Verfolgt, Gefilmt & Gestopt! Frage: In welchen Schritte muss die Geschwindigkeitsherabsetzung auf BAB erfolgen? Kann es von von 130km/h auf 80 oder 60 km/h erfolgen? Gruß Micha
Thema
Re: Geschwindigkeit
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 30. Oktober 2009
Text
@Micha, ich glaube, die Antwort auf diese Frage bekommst du eher von denen, die die Schilder anbringen, oder anordnen. Oder denen, die ihre Klienten aus genau aus solch einer misslichen Lage vor Gericht herausboxen.
Setze die Frage einfach in www.verkehrsportal.de und du wirst nicht lange auf die Antwort warten müssen.
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>Verfolgt, Gefilmt & Gestopt! >Frage: In welchen Schritte muss die Geschwindigkeitsherabsetzung auf BAB erfolgen? Kann es von von 130km/h auf 80 oder 60 km/h erfolgen? >Gruß Micha
Hm, gute Frage. Gibt es dafür überhaupt eine Regel? Dachte immer, das wird individuell abhängig von der Situation entschieden.
Also 130 auf 60 find ich schon recht viel. Liegt das Schild hinter einer Kurve müßte man schon ordentlich in die Eisen.
Von 130 auf 80, also 50 runter, hast Du ja eigentlich überall Außerorts, wenn ein Ortseingangsschild kommt.. also von 100 auf 50 runter.
Gibt ja auf der Autobahn noch extremere Situationen. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Heutzutage fährt ja fast jeder Golf über 200.. und dann kommt ein 100er Schild..
>Von 130 auf 80, also 50 runter, hast Du ja eigentlich überall Außerorts, wenn ein Ortseingangsschild kommt.. also von 100 auf 50 runter.
Setzen, sechs. Rechnest du mal bitte die Bremswege für diese Geschwindigkeiten aus? "50 runter" ist keine absolute Größe, von 130 auf 80 ist nicht das Gleiche wie von 100 auf 50. Den Grund hat jeder mal in der Fahrschule gelernt.
>Setzen, sechs. Rechnest du mal bitte die Bremswege für diese Geschwindigkeiten aus? "50 runter" ist keine absolute Größe, von 130 auf 80 ist nicht das Gleiche wie von 100 auf 50. Den Grund hat jeder mal in der Fahrschule gelernt.
Eine Sechs? :.-(
Ne, so war das auch nicht gemeint. Was ich damit meinte war, das Du oft Situationen hast, wo große Unterschiede zwischen den Höchstgeschwindigkeiten bestehen zB Außerorts -> Innerorts Autobahn ohne Geschwindkeitsbeschränkung -> 100
Also bei uns auf der Bundesstraße wird die Geschwindkeit immer schrittweise gesenkt. 120 -> 100 -> 70 -> 50
>>Verfolgt, Gefilmt & Gestopt! >>Frage: In welchen Schritte muss die Geschwindigkeitsherabsetzung auf BAB erfolgen? Kann es von von 130km/h auf 80 oder 60 km/h erfolgen? >>Gruß Micha > >Hm, gute Frage. Gibt es dafür überhaupt eine Regel? Dachte immer, das wird individuell abhängig von der Situation entschieden. > >Also 130 auf 60 find ich schon recht viel. Liegt das Schild hinter einer Kurve müßte man schon ordentlich in die Eisen. > >Von 130 auf 80, also 50 runter, hast Du ja eigentlich überall Außerorts, wenn ein Ortseingangsschild kommt.. also von 100 auf 50 runter. > >Gibt ja auf der Autobahn noch extremere Situationen. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Heutzutage fährt ja fast jeder Golf über 200.. und dann kommt ein 100er Schild..
grins >>>woher weist Du dass ich'nen Golf fahre<<<
Es gibt die sogenannten "Verwaltungsvorschriften zur StVO" (VwV-StVo), in denen u.a. solche Dinge geregelt sind. Probleme:
- Fast alle Bestimmungen dort sind kann- oder soll-Bestimmungen. In begründeten Fällen darf davon abgewichen werden.
- Wenn sich die anordnende Behörde nicht an die VwV hält, können Verstöße trotzdem geahndet werden. Die aufgestellten Schilder sind uneingeschränkt zu beachten!
In den VwV-StVO findet man unter den Anmerkungen zu Zeichen 274 (Zul. Höchstgeschwindigkeit), Rn. 8: "Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden."
Soviel dazu. Jetzt noch zu dem ganz schlauen Einwand der Tiefflieger: Wer zu schnell ist, um auf ein Tempolimit reagieren zu können, verstößt ganz erheblich gegen das Sichtfahrgebot. Was machst du denn bitte, wenn auf Höhe des Schilds ein Pannenfahrzeug auf der Fahrbahn steht? Dann musst du nicht von 200 auf 120 oder 80 abbremsen, sondern von 200 auf 0.
>Soviel dazu. Jetzt noch zu dem ganz schlauen Einwand der Tiefflieger: Wer zu schnell ist, um auf ein Tempolimit reagieren zu können, verstößt ganz erheblich gegen das Sichtfahrgebot. Was machst du denn bitte, wenn auf Höhe des Schilds ein Pannenfahrzeug auf der Fahrbahn steht? Dann musst du nicht von 200 auf 120 oder 80 abbremsen, sondern von 200 auf 0.
Es ging eigentlich nicht ums Rasen auf der Autobahn. Fahren auf Sicht meinte ich jetzt garnicht.
Es ging um die Geschwindigkeitsdifferenz wenn man von 200 auf 100 herunterbremst. Wollte damit eigentlich nur zeigen, das es häufig große Geschwindigkeitsunterschiede gibt.
Hey, Dein Hinweis ist treffend - könnte fast mein Fall sein = ich glaub ich fahre demnächst noch vorsichtiger = M.
>Hier ein aktueller Fred aus dem VP: > >http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=79681 > >Es muss die Geschwindigkeit nicht erst auf 120 herabgesetzt werden, es wird nur empfohlen.