Geht das ?

  • Geht das ?
     gouki
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Hi leute habe eine Frage und zwar :

    Ein freund von mir ist mit alkohol am steuer erwischt worden, er musste sein führerschein abgeben.

    Wenn er jetzt wieder fahren würde und erwischt wird, kann er dann mein namen nehmen ??

    Oder ist das schlimm ?

    Wenn die perso haben wollen und schein kann er sagem das er die zuhause vergessen hast und dann mein namen nehmen. Kostet nur 10 euro oder ?
  • Thema
    Re: Geht das ?
    Autor
      1Alex
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >Hi leute habe eine Frage und zwar :
    >
    >Ein freund von mir ist mit alkohol am steuer erwischt worden, er musste sein führerschein abgeben.
    >
    >Wenn er jetzt wieder fahren würde und erwischt wird, kann er dann mein namen nehmen ??
    >
    >Oder ist das schlimm ?
    >
    >Wenn die perso haben wollen und schein kann er sagem das er die zuhause vergessen hast und dann mein namen nehmen. Kostet nur 10 euro oder ?

    Das ist nicht dein erst oder? Ich rechne die mal zu gute das du heute abend sicher das ein oder andere Bier zu dir genommen hast um solch eine Frage zu stellen^^

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  • Thema
    Re: Geht das ?
    Autor
      Luisa92
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    Also ich habe echt Angst davor, die Führerscheinprüfung nicht zu bestehen. Angst davor, einfach zu dumm zu sein. Aber manchmal, wenn ich zB soetwas lese, dann denk ich nur noch "Wenn die das schaffen, dann schaffst du das auch".
    Ist das jetzt echt dein ernst?
    Und wer gibt solchen Leuten überhaupt einen Führerschein?
    oO

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  • Thema
    Re: Re: Geht das ?
    Autor
      its.just.me
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    @ louisa: mach dir keinen stress, das wird schon ;) mein fl hat immer gesagt... "schau mal. 1. wenn ich nicht wüsste, dass dus kannst, hätte ich dich nie zur prüfung angemeldet und 2. guck mal, was für gestörte leute alles den führerschein bekommen haben, du kannst das auch"

    und zum eigentlichen thema: ohne worte^^ aber wirklich :D

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  • Thema
    Re: Re: Geht das ?
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    wow die frage war auch gut.. nein das geht nicht.. wurde ich euch beiden auch nicht raten es auszuprobieren.. ;) kommt nähmlich nicht gut..

    10 euro wie ich weiß nur wenn du führerschein z.b. nicht hast bzw. weil du ihn zu hause vergessen hast oder wie in meinen fall er liegt noch beim chef der fahrschule..
    so würde er wenns rauskommt (was so oder so schon vor ort rauskommt) strafezahlen und/oder Anzeige wegen falscher identität und schwarz fahren da ja führerschein weg is wegen alk noch an hals bekommen...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geht das ?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text
    War das der gleiche "Freund" der andere aus deinem Auto beleidigt? ;-)

    http://www.fahrschulforum.de/fuehrerschein/211361_msg.html


    Würde mir mal (wenn das alles so stimmt) einen anderen Freundeskreis suchen...

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  • Thema
    Re: Geht das ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text
    Um die sachliche Frage ebenso sachlich zu beantworten:

    - Die Polizisten sind ja auch nicht völlig bescheuert. Nachdem man den jungen Polizeianwärtern genug Theorie eingetrichter hat, gehört die Überprüfung von Ausweispapieren zu den ersten Dingen, die in der Praxis geübt werden. Bevor dir ein Polizist "in freier Wildbahn" begegnet, hat er dieses Prozedere schon oft genug geübt. Du darfst also davon ausgehen, dass der Polizist den Schwindel bemerkt.

    - Die Aktion ist mindestens ein Mißbrauch von Ausweispapieren und damit eine lupenreine Straftat für euch beide.

    - Bei solchen Aktionen hat die FEB dann gerne mal Eignungszweifel und ordnet eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung an.

    - Ganz nebenbei (und das ist wirklich eines der kleineren Probleme) ist die Fahrt für den "Freund" natürlich trotzdem ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit die nächste Straftat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geht das ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text
    >- Die Aktion ist mindestens ein Mißbrauch von Ausweispapieren und damit eine lupenreine Straftat für euch beide.
    >

    Ich verstand es so, dass weder Perso, noch Führerschein zur Verfügung gestellt werden, sondern "nur" der Name -für den Fall eine Kontrolle- zur Verfügung gestellt wird.

    Ich sehe daher das Problem eher hier:

    § 111 Falsche Namensangabe
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, dass die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

    Sollte bekannt werden, dass diese Täuschung mit deinem Wissen und deiner Zustimmung geschah, wirst du sicher nicht ungeschoren davon kommen.

    Deinem "Freund" wurde die FE genommen, weil er Mist baute. Die Gesellschaft -und er selbst- soll so vor ihm geschützt sein.
    Kannst du verantworten, was auf den ersten Blick "harmlos" aussehen könnte?

    Ich schließe mich deshalb Christian D.s Meinung
    >Würde mir mal (wenn das alles so stimmt) einen anderen Freundeskreis suchen...
    an und würde dir empfehlen, das gaaaanz schnell zu tun!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geht das ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text
    >Ich verstand es so, dass weder Perso, noch Führerschein zur Verfügung gestellt werden, sondern "nur" der Name -für den Fall eine Kontrolle- zur Verfügung gestellt wird.

    Das habe ich tatsächlich falsch verstanden - es macht die Sache aber eher schlechter als besser: Jetzt ist es eine falsche Verdächtigung und die Strafandrohung ist von einem auf fünf Jahre gestiegen. Danke für die Korrektur!

    Außerdem funktioniert es damit dann garantiert nicht mehr. Ohne Ausweis wird die Polizei einen angetrunkenen Fahrer bis zur Feststellung der Identität sicher nicht laufen lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geht das ?
    Autor
      Tin
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    Hahaha!

    Auf den Beitrag antworten


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