Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit + früheres ...

  • Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit + früheres Vergehen
     JoshK
      schrieb am Mittwoch, 16. September 2009
    Hi,

    ich wurde am Montag mit 26 km/h zuviel in einer 70 km/h-Zone erwischt.

    Ich befinde mich noch in meiner verlängerten Probezeit wegen einer vorherigen Alkoholfahrt mit 1,3 Promille (seit der ich keinen Alkohol mehr trinke...)

    Meine Frage nun: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Nochmal ein Aufbauseminar oder den kompletten Führerschein weg? Auch eine Kostenschätzung wäre sehr hilfreich.

    Danke im Vorraus für Antworten und Hilfe
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit + früheres Vergehen
    Autor
      Flo1991
      schrieb am Mittwoch, 16. September 2009
    Text
    naja nun wenn du von den 26 km/h schon sämtliche toleranzen abgezogen hast denn gibts wohl punkt + aufbauseminar + geldstrafe wenn nicht naja könntest du glück haben und du bist wenn alles abgezogen ist unter 20 km/h zu schnell gefahren denn gibts nur geldstrafe

    nachzuprüfen hier

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit + früheres Vergehen
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 16. September 2009
    Text
    100 € wenn es igo; 80 € wenn es ago war. jeweils plus gebühren ca. 24€ und 3 punkte.
    erst beim nächsten verstoss ist die karte weg.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit + früheres Vergehen
    Autor
      JoshK
      schrieb am Mittwoch, 16. September 2009
    Text
    Danke für die schnellen Antworten. Aber noch eine Frage hab' ich:

    Der Bußgeldkatalog benennt als eine der Folgen: "Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer festgesetzten 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde."

    Bedeutet dies, das ich an einer MPU teilnehmen muss? Ich habe darauf bisher nur wiedersprüchliche Informationen gefunden. Anscheinend ist die Teilnahme nicht Pflicht, wird aber mit dem Abzug von 2 Punkten belohnt - was ich mir allerdings finanziell nur schwer leisten kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit + früheres Vergehen
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text
    Wie wurde die Trunkenheitsfahrt geahndet? Gab es ein Fahrverbot (maximal 3 Monate, du hast die Karte abgegeben und später genau diese Karte wiederbekommen) oder wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Letzteres wäre bei dieser Alkoholisierung die Regel. Dann führt ein erneuter A-Verstoß automatisch zu einer MPU.

    Fall es nur ein Fahrverbot war, steht die bereits angesprochene Verwarnung samt Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung an. Es handelt sich NICHT um eine MPU (es ist keine Untersuchung sondern eine Beratung) und sie ist freiwillig.

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