außerorts nur 30km/h gefahren ist und ich wollt halt nicht zu spät kommen, aber jetzt wär ich natürlich viel lieber zu spät gekommen.....hab jetzt ehrlich gesagt auch voll Schiss, dass ich vielleicht zu nem Aufbauseminar muss. Wie lang geht denn sowas dann?
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text
    Das Knöllchen muss deinen Briefkasten nach bis zu 3 Monaten (+ 10 Tage für den Postweg) erreicht haben.
    Sonst ist es nichtig.
    Die Aufforderung zum Aufbauseminar darf sich allerdings noch einiges länger Zeit lassen.

    Das würde aber eh nicht eingefordert, wenn sich deine Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen von bis zu 20 km/h befunden hat.

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Mädel braucht Hilfe
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text
    >Das Knöllchen muss deinen Briefkasten nach bis zu 3 Monaten (+ 10 Tage für den Postweg) erreicht haben.
    >Sonst ist es nichtig.

    Aber so lang werden die sich schon nicht Zeit lassen, wenn ich was
    verpasst kriegen würd nimm ich mal an. Aber wie lang des
    durchschnittlich so geht weißt auch nicht, oder?

    >Die Aufforderung zum Aufbauseminar darf sich allerdings noch einiges länger Zeit lassen.
    >
    >Das würde aber eh nicht eingefordert, wenn sich deine Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen von bis zu 20 km/h befunden hat.

    Ja, des hab ich auch schon rausgefunden, wass ich natürlich auch
    hoff!!! :-(((

    So viel ich weiß zeigt der Tacho glaub auch immer no bissel mehr
    an wie man eigentlich fährt, oder? Wenn ja hast du ne Ahnung wie
    viel des ist?


    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text
    >>Das Knöllchen muss deinen Briefkasten nach bis zu 3 Monaten (+ 10 Tage für den Postweg) erreicht haben.
    >>Sonst ist es nichtig.
    >
    > Aber so lang werden die sich schon nicht Zeit lassen, wenn ich was
    > verpasst kriegen würd nimm ich mal an. Aber wie lang des
    > durchschnittlich so geht weißt auch nicht, oder?
    >
    >>Die Aufforderung zum Aufbauseminar darf sich allerdings noch einiges länger Zeit lassen.
    >>
    >>Das würde aber eh nicht eingefordert, wenn sich deine Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen von bis zu 20 km/h befunden hat.
    >
    > Ja, des hab ich auch schon rausgefunden, wass ich natürlich auch
    > hoff!!! :-(((
    >
    > So viel ich weiß zeigt der Tacho glaub auch immer no bissel mehr
    > an wie man eigentlich fährt, oder? Wenn ja hast du ne Ahnung wie
    > viel des ist?
    >
    >
    > Danke

    Hi, der Tacho hat einen gewissen Vorlauf. Von deiner tatsächlichen Geschwindigkeit wird zudem noch 3 km/h abgezogen (Toleranz)

    Wenn es eine mobile Messanlage war, werten die Beamten das meist nach ein paar Tagen aus. Dann läuft die Halterfeststellung durch das Kennzeichen und der Anhörbogen / Zeugenfragebogen wird gesendet. Dauert in der Regel 2 Wochen. Manche lassen sich mehr Zeit, manche weniger.
    Kann auch sein, dass du Glück hattest und die Messung anulliert wurde. Passiert manchmal gerade bei Lichtschranken oder Sensormessungen, wenn man wärend der Messung Bremst, bei der Einfahrtsmessung aber zu schnell war, Kamera + Blitz lösen aus, Ausfahrtsmessung zeigt einen anderen (geringeren) Wert mit einer zu hohen differenz = Annuliert. Dann wurde zwar ein Foto gemacht, wird aber nicht ausgewertet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text

    >Kann auch sein, dass du Glück hattest und die Messung anulliert wurde. Passiert manchmal gerade bei Lichtschranken oder Sensormessungen

    Interessant....
    Und wie erfährt man, welcher Messung man "zum Opfer fiel"?
    Ist das auf dem Knöllchen vermerkt? Beide Werte, oder wird da gemittelt?

    Den Tachovorlauf kannst du einfach messen, indem du dir ein gutes Navi mit ins Auto nimmst (und am besten einen Beifahrer, der die angezeigte Geschwindigkeit vorliest.).
    Die Differenz zwischen deinem Tachowert und der gefahrenen (Navi-)Geschwindigkeit ist dann der Tachovorlauf.
    Bei meinem alten Micra sind es 6 km/h

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Mädel braucht Hilfe
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text
    Ich hab immer gedacht es gibt die 3 km/h Tolleranz und die Differenzgeschwindigkeit vom Tacho, oder ist des falsch?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      P.Diddy
      schrieb am Freitag, 18. September 2009
    Text
    >Ich hab immer gedacht es gibt die 3 km/h Tolleranz und die Differenzgeschwindigkeit vom Tacho, oder ist des falsch?

