Gebltzt nach Probezeitseminar

  • Gebltzt nach Probezeitseminar
     Akon2k
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Hey Leute,

    hab mal eine Frage mir ist was ziemlich dummes passiert bin gestern mit 60kmh in einer 50er Zone geblitzt worden, Das Ding ist das ich noch in der Probezeit bin und vor kurzem das Probezeitverlängerungsseminar hatte wegen damaligen A-Verstoß muss ich jetz mit etwas rechnen?

    Kann mich entsinnen das der Fahrlehrer irgendwas erzählt hatte das man jetz erstmal nicht aufällig werden darf kann mir da jemand Aufklärung geben wär ziemlich Ärgerlich find ich deshalb meine Gedanken

    mfg
  • Thema
    Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      frankyb
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Hey Leute,
    >
    >hab mal eine Frage mir ist was ziemlich dummes passiert bin gestern mit 60kmh in einer 50er Zone geblitzt worden, Das Ding ist das ich noch in der Probezeit bin und vor kurzem das Probezeitverlängerungsseminar hatte wegen damaligen A-Verstoß muss ich jetz mit etwas rechnen?
    >
    >Kann mich entsinnen das der Fahrlehrer irgendwas erzählt hatte das man jetz erstmal nicht aufällig werden darf kann mir da jemand Aufklärung geben wär ziemlich Ärgerlich find ich deshalb meine Gedanken
    >
    >mfg

    Mit 60 laut Tacho? Also der Blitzer bei uns an der Ecke blitzt bei 60 nicht mal.

    Sicher das es nur 60 waren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      Akon2k
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >>Hey Leute,
    >>
    >>hab mal eine Frage mir ist was ziemlich dummes passiert bin gestern mit 60kmh in einer 50er Zone geblitzt worden, Das Ding ist das ich noch in der Probezeit bin und vor kurzem das Probezeitverlängerungsseminar hatte wegen damaligen A-Verstoß muss ich jetz mit etwas rechnen?
    >>
    >>Kann mich entsinnen das der Fahrlehrer irgendwas erzählt hatte das man jetz erstmal nicht aufällig werden darf kann mir da jemand Aufklärung geben wär ziemlich Ärgerlich find ich deshalb meine Gedanken
    >>
    >>mfg
    >
    >Mit 60 laut Tacho? Also der Blitzer bei uns an der Ecke blitzt bei 60 nicht mal.
    >
    >Sicher das es nur 60 waren?

    Ja ich bin mir eigentlich ziemlich sicher. Also die Nadel war vllt ein ganz wenig über der 60 wär ja dann 61 oder so aber mehr waren das nicht.

    Achte eig. auch immer das ich unter diesen 20 kmh bin die ja die Toleranz ist wie ich das versteh. nur weiß ich jetz nicht wie das ist wenn man das Seminar vor kurzem erst hatte :S

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Achte eig. auch immer das ich unter diesen 20 kmh bin die ja die Toleranz ist wie ich das versteh.

    Irrtum: 20 km/h ist nicht die Toleranz! Verstöße darunter werden nicht "toleriert", Verstöße darüber werden nur strenger geahndet. Verboten ist aber jede Überschreitung.

    Außerdem ist diese "nicht-mehr-als-20-drüber-Mentalität" besonders in der Probezeit sehr gefährlich. Wenn du nur kurz unachtsam bist, begehst du schon einen Verstoß mit Folgen für die Probezeit. Hälst du dich dagegen an die Limits, wirst du in der gleichen Situation nur im Verwarngeldbereich geblitzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    Für 10 km/h zu viel gibt es innerorts 15 € und außerorts 10 € Verwarngeld. Folgen für die Probezeit hat beides nicht.

    >Kann mich entsinnen das der Fahrlehrer irgendwas erzählt hatte das man jetz erstmal nicht aufällig werden darf

    Damit hat er auch recht: Mit dem nächsten A-Verstoß (z.B. 21 km/h zu schnell) oder zwei B-Verstößen kommt die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      Akon2k
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Für 10 km/h zu viel gibt es innerorts 15 € und außerorts 10 € Verwarngeld. Folgen für die Probezeit hat beides nicht.
    >
    >>Kann mich entsinnen das der Fahrlehrer irgendwas erzählt hatte das man jetz erstmal nicht aufällig werden darf
    >
    >Damit hat er auch recht: Mit dem nächsten A-Verstoß (z.B. 21 km/h zu schnell) oder zwei B-Verstößen kommt die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen.

    Ok danke ,zählt das jetz als B-Verstoß oder wie wird das eingestuft?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Ok danke ,zählt das jetz als B-Verstoß oder wie wird das eingestuft?

    Weder A noch B. Nach Zahlung des Verwarngeldes ist die Sache ohne weitere Folgen erledigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      Akon2k
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >>Ok danke ,zählt das jetz als B-Verstoß oder wie wird das eingestuft?
    >
    >Weder A noch B. Nach Zahlung des Verwarngeldes ist die Sache ohne weitere Folgen erledigt.

    Ok das wär natürlich der optimalfall :D naja hoff mein navi hatte recht der hatte mir das aufjedenfall angezeigt das ,dass eine 50er zone ist.
    Dankeschön für die superschnellen Antworten.
    mfg ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gebltzt nach Probezeitseminar
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Das Ding ist das ich noch in der Probezeit bin und vor kurzem das Probezeitverlängerungsseminar hatte wegen damaligen A-Verstoß muss ich jetz mit etwas rechnen?
    >
    >Kann mich entsinnen das der Fahrlehrer irgendwas erzählt hatte das man jetz erstmal nicht aufällig werden darf


    Da steckt man nun schon mittendrin in der Maschinerie, weil man offenbar in der Fahrschule schon nicht zugehört hat, man sitzt in einem Aufbauseminar, aber es wird erst dann interessant, wie es denn weitergeht, wenn man den nächsten Dreck am Stecken hat.

    Man sich auch durchs Leben träumen.
    Ins eine Ohr rein, aus dem anderen Ohr heraus. Scheinbar ist nichts dazwischen, woran das Gesagte hängenbleiben könnte.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo