Geschwindigkeits Verstoß in der Probezeit :(

  • Geschwindigkeits Verstoß in der Probezeit :(
     Rudi-Rasser
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Hallo,

    Ich wurde gestern in einer 30km/h Zone "Geblitz" als ich auf den Tacho sah (Digital Tacho), waren es 87km/h :( Ich dachte eigentlich ich dürfte dort 70km/h fahren und bis 20km/h mehr kosten ja nur 35€ Ohne Probezeitmassnahme. Nun habe ich aber 57km/h zu viel (oder 52km/h wenn mann die Toleranz von Messgerät und Tacho abzieht) was droht mir nun?
    Bringt ein Gang zum Anwalt was?
    Das KFZ ist auf jemand anderes Angemeldet, kann der Halter das auf seine Kappe nehmen?

    Danke für eure Antworten

    MfG Rudi-Rasser
  • Thema
    Re: Geschwindigkeits Verstoß in der Probezeit :(
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Text
    War der Verstoß innerorts oder außerorts?


    >als ich auf den Tacho sah (Digital Tacho), waren es 87km/h :(

    Vom Messwert werden 3 km/h abgezogen und auch ein digitaler Tacho hat eine gewisse Voreilung. Insgesamt denke ich, dass der Tatvorwurf auf weniger als 51 km/h (das ist die nächte Stufe im Bußgeldkatalog) lauten wird.

    Abhängig von der Frage i.g.O./a.g.O. und dem genauen Tatvorwurf erwarten dich ein Bußgeld + Gebühr von etwa 200-300 €, 3-4 Punkte und 1-2 Monate Fahrverbot, außerdem natürlich Probezeitmaßnahmen.


    >Ich dachte eigentlich ich dürfte dort 70km/h fahren und bis 20km/h mehr kosten ja nur 35€ Ohne Probezeitmassnahme.

    Auch für 70 km/h warst du noch zu schnell. Hättest du dich wenigstens an die vermuteten 70 km/h gehalten, wären die Folgen wesentlich moderater ausgefallen. Wenn du aber meinst, dass du die 20 km/h im Verwarngeldbereich grundsätzlich schon zu schnell fahren musst, hast du eben bei solchen kleinen Irrtümern sofort den ganz großen Ärger am Hals.


    >Bringt ein Gang zum Anwalt was?

    Ja, dem Anwalt Geld. Die Chancen, eine solche Messung erfolgreich anzuzweifeln, sehe ich deutlich unter 1 %. Es würde in diesem Fall auch nicht genügen, wenn der Anwalt größere Toleranzen für dich erstreiten würde, da du auch mit 10-15 % noch solide im Fahrverbots- und Punktebereich bist. Das erschwert die Sache zusätzlich.


    >Das KFZ ist auf jemand anderes Angemeldet, kann der Halter das auf seine Kappe nehmen?

    Die einzige Chance wäre, wenn die Bußgeldstelle innerhalb der Verjährungsfrist den Fahrer nicht ermitteln kann. Ob das möglich ist, hängt ganz wesentlich vom weiteren Ablauf ab. Melde dich also nochmal, sobald Post kommt. Die interessanten Fragen sind dann:
    - Wie lautet der genaue Tatvorwurf?
    - Wer hat Post bekommen?
    - Ist es eine Anhörung als Betroffener oder als Zeuge?

    Grundsätzlich würde ich nicht glauben, dass jemand diesen Verstoß für dich "übernimmt", selbst wenn das Vorgehen der Behörde diese Möglichkeit vielleicht eröffnet. Derjenige müsste dann ja das Fahrverbot für dich absitzen.

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