    Hi, Dein Tacho eilt etwas vor. D.h. wenn Du z.B. 70 auf dem Tacho hast wird die Lasermessung vielleicht 65 ergeben. Von diesen 65 werden dann nochmal 3% abgezogen.

    Dass mit den 3 Monaten stimmt so nicht. Ich arbeite in der Bußgeldstelle ;-). Wenn Du nicht der Führer des Fahrzeugs bist dann geht ein Zeugefragebogen raus. Wenn der nicht zugestellt werden kann verfällt der Fall nach 3 Monaten.

    Wenn Du aber als Führer ermittelt wirst, sprich es steht fest dass Du gefahren bist und der Bußgeldbescheid kann nicht zugestellt werden, wird die Verjährung gemäß §33 untrebrochen. D.h. dann gelten die 3 Monate nicht mehr.

    Rechne mal mit 4-6 Wochen Bearbeitungszeit wenn die Polizei geblizt hat. Wenn die Bußgeldstelle selbst einen Blitzer losgeschickt hat geht es schneller.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 18. September 2009
    Text
    nicht 3% werden abgezogen, sondern 3 kmh.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 18. September 2009
    Text
    >nicht 3% werden abgezogen, sondern 3 kmh.

    Aber nur bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h, ab 100 km/h sind es 3%. Wenn der Toleranzabzug nicht auf volle km/h lautet, wird immer aufgerundet, z.B. gibt es ab 101 km/h Messwert einen Abzug von 4 km/h.

    Außerdem gibt es neben den von P. Diddy genannten Möglichkeiten noch viele andere Konstellationen, in denen die Verjährung (nicht) eintritt. Einfach nochmal melden, wenn Post kommt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Mädel braucht Hilfe
      schrieb am Freitag, 18. September 2009
    Text
    >>Ich hab immer gedacht es gibt die 3 km/h Tolleranz und die Differenzgeschwindigkeit vom Tacho, oder ist des falsch?
    >
    >Hi, Dein Tacho eilt etwas vor. D.h. wenn Du z.B. 70 auf dem Tacho hast wird die Lasermessung vielleicht 65 ergeben. Von diesen 65 werden dann nochmal 3% abgezogen.
    >
    >Dass mit den 3 Monaten stimmt so nicht. Ich arbeite in der Bußgeldstelle ;-). Wenn Du nicht der Führer des Fahrzeugs bist dann geht ein Zeugefragebogen raus. Wenn der nicht zugestellt werden kann verfällt der Fall nach 3 Monaten.
    >
    >Wenn Du aber als Führer ermittelt wirst, sprich es steht fest dass Du gefahren bist und der Bußgeldbescheid kann nicht zugestellt werden, wird die Verjährung gemäß §33 untrebrochen. D.h. dann gelten die 3 Monate nicht mehr.
    >
    >Rechne mal mit 4-6 Wochen Bearbeitungszeit wenn die Polizei geblizt hat. Wenn die Bußgeldstelle selbst einen Blitzer losgeschickt hat geht es schneller.


    Danke für die Erklärung ..... jetzt ist´s mir klar. Mich machts wirklicht total verrückt, dass ich absolut keine Ahnung hab wie viel zu schnell ich war!!! :-( Ich bin normal wirklich jemand, der sich an die Schilder und des ganze Zeug hält und bin sonst auch total penibel und jetzt bin ich einmal schneller unterwegs und dann sowas!!! :-( Wenn man mit denen redet werden die auch keine Auge zudrücken, denn die haben ja auch Ihre Vorschriften oder, denn hat sonst wirklich noch nie Probleme?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 18. September 2009
    Text
    das ist mir schon klar, dass es nur bis 100 3kmh sind und darüber 3%. Aber p.diddy sprach nunmal von einer geschwindigkeit von 70 und da sind es 3kmh. Sollte mal eine Fortbildung besuchen, wenn er schon bei der Bußgeldstelle arbeitet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 18. September 2009
    Text

    Um auf den letzten Teil der Frage zurück zu kommen

    >>hab jetzt ehrlich gesagt auch voll Schiss, dass ich vielleicht zu nem Aufbauseminar muss. Wie lang geht denn sowas dann?


    Hier findest du Infos zur Nachschulung:

    http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/nachschulung.php

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