Geld nach Ausbildungsende

  • Geld nach Ausbildungsende
     AnnikaR
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht und auch alles bezahlt und unterschrieben,dass ich die Ausbildung abgeschlossen hab etc und alles bezahlt hab. Heute habe ich meinen Fahrlehrer getroffen und der sagt mir ich hätte noch 2 Fahrstunden offen , die hätten einen Fehler gemacht! Er hat mich nicht angerufen und gar nichts!
    Kann er irgendwas machen? Ich sehe es nicht ein noch irgendwas zu bezahlen ich habe die die Ausbildung im November beendet!
  • Thema
    Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      hanns
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Du weißt ja noch wieviele Fahrstunden Du hattest. Für jede Zahlung hast Du eine Quittung bekommen - also kannst Du es gut vergleichen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Hallo,
    >ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht und auch alles bezahlt und unterschrieben,dass ich die Ausbildung abgeschlossen hab etc und alles bezahlt hab. Heute habe ich meinen Fahrlehrer getroffen und der sagt mir ich hätte noch 2 Fahrstunden offen , die hätten einen Fehler gemacht! Er hat mich nicht angerufen und gar nichts!
    >Kann er irgendwas machen? Ich sehe es nicht ein noch irgendwas zu bezahlen ich habe die die Ausbildung im November beendet!

    Du bezahlst ueberhaupt nichts!

    Du hast von der Fahrschule eine detaillierte Rechnung bekommen. Und das im November. Wir haben jetzt Februar!

    Warum faellt ihm das erst jetzt ein? Und warum gab es keine Telefongespraech? Ware aber eine dicker Zufall, wenn er die Fehlberechnung an dem Tag entdeckt hat, an dem er dich traf...

    Ach ja: Hast du die Quittungen noch? Wenn du wirklich fuer jede Fahrstunde eine vorweisen kannst, dann kann sowieso nichts machen.

    Aber auch so, wuerde ich an deiner Stelle nicht bezahlen und am besten nochmal mit das Gespraech suchen!

    Was hast Du ihm denn geantwortet?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      AnnikaR
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    War erstmal geschockt, ich dachte er wollte Hallo sagen und dann kam er mit der Sache
    Habe nicht wirklich geantwortet. Der Typ hat mir sowieso über 2000.-Euro abgeknüpft, weil er mich nicht zur Prüfung angemeldet hat wie er es andauernd behauptet hat und mich immer weiter hat fahren lassen. Diese Fahrschule war eine verdammte Abzocke. Ist es wirklich rechtens, wenn ich sogar unterschrieben habe,dass die Ausbildung beendet ist und ich alles bezahlt habe , auch mit Unterschrift? Ich habe das Geld einfach nicht und irgendwie brauche ich nunmal auch Lebensmittel. Ich wünschte ich wäre heute woanders langegangen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Ist es wirklich rechtens, wenn ich sogar unterschrieben habe,dass die Ausbildung beendet ist und ich alles bezahlt habe , auch mit Unterschrift?

    Was soll es nützen, dass DU das unterschieben hast? Wenn die Fahrschule dir das bestätigt hätte, wäre es möglicherweise interessant geworden - vermutlich aber auch dann nicht.

    Es bleibt dabei: Wenn die Forderung berechtigt ist, musst du zahlen (Mann, warum muss man sowas eigentlich auch noch extra sagen?)

    >Ich habe das Geld einfach nicht und irgendwie brauche ich nunmal auch Lebensmittel.

