Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz ...

  • Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
     dimon-19
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    HAllo an alle!

    wurde in der Probezeit im august 2008 mit 27 km/h außerorts geblitzt. Steht mir noch was vor? Aufbauseminar oder sowas?

    Mfg
    Dimitri
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text

    Da du dich definitiv bei einem A-Verstoß hast erwischen lassen, kopiere ich dir mal eben was rüber:

    Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?

    Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeits�berschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      dimon-19
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text
    >
    >Da du dich definitiv bei einem A-Versto� hast erwischen lassen, kopiere ich dir mal eben was r�ber:
    >
    >Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
    >
    >Angenommen, man begeht einen Verkehrsversto�, der zu einem Aufbauseminar f�hren w�rde. Dann wird zun�chst der Bu�geldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel sp�ter geschrieben, und je nachdem, wo der Versto� begangen wurde, auch von einer anderen Beh�rde. Der �Nachschulungs-Brief� kann sich also mehrere Monate hinausz�gern, hier setzt keine Verj�hrungsfrist ein. Wegen dieser �rgerlichen Versp�tung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie �da kommt schon nichts...�, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld f�r das Seminar zur�cklegen...
    >
    >Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

    also muss ich dann wie es aussieht noch ein aufbauseminar machen?? weil hatte schon einen gehabt und die probezeit war schon fast zu ende.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeits�berschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text
    >also muss ich dann wie es aussieht noch ein aufbauseminar machen?? weil hatte schon einen gehabt und die probezeit war schon fast zu ende.
    ---------------

    Nein, dann sieht es anders aus.
    Sorry, ich hatte mich auf den Text, nicht aber auf den Titel deines Beitrages konzentriert.

    Dann ist für dich der 2. Absatz zutreffend (den ersten hast du ja schon hinter dich gebracht):

    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

    1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par=2a



    Passe auf, dass es nicht zu Punkt 3 kommt.
    Das "nahe legen" hat nichts mit einer Einladung zu tun, die man mal "eben so" ablehnen kann ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeits�berschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      dimon-19
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Text
    achso, danke schon mal für deine schnellen antworten.
    habe noch eine kleine frage und zwar muss ich an dem Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen oder ist das freiwillig und ist meine probezeit jetzt wieedr um 2 jahre verlängert??

    mfg
    dimon-19

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeits�berschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Text

    >habe noch eine kleine frage und zwar muss ich an dem Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen oder ist das freiwillig

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Dazu liest du am Besten mal das hier:

    Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der in Maßnahme 2 genannten zweimonatigen Frist für die verkehrspsychologische Beratung innerhalb der verbleibenden Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, gilt der Betroffene per Gesetz als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist unter Anordnung der sofortigen Vollziehung zu entziehen. In diesem Fall darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheines.
    Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist in der Regel die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über eine Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Restprobezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. (§ 2a Abs. 5 StVG)
    Quelle: http://www.kreis-mettmann.de/index.phtml?NavID=478.833&La=1

    Die Probezeit wird grundsätzlich nur einmal verlängert.






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  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fahrlehrer83
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Text
    >HAllo an alle!
    >
    >wurde in der Probezeit im august 2008 mit 27 km/h außerorts geblitzt. Steht mir noch was vor? Aufbauseminar oder sowas?
    >
    >Mfg
    >Dimitri
    >

    Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Loisel
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Text

    >Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.


    Ich denke mal der BGb liegt schon vor und ist auch schon bezahlt. So lese ich das aus dem Eingangsbeitrag heraus. Es wurde ja auch eine genau Überschreitung genannt.
    Hier tritt also die Verjährungsfrist nicht mehr in Kraft.
    Die FsSt lassen sich sehr viel Zeit um die "Einladungen" zum Aufbauseminar zu verschicken, bzw. die Möglichkeit der freiw. verkehrspsychlogischen Beratung.
    Aber ließ Dir nochmals den von Petra genannten Punkt 3 durch.
    Es wird eng !!!

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Dennis_89
      schrieb am Samstag, 14. März 2009
    Text
    hi,

    ich hab folgendes problem ich habe meine probezeit verlängert bekommen und auch ein aufbauseminar hinter mir.
    und wurde kürzlich in der 30er zone geblitzt, schlau wie ich bin, da es ja für nicht probezeitler 50euro und 1punkt kostet, habe ich einen freund gefragt ob er ihn übernimmt und er hat es promt gemacht. allerdings hat er beim nachrechnen seiner probezeit den falschen termin im kopf gehabt und nun die aufforderung zum aufbauseminar bekommen und das seine probezeit verlängert wird und und und, frage ist nun wie kommen wir da wieder raus? kommen wir da überhaupt wieder raus? kann man das als ein versehen schildern? und was würde auf mich zukommen?
    ich weiß es ist viel zu lesen aber würde mich über eine antwort/Rat wirklich freuen
    mfg

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  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      F.Y
      schrieb am Montag, 22. Juni 2009
    Text
    Hallo,

    habe seit ca.3 jahren meinem Führerschein.Musste leider schon nach einem halben jahr ein ausbauseminar machen.meine probezeit endet daher erst im juni 2010.punkte habe ich auch schon (ins.4) nun wurde ich erneut mit 23km/h abzgl. toleranz geblitz.in dem schreiben steht nur das ich stellen nehme müsse. nix von bußgeld, punkte etc. meine frage: womit muss ich rechnen? lappen abgeben (wenn ja für wie lange)??? wieviele punkte??? MPU oder so??? was würd mich der ganze spass kosten???

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