Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt

  • Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
     *gg*
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Eine wunderschönen!

    Ich habe meinen Führerschein schon seit einiger Zeit, bin jetzt aber mit Bekannten über die Frage gestolpert, ob es eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Autobahnausfahrten gibt, oder ob es sich bei den 60km/h(?), die mir so im Kopf rumschwirren, eher um eine Richtgeschwindigkeit handelt. Und wie ist es mit Kreuzen, die sind ja in der Regel 2spurig und damit deutlich weniger begrenzt?!
    Habe leider auch bei meinem ehemaligen Fahrlehrer keine Auskunft bekommen, deshalb die Frage hier!

    Schönen Gruß mit der Hoffnung auf schnelle Antworten!
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    hi
    es gibt keine festgelegt höchstgeschwindigkeit auf verzögerungsstreifen bzw. autobahnausfahrten.
    deine 60km/h sind nur eine Art Richtwert für ne angemessene Geschwindigkeit sozusagen.
    Es wird sich aber auch niemand beschweren, wenn du etwas schneller fährst, solange das die entsprechenden Umstände zulassen.

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text

    >Es wird sich aber auch niemand beschweren, wenn du etwas schneller fährst, solange das die entsprechenden Umstände zulassen.

    was zugegebenermaßen eher selten bis gar nicht vorkommt ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    Hm mich würde auch mal die gesetzliche Grundlage interessieren, ich fahre zB jeden Tag über eine Schnellstrasse (Baulich getrennt und so), die erste Ausfahrt (davor Tempo 120) kann man gut mit 100 nehmen, es folgt eine Landstrasse und erst ca. 600m später wird die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, die meisten bremsen hier aber auf 60 km/h ab, darf ich hier nicht 100 fahren bis das 80 Schild kommt?
    Die 2 Ausfahrt: davor Tempo unbegrenzt, da kann man schon gut und gerne mit 150 km/h ankommen, dann Verzögerungsstreifen und dannach geht es einfach nur gerade den "Berg" runter, man kann also hier absolut Problemlos 100 km/h fahren, es geht auch auf einer Landstrasse weiter die erst mehrere Kilometer dannach auf 80 und dann auf 60 (2 "gefährliche" Kreuzungen begrenzt wird). Hier fahren fast alle mit 100 runter, sollte doch auch rechtlich okay sein? immterhin ist man ja gleich beide male quasi auf der Landstrasse wo 100 erlaubt ist. Im gegenzu dazu ist auf der anderen Seite der einen Ausfahrt die Geschwindigkeit (warum auch immer) auf 80 begrenzt und auf der anderen auf 40 (scharfe Kurve). Da ist es ja eindeutig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      Campino
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    Es sind 60KM`H zugelassen. Aber bei vielen kannst du da nicht mit 60 KM/h durchbrettern-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    >Es sind 60KM`H zugelassen.

    Wärst du bitte so freundlich und stellst den entsprechenden Gesetzestext hier rein? dann können wir alle noch was lernen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    >Es sind 60KM`H zugelassen. Aber bei vielen kannst du da nicht mit 60 KM/h durchbrettern-

    Na die Glaubwürdigkeit deiner Aussagen kennen wir ja zu genüge, kannst du das mal Ausnahmsweise belegen? Eher nicht.

    Kennt jemand die Antwort, wieviel ist offiziell erlaubt, weiß es irgend ein FL?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      Tania
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    Hi,
    also ich habe mein Schein nicht sehr lang, aber mir wurde beigebracht auf verzögerungsstreifen/abfahrten immer auf den 3ten gang runter und auf 50kmh.

    mfg
    Tania

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      Campino
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    @Tania

    Ist ja richtig, kommt immer immer auf die Abfahrt drauf an, ab 60 Km`H sind zugelassen.
    Man kann auch mit 20-30KM`H fahren,

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      asab
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    Mich würde interessieren, wenn ich auf einer auf 120 km/h begrenzten Bahn abfahre, dann kann ich doch theoretisch unbegrenzt auf der Ausfahrt fahren, oder?