    Toll. Wenn dir das schon klar war, als du die Fahrstunden genommen hast, war das Betrug. Aber jammern, dass die Fahrschule abzockt ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      AnnikaR
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Okay wer du auch immer bist ich mag dich nicht und irgendwie finde ich dich ätzend. Achja und wer lesen kann ist klar im Vorteil: Also nochmal für die Kleinhirne unter euch: Ich gehe noch zur Schule und habe im November alles bezahlt und sie haben es mir bestätigt und ich ich zocke hier niemanden ab! Ich habe meine laufenden Ausgaben und mir natürlich kein Geld für die Fahrschule zurück gelegt, da ich meinen Führerschein schon seit 3 Monaten habe!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Okay wer du auch immer bist ich mag dich nicht und irgendwie finde ich dich ätzend. Achja und wer lesen kann ist klar im Vorteil: Also nochmal für die Kleinhirne unter euch: Ich gehe noch zur Schule und habe im November alles bezahlt und sie haben es mir bestätigt und ich ich zocke hier niemanden ab! Ich habe meine laufenden Ausgaben und mir natürlich kein Geld für die Fahrschule zurück gelegt, da ich meinen Führerschein schon seit 3 Monaten habe!

    Achte nicht auf die Dummschwaetzer, Annika ;-)

    Er ist Fahrlehrer und ist solidarisch mit seinen "Kollegen"

    Ich bin deiner Meinung. 3 Monate spaeter so eine Forderung zu stellen und das wo er dich zufaellig getroffen hat, ist sehr merkwuerdig. Ich rate dir, nicht zu zahlen. Das sollte das Letzte sein, was du dann tun solltest. du solltest aufjedenfall nochmal das Gespraech mit ihm suchen! Er hat Dir naemlich ein Endrechnung gegeben und unterschrieben, dass ALLES beglichen ist!

    Er soll dir Nachweise vorlegen und begruenden, warum erst jetzt die Forderung kommt! Du solltest, falls noch vorhanden, die Quittungen rausholen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Achte nicht auf die Dummschwaetzer, Annika ;-)
    >
    >Er ist Fahrlehrer und ist solidarisch mit seinen "Kollegen"

    Nein und nein. Er hat nur den Anstand, für in Anspruch genommene Leistungen auch zu bezahlen.

    >Ich bin deiner Meinung. 3 Monate spaeter so eine Forderung zu stellen und das wo er dich zufaellig getroffen hat, ist sehr merkwuerdig.

    Richtig, daher auch sorgfältig prüfen.

    >Ich rate dir, nicht zu zahlen. Das sollte das Letzte sein, was du dann tun solltest. du solltest aufjedenfall nochmal das Gespraech mit ihm suchen! Er hat Dir naemlich ein Endrechnung gegeben und unterschrieben, dass ALLES beglichen ist!

    Den letzten Teil lese ich bis jetzt nirgends. Warum sollte er das auch tun? Sich taub zu stellen wird - wenn die Forderung berechtigt ist - mittelfristig nur zu unnötigen Folgekosten führen.

    Dass die Fahrschule 3 Monate braucht, um ihre Leistungen in Rechnung zu stellen ist doch toll für dich - zinsloses Darlehen! Wenn das überall so wäre...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      AnnikaR
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Oh mein Gott ich kann Sie wirklich so richtig gar nicht leiden. Hat sich ein Schüler von Ihnen mal umgebracht,weil sie auch so unglaublich nett zu ihm waren? Falls sie nicht schon in Rente sein sollten: Wechseln Sie den Beruf! Es ist unglaublich, dass sich so jemand Fahrlehrer nennen darf...ich kann mir vorstellen, was wie sie praktizieren..wirklich..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Dass die Fahrschule 3 Monate braucht, um ihre Leistungen in Rechnung zu stellen ist doch toll für dich - zinsloses Darlehen! Wenn das überall so wäre...

    Sehr schoen. Du solltest vorherige Beitraege von Annika sorgfaeltiger studieren!

    Sie berichtete uns, dass es fuer sie schwierig wird, den Betrag zu zahlen, da es mit den noetigen Lebenmitteln sehr knapp werden koennte! vor drei Monaten waere es machbar gewesen, aber jetzt reicht es nicht mehr. Da von einem "zinslosem Darlehen" zu sprechen und als segen fuer den Fahrschueler aufzufassen, zeigt eher Charakterschwaeche von dir! Stell dir vor: Auch 64 Euro koennen ein unueberbrueckbares Hindernis werden, besonders fuer ein Schuelerin!

    Diesen Betrag holst du ja schon beim Kaffee trinken raus!

    An Annika: Berichte demnaechst, was bei bei dem Gespraech rausgekommen ist!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Hi Annika,

    deshalb ja nochmals die Bitte, auch wenns evtl nervt.

    Setz dich mit ihm in Verbindung, fordere ihn auf, die eine Aufstellung zu machen und seinen Anspruch zu belegen.

    Hat er dir die 2 Stunden nur so gesagt oder dir was in die Hand gedrückt?

    Er will Geld, er muss nachweisen dass ihm dies zusteht.

    Kann er dies zweifelsfrei, musst du bezahlen.

    Kann er es nicht, kann er auch keine Forderungen stellen

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      AnnikaR
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Er hat mir nichts gegeben und einfach nur gesagt, ich solle noch 64 Euro für 2 Fahrstunden bezahlen. Ich werde auf jedenfall meine Sachen zusammen suchen.
    Danke an die, die vernünftig geantwortet haben und mich nicht des Betruges bezichtigt haben.
    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      PV96
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text
    >Er hat mir nichts gegeben und einfach nur gesagt, ich solle noch 64 Euro für 2 Fahrstunden bezahlen. Ich werde auf jedenfall meine Sachen zusammen suchen.
    >Danke an die, die vernünftig geantwortet haben und mich nicht des Betruges bezichtigt haben.
    >Danke

    Hallo,

    mein Tip. Abwarten und Tee trinken. Wenn er gerechtfertigte Ansprüche hat wird er dich Anmahnen. Sonst ist für dich die Sache erledigt.

    Gruß PV96

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Wer einen Anspruch stellt, muss ihn auch belegen können. Falls du also Zweifel daran hast, ob die Forderung zu recht besteht (z.B. ob du besagte Fahrstunden nicht schon bezahlt hast oder ob du sie überhaupt genommen hast), würde ich die Fahrschule um einen Nachweis bitten. Das sollte - wenn hier alles mit rechten Dingen zugeht - kein Problem sein.

    Sofern du genau weißt, dass die Forderung berechtigt ist, wäre es allerdings schon reichlich unverschämt, nicht zu bezahlen.

    Verjährt ist die Forderung noch lange nicht. Wenn die Forderung berechtigt ist und die Fahrschule das auch beweisen kann, hat die Fahrschule also - notfalls mit rechtlichen Mitteln - sehr gute Karten, an ihr Geld zu kommen. Die Mehrkosten (Verzugszinsen, ggf. Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten) trägst am Ende du.

    Kurz: Es kommt alles darauf an, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Das solltest du genau prüfen - und dann entsprechend handeln.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Hi,

    wie kk schon schrieb, muss er seine Forderung beweisen können.

    Also Vorlage deiner unterschriebenen Fahrstunden usw.

    Dazu deine bisherigen Zahlungen, die du ja hoffentlich quittiert bekommen hast.

    Sollte er diesen NAchweis erbringen können, kann er ohne Angabe, warum er das erst jetzt entdeckt hat noch lange Zeit diese Forderung stellen.

    Eine Verjährung beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist und dauert dann 3 Jahre.

    Er hätte also bis zum 31.12.2013 Zeit, dies einzufordern.

    Also setz dich mit ihm in Verbindung!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Schoki
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Hallo!

