Geschwindigkeitsverstoß

  • Geschwindigkeitsverstoß
     0606
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    hallo ihr lieben...mir ist heute was blödes passiert...bin in einer 30 zone mit über 50 gefahren und wurde aufgenommen per video...nachdem ichs bemerkt hatte bin ich hin zu dem polizisten und hatte ihn gefragt wieviel ich drauf hatte er meinte 56...mit toleranz 53...hatte ihr paar fragen gestellt aber er konnte sie mir nicht beantworten...

    JETZT MEINE FRAGE WAS PASSIERT NUN???

    zusätzliche info: bin noch in der probezeit und sollte gegen ende august zuende gehen -.- ...
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsverstoß
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    hallo ihr lieben...mir ist heute was blödes passiert...
    - Ich würde sogar sagen richtig schei... gelaufen ;) Bis 20 km/h mehr wäre es nicht so verheerend geworden wie mit 23 zu viel (beide Angaben nach Abzügen der Toleranz)

    >JETZT MEINE FRAGE WAS PASSIERT NUN???
    - Bußgeld: 70 €, Punkte in Flensburg: 1 Punkt, Fahrverbot: nein und Aufbauseminar wird angeordnet.

    >zusätzliche info: bin noch in der probezeit und sollte gegen ende august zuende gehen -.- ...
    - Deine Probezeit wird sich aber nun um 2 Jahre verlängern.

    LG Naschi

    -> Andere Poster sollen bitte berichten, falls ich mich irren sollte :)

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsverstoß
    Autor
      0606
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    dann hoff ich mal das der polizist sich verlesen hat bzw mich ver...t hat das ich zukunft langsamer fahren sollte denn von nachschulung hat er nichts gesagt...er meinte nur 1 punkt in flensburg + bußgeld mehr nicht...er war sich ja auch ned sicher :S:S =D

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsverstoß
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text

    Verschaukelt hat er sich sicherlich nicht!
    Und auf "verlesen" würde ich mich an deiner Stelle wirklich nicht verlassen. :o(

    Beamte haben nicht die Pflicht, sich mit den Strafmaßen auszukennen - ihre Aufgabe besteht darin Übertretungen zu ahnden und die Personalien der Lümmel (ab und zu samt Lümmel) an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

    Es verwirrt mich aber auch immer wieder, warum ihr persönliches Interesse so oft nicht dafür sorgt, sich das Wissen anzueignen.

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsverstoß
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    >-> Andere Poster sollen bitte berichten, falls ich mich irren sollte :)

    Du irrst dich :)

    Der Verstoß dürfte wohl innerorts gewesen sein. Daher beträgt das Bußgeld nicht 70 € sondern 80 €. Dazu kommen noch 23,50 € Gebühren und Auslagen. Die übrigen Folgen sind aber korrekt: 1 Punkt, kein Fahrverbot, Anordnung eines ASF, Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

    Den Führerschein darf der TE behalten, falls das ASF fristgerecht absolviert wird.

    Bevor die Frage kommt: Für die Probezeitmaßnahmen ist der Tattag entscheidend, nicht das Datum der Rechtskraft. Wenn sich also die Bußgeldstelle etwas Zeit lässt (die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate) und der Bußgeldbescheid erst nach Ende der Probezeit erlassen bzw. rechtskräftig wird, wird die Probezeit rückwirkend verlängert.

    Zu dem Beamten hinzugehen war übrigens keine gute Idee. Hätte der mitgedacht, hätte er gleich die Personalien aufgenommen - damit wäre dann einer der letzten Strohhalme (Fahrerfeststellung) auch weg gewesen.

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