    Denn nach dem Abbiegen gilt das Tempolimit ja nicht mehr, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    >Mich würde interessieren, wenn ich auf einer auf 120 km/h begrenzten Bahn abfahre, dann kann ich doch theoretisch unbegrenzt auf der Ausfahrt fahren, oder?

    theoretisch ja...praktisch eher nicht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    >Mich würde interessieren, wenn ich auf einer auf 120 km/h begrenzten Bahn abfahre, dann kann ich doch theoretisch unbegrenzt auf der Ausfahrt fahren, oder?
    >
    >Denn nach dem Abbiegen gilt das Tempolimit ja nicht mehr, oder?

    1.) Grundsätzlich darfst Du immer nur so schnell fahren, dass Du Dein Fahrzeug jederzeit sicher beherrschst.

    2.) Darfst Du nur so schnell fahren, dass Du innerhalb Deiner Sichtweite anhalten kannst.

    Ein höheres Tempo als 120 km/h in Autobahnausfahrten dürfte somit also eine rein hypothetische Frage sein...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      asab
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    Ist klar, ich fahre immer 50-60, wollte das nur mal wissen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ausfahrt immer noch gilt?

    Gilt denn die Ausfahrt als neue Strasse, sodass das Tempolimit nicht mehr gilt, oder wie ist das geregelt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    >Ist klar, ich fahre immer 50-60, wollte das nur mal wissen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ausfahrt immer noch gilt?
    >
    >Gilt denn die Ausfahrt als neue Strasse, sodass das Tempolimit nicht mehr gilt, oder wie ist das geregelt?

    Der aus der Autobahn Ausfahrende gilt nach der Rechtsprechung als Abbieger. Folglich befährt er nicht mehr die Strasse, auf der das Tempolimit angeordnet war. Daraus ließe sich schliessen, dass bis zum Zeichen 334 die "Richtgeschwindigkeit 130" gilt. (Solange, bis ein Richter kommt, der das anders sieht)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    Nach längerer Recherche habe ich nichts konkretes gefunden.
    Die 60 km/h die in den Raum geworfen wurden werden nirgends als Höchstgeschwindigkeit angegeben. Ab Zeichen 334 dürfen nurnoch Fahrzeuge fahren die mind. 60 km/h können.
    Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebene ist gilt diese natürlich, wie aber wenn nichts dasteht?

    Angenommen eine "einfache" Abfahrt, einspurig. keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kraftfahrstrasse zuvor.
    So, nun komme ich von der Kraftfahrstrasse mit ca. 150 km/h runter, die Abfahrt ist gerade, freie Sicht usw., ich kann hier also Problemlos mit 100 runterfahren, allerdings ist dies eine einspurige Strasse deren "Gegennfahrbahn" auf der anderen Seite der Kraftfahrstrasse verläuft, also können wir hier ja von baulich getrennten Fahrstreifen sprechen, sprich: wenn nicht anders verordnet kann ich da mit 150 km/h rausfahren, richtig? (Mal davon abgesehen das ich es nicht tun würde da ich nichts so gerne am nächsten Baum landen will). Nun geht die Strasse ca. 300m baulich getrennt weiter, dannach führen beide Spuren wieder zusammen, sprich: maximalgeschwindigkeit 100 km/h.
    Wenn ich nun also von der Schnellstrasse runterfahre, auf dem Verzögerungsstreifen auf 100 km/h abbremse und dann mit 100 km/h weiterfahre bis zum nächsten Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, dann handle ich absolut richtig, eigentlich, nur weiß ich leider immer noch nicht ob irgendwo auf den Auf-/Abfahrten nicht doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht?!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnkreuz/ -ausfahrt
    Autor
      asab
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    Danke @tobi, dann ist es ja genauso, wie ich gedacht habe.

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