    Du hast das Ende Deiner Ausbildung unterschrieben, aber nicht, dass alles bezahlt worden ist. Es kann immer mal vorkommen, den Fall hatte ich letztens auch: Schüler hat Prüfung gemacht, laut Pc war alles bezahlt. Der Schüler wird aber nicht sofort aus dem Pc geschmissen sondern bleibt noch ne Weile drin stehen. Am Monatsende hab ich bemerkt, dass zwei Stunden fehlten. Hat der Pc entweder nicht übertragen oder wieder rausgeschmissen. Allerdings hab ich den Schüler nicht mehr zu "fassen" bekommen. Hätte ich einen nicht so netten Chef, dann hätte ich 2 Stunden umsonst gearbeitet.... .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Hallo!
    >
    >Du hast das Ende Deiner Ausbildung unterschrieben, aber nicht, dass alles bezahlt worden ist. Es kann immer mal vorkommen, den Fall hatte ich letztens auch: Schüler hat Prüfung gemacht, laut Pc war alles bezahlt. Der Schüler wird aber nicht sofort aus dem Pc geschmissen sondern bleibt noch ne Weile drin stehen. Am Monatsende hab ich bemerkt, dass zwei Stunden fehlten. Hat der Pc entweder nicht übertragen oder wieder rausgeschmissen. Allerdings hab ich den Schüler nicht mehr zu "fassen" bekommen. Hätte ich einen nicht so netten Chef, dann hätte ich 2 Stunden umsonst gearbeitet.... .

    Das ist doch Eigenverschulden der Fahrschule. Dann muesst ihr aber beweisen, dass das System fehlerhaft grarbeitet hat. Normalerweise verlaesst man sich nicht zu 100% auf eine Maschine, sondern kontrolliert die Endabrechnung persoenlich nochmal!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    Hi,

    beweisen kann man das ganz einfach via Tagesnachweis und dort Unterschriften und den ausgestellten Quittungen.

    Die Nachberechnung ist, wenn da ein Fehler passiert sein sollte, danach immer noch machbar.

    Da muss niemand nen Systemfehler "beweisen".

    Aber ich weiß, du hast davon ja wieder viel mehr Anhnung als alle anderen zusammen.
    Also lass ne Antwort einfach sein bitte.

    Kind regards
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text
    >Hi,
    >
    >beweisen kann man das ganz einfach via Tagesnachweis und dort Unterschriften und den ausgestellten Quittungen.
    >
    >Die Nachberechnung ist, wenn da ein Fehler passiert sein sollte, danach immer noch machbar.
    >
    >Da muss niemand nen Systemfehler "beweisen".
    >
    >Aber ich weiß, du hast davon ja wieder viel mehr Anhnung als alle anderen zusammen.
    >Also lass ne Antwort einfach sein bitte.
    >
    >Kind regards
    >Wolfe

    Ach komm! Erzaehl mir doch keinen vom Pferd. Es ist stuemperhaft, nach drei Monaten Geld von einem Fahrschueler zu fordern. Einfach unkompetent ist das. Wo wuerde es denn hinfuehren, wenn jeder "Geschaeftsmann" mal eben paar Monate spaeter Geld von seinen Kunden fordert, obwohl es eine Endrechnung gab und einvernehmlich , durch Unterschrift erklaert wird, dass die Person alle Verbindlichkeiten beglichen hat. Wir sind doch nicht auf dem Jahrmarkt, wo jede Pappnase Monate spaeter Geld fordern kann. Auch noch mitten auf der Strasse ohne jeden Bezug!

    Heute kam mir uebrigens mein Obsthaendler entgegen und meinte, er habe mir vorhin einen Apfel zu wenig berechnet, weil seine Waage einen kleinen Systemfehler hatte. Bei dir sicherlich gang und gaebe...

    Ein Unternehmen zu gruenden ist ein Sache. Aber wenn solche Leute wie Du diese leitet, ist das schon der Abgrund! Pure Fahrlaessigkeit nennt man sowas! Unfassbar das solche Leute Fahrlehrer sind bzw. eine Fahrschule leitet.

    Unable to contract!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 6. Februar 2010
    Text
    Hi,

    >Ach komm! Erzaehl mir doch keinen vom Pferd. Es ist stuemperhaft, nach drei Monaten Geld von einem Fahrschueler zu fordern. Einfach unkompetent ist das.

    Ich hab nix gegenteiliges dazu gesagt.
    Aber egal wo Menschen arbeiten, werden immer wieder mal Fehler gemacht, oder?

    Ausnahme: Du, weil du bist ja fehlerfrei, oder?

