Geblitzt worden

  • Geblitzt worden
     Kevin1708
      schrieb am Samstag, 10. Januar 2009
    Hallo zusammen !

    Habe heute leider ziemlich großen Mist gebaut und wurde auf der Autobahn geblitzt. Ich bin auf der A42 Richtung Niederlande gefahren und habe zuerst ein Tempo 100 Schild übersehen und als ich dann das Tempo 80 Schild (ganz kurz nach dem Tempo 100 Schild !!!) gesehen habe, war es auch schon zu spät und ich wurde geblitzt.
    Nach Abzug der Toleranzprozente und Tachoabweichungen bin ich wohl ca. 25-30 km/h zu schnell gefahren.
    Das große Problem an der Geschichte ist, dass ich noch in der Probezeit bin, was für mich ein Aufbausiminar bedeuten würde. Meine Frage ist jetzt, ob es irgendwie möglich ist, die Strafe zu "übertragen", da ich nicht Fahrzeughalter bin. Ich weiß, dass man eigentlich zu seinen Fehler stehen sollte, doch ich kann es mir derzeit einfach nicht erlauben, auf mein Auto zu verzichten.
    Der Fahrzeughalter hat noch keine Punkte und befindet sich nicht mehr in der Probezeit. Bei meinem Vergehen würde es nur eine Strafe von 75€ und 3 Punkten geben. Die Punkte würde der Fahrzeughalter übernehmen.

    Hoffe auf eine positive Antwort

    Kevin
  • Thema
    Re: Geblitzt worden
    Autor
      Marv
      schrieb am Samstag, 10. Januar 2009
    Text
    Hallo Kevin.
    Also rechtlich ist das nicht möglich. Jeder soll für seine Tat gerade stehen. Wenn nicht weiter nachgeforscht wird, kann es sein, dass es einfach durchgeht.
    Du meintest, der Fahrzeughalter würde die Punkte übernehmen. Find ich ziemlich großzügig und ich würde dies nicht machen. Aber andre Geschichte.
    Wie gesagt, wenn kann das ur hintenrum gehen. Ich habe keine Ahnung, wieweit das immer nachgeprüft wird.
    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Geblitzt worden
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 10. Januar 2009
    Text
    ***
    Ich weiß, dass man eigentlich zu seinen Fehler stehen sollte, doch ich kann es mir derzeit einfach nicht erlauben, auf mein Auto zu verzichten.
    ***

    Wie kommst du auf die Idee, dass du auf dein Auto verzichten solltest? O_o
    Spazieren musst du bei Geschwindigkeitsvergehen agO erst mit dem 41. km/h zuviel. Egal ob mit der ohne Probezeit.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geblitzt worden
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 11. Januar 2009
    Text
    Ich weiß, dass ich jetzt gleich wieder von allen Seiten zerfetzt werde, ABER du kannst die "Tat" auf den Fahrzeughalter übertragen, wenn dieser mitmacht.
    Er erhält vmtl. ein Schreiben, un dem steht, dass der der Fahrer nicht der Fahrzeughalter gewesen sein kann (wenn man einen eindeutigen Unterschied sehen kann) und wird aufgefordert, den Fahrer zu melden.
    Dies macht er dabb einach nicht.
    Oder noch besser: Der Fahrzeughalter wird als (vermeintlicher) Fahrer indentifiziert --> fertig

    Mfg. Peter

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  • Thema
    Re: Geblitzt worden
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 12. Januar 2009
    Text
    >Hallo zusammen !
    >
    >Habe heute leider ziemlich großen Mist gebaut und wurde auf der Autobahn geblitzt. Ich bin auf der A42 Richtung Niederlande gefahren und habe zuerst ein Tempo 100 Schild übersehen und als ich dann das Tempo 80 Schild (ganz kurz nach dem Tempo 100 Schild !!!) gesehen habe, war es auch schon zu spät und ich wurde geblitzt.
    >Nach Abzug der Toleranzprozente und Tachoabweichungen bin ich wohl ca. 25-30 km/h zu schnell gefahren.
    >Das große Problem an der Geschichte ist, dass ich noch in der Probezeit bin, was für mich ein Aufbausiminar bedeuten würde. Meine Frage ist jetzt, ob es irgendwie möglich ist, die Strafe zu "übertragen", da ich nicht Fahrzeughalter bin. Ich weiß, dass man eigentlich zu seinen Fehler stehen sollte, doch ich kann es mir derzeit einfach nicht erlauben, auf mein Auto zu verzichten.
    >Der Fahrzeughalter hat noch keine Punkte und befindet sich nicht mehr in der Probezeit. Bei meinem Vergehen würde es nur eine Strafe von 75€ und 3 Punkten geben. Die Punkte würde der Fahrzeughalter übernehmen.
    >
    >Hoffe auf eine positive Antwort
    >
    >Kevin

    Du sagst, du brauchst dein Fahrzeug und aus dem Grund willst du nicht als Betroffener in dieser Ordnungswidrigkeit (kein Vergehen) eingetragen sein? Außer Punkte, Bußgeld, Aufbauseminar und verlängerung der Probezeit kommt nicht mehr auf dich zu. Für mich kein Grund jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben.

    Es ist wie schon gesagt wurde möglich, jemand anderes zu benennen, man sollte allerdings darauf achten, dass die Behörde nicht blöd ist. Wenn z. B. dein Vater der Halter ist, haben sie auch sein Geburtsdatum. Die Fotos der Geschwindigkeitsmessanlagen sind in der Regel IMMER sehr deutlich, ansonsten würden sie das Verfahren einstellen. Sitzt also ein junger Man am Steuer, der ca. 1970 gebohren sein soll, dann fragen sich die Beamten eine Sache: Hat der nun einen Jungbrunnen gefunden, oder will der uns verkackeiern? Dann kann es passieren, dass die Beamten in Blau den Fahrzeughalter besuchen, spätestens dann merken sie, dass er nicht gefahren ist und werden weiter Ermittlungen durchführen und am Ende auf dich stoßen. Sie brauchen nur aufs Einwohnermeldeamt zu gehen und die Fotos der Familienangehörigen einzusehen, die Nachb...aft zu befragen, oder was sie ganz besonders freut: Du machst in diesem Moment sogar die Tür auf. ^^

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