Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
     ichi
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    hallo,

    bei meinem porblem handelt es sich um zuschnell gefahren (viel ... punktebereich) in der probezeit, welche jedoch in den nächsten tagen ausläuft. Wissen wollte ich ob das datum an dem ich den Brief bekomme wegen der überschreitung der geschwindigkeit oder der tag an dem ich geblitzt wurde zählt. Das kann aj ewig dauern manchmal bis da was kommt, weil hatte es schonmal bei freunden, wo der fall so ähnlich war,dass die keine verlängerung der probezeit bekommen haben obwohl der blitzer noch in der zeit war. will net 2 jahre mehr die waren doch schon so gut wie rum =(
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    warum passt du dann ned auf und fährst so wie dus zu machen hast ;)

    ich denke mal es zaehlt der tag an dem du geblitzt wurdest :)

    google doch mal :)

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  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    Ausschlaggebend ist der Tag des Vergehens - unabhängig vom Posteingang.
    Du wirst also noch dein Knöllchen UND die Einladung zum Aufbauseminar bekommen.
    Selbstverständlich befindest du dich derzeit NICHT MEHR kurz vor dem Auslaufen deiner Probezeit.

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