    >Wo wuerde es denn hinfuehren, wenn jeder "Geschaeftsmann" mal eben paar Monate spaeter Geld von seinen Kunden fordert, obwohl es eine Endrechnung gab und einvernehmlich , durch Unterschrift erklaert wird, dass die Person alle Verbindlichkeiten beglichen hat. Wir sind doch nicht auf dem Jahrmarkt, wo jede Pappnase Monate spaeter Geld fordern kann. Auch noch mitten auf der Strasse ohne jeden Bezug!

    Lies dir das selber nochmals durch und grins dann selbst.

    >Ein Unternehmen zu gruenden ist ein Sache. Aber wenn solche Leute wie Du diese leitet, ist das schon der Abgrund! Pure Fahrlaessigkeit nennt man sowas! Unfassbar das solche Leute Fahrlehrer sind bzw. eine Fahrschule leitet.
    >

    Proll ruhig weiter rum.
    Nochmals: was glaubst du denn, wie viele Fehler in allen möglichen Firmen tagaus passieren?

    Und dazu gibts Möglichkeiten, diese zu verbessern.

    Nicht mehr und nicht weniger.
    Frohes LEben noch
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Schoki
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Das ist doch Eigenverschulden der Fahrschule. Dann muesst ihr aber beweisen, dass das System fehlerhaft grarbeitet hat. Normalerweise verlaesst man sich nicht zu 100% auf eine Maschine, sondern kontrolliert die Endabrechnung persoenlich nochmal!

    Ich habe als Fahrlehrerin keine Einblicke in die Endabrechnungen da ich "nur" Angestellte bin! Für Zahlungen bin ich nicht zuständig sondern die Damen im Büro. Die Damen im Büro kennen meinen Terminkalendar nicht, die schreiben das auf was im Pc steht.

    Das zu "Beweisen" ist nicht sonderlich schwer.

    Ich hoffe sehr, dass Ihr im Berufsleben niemals Fehler machen werdet!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Chrille1981
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Hallo,
    >ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht und auch alles bezahlt und unterschrieben,dass ich die Ausbildung abgeschlossen hab etc und alles bezahlt hab. Heute habe ich meinen Fahrlehrer getroffen und der sagt mir ich hätte noch 2 Fahrstunden offen , die hätten einen Fehler gemacht! Er hat mich nicht angerufen und gar nichts!
    >Kann er irgendwas machen? Ich sehe es nicht ein noch irgendwas zu bezahlen ich habe die die Ausbildung im November beendet!

    ---
    Hallo,
    sei mir nicht böse, aber ich will hier nicht ins Detail gehen, da ich mit dem selbigen Problem derzeit ein Verfahren vor dem Amtsgericht führe.

    Vielleicht wenn es zu bunt wird einen Rechtsanwalt einschalten..


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      rine
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    einen Rechtsanwalt....wegen 2 Fahrstunden?!?!?!

    neee!!!!! nicht dein Ernst!

    Annika wird doch sicherlich wissen, ob sie wirklich immer bezahlt hat und dafür auch Quittungen oder Kontoauszüge hat, oder vielleicht doch ein einziges mal das Portmone zu Hause vergessen hatte....

    Die Sache läßt sich sicher klären.
    Und wenn der FL es nicht beweisen kann, dann eben zu Gunsten des Angeklagten.

    Viel Glück, Annika!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text

    >Hallo,
    >sei mir nicht böse, aber ich will hier nicht ins Detail gehen, da ich mit dem selbigen Problem derzeit ein Verfahren vor dem Amtsgericht führe.
    >

    So "ein bisschen" anders gelagert ist dein Fall ja nun schon, Chrille .....
    Wenigstens, wenn es der ist,
    http://www.fahrschulforum.de/idxHighlight.asp?f=194990_msg.html&q=Chrille1981
    den du meinst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      carllson
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text
    Hallo, an alle, die es interessiert...

    Es gibt den BGB, dort ist geregelt, wie bei Verträgen zu verfahren ist. Der Vertrag mit einer Fahrschule ist ein Dienstvertrag (BGB1 § 611- §630), und dort wird alles genau geregelt. Man kann eine Rechnung bis zu 3 Jahre nachwirkend fordern, wenn die Forderung berechtigt ist. Aber natürlich muss der Fahrlehrer die Berechtigung der Forderung belegen...
    Und man kann natürlich auch zum Anwalt gehen, und der Forderung widersprechen und es gerichtlich nachprüfen lassen.
    Also, meine Vorgehensweise wäre diese...
    1) mit Fahrlehrer sprechen
    2) wenn Forderung berechtigt ist, zahlen
    3) wenn nicht, außergerichtliche Einigung versuchen zu erzielen
    4)sonst Anwalt.

    Dies ist halt grundsätzlich Verbraucherschutz.

    MfG
    carllson

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text
    Ich bin auch nicht DER Quittungssammler *schäm*
    Wobei ich allerdings einen Unterschied sehe, zwischen dem Beleg, den ich später evtl. für einen Garantiefall benötige, als den für eine abgeschlossene Dienstleistung (ohne Garantieansprüche).
    Eine FS-Rechnung würde ich zur 2. Gattung zählen - und hätte den diesbezüglichen "Papierkram" auch nach 3 Monaten schon entsorgt.

    Sehe ich die Sache dann richtig, dass die FS ja eh für die Steuer die Belege abheften muss.
    Und so die GEGENGEZEICHNETEN Belege -in Einklang mit der Endrechnung- sein müssen, um der FS eine weitere Forderung zu ermöglichen?
    Dass aber Nachweise über die F-stunden, die NICHT gegengezeichnet wurden, als "selbstgemachter" Verlust (für die FS) akzeptiert werden müssen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text

    >Und so die GEGENGEZEICHNETEN Belege -in Einklang mit der Endrechnung- sein müssen, um der FS eine weitere Forderung zu ermöglichen?

    Korrektur:
    Es sollte heißen:

    >Und so die GEGENGEZEICHNETEN Belege -in DISHARMONIE mit der Endrechnung- sein müssen, um der FS eine weitere Forderung zu ermöglichen?

    SORRY

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geld nach Ausbildungsende
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 6. Februar 2010
    Text
    >Sehe ich die Sache dann richtig, dass die FS ja eh für die Steuer die Belege abheften muss.

    Ja, und mindestens 10 Jahre aufbewahren. Wobei das Finanzamt sicher keine Mucken macht, wenn du sagst: "Hey, ich habe da von jemandem Geld bekommen - ich kann es aber nicht beweisen!" Die andere Richtung ist das Problem...

    >Und so die GEGENGEZEICHNETEN Belege -in Einklang mit der Endrechnung- sein müssen, um der FS eine weitere Forderung zu ermöglichen?
    >Dass aber Nachweise über die F-stunden, die NICHT gegengezeichnet wurden, als "selbstgemachter" Verlust (für die FS) akzeptiert werden müssen?

    (Korrektur ist berücksichtigt)

    Jein. Die Grundlage der Forderungen kann man natürlich auch anders beweisen, z.B. durch Zeugenaussagen. Der Papierkram ist also nicht alles - kann aber je nach Inhalt eben doch einiges Wert sein!

    Davon abgesehen hast du im Prinzip recht: Die Fahrschule legt z.B. einen vom Schüler gegengezeichneten Tagesnachweis des betreffenden FL vor - damit liegt der Ball zunächst einmal beim Schüler. Kann der jetzt eine Quittung vorweisen, ist er aus dem Schneider.

    Ein Stück Papier, auf dem oben groß "Endabrechnung" und dann irgend eine Zahl mit € dahinter steht ist für beide Seiten mehr oder weniger wertlos. Die Fahrschule kann damit keine Ansprüche "beweisen", der Schüler hat keine Ahnung, was er da genau bezahlt und ob das alles ist.


    Bis jetzt haben wir aber noch nicht einmal erfahren dürfen, ob die Ansprüche denn nun berechtigt sind oder nicht.

    Auf den Beitrag antworten


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