Re: Geblitzt auf autobahn/baustelle

  • Re: Geblitzt auf autobahn/baustelle
     kk145
      schrieb am Samstag, 26. September 2009
    >ich wurde auf der autobahn auf eine baustelle mit 44km/h abzüglich der toleranz geblitzt worden.

    "Abzüglich" oder "nach Abzug"? Will meinen: Ist die Toleranz schon runter? Bei 60+44=104 km/h wären das 4 km/h und damit noch kein Fahrverbot.

    Zum Foto bitte bedenken: Du erhälst in der Regel einen qualitativ minderwertigen, billigen Abzug. Das Original ist meist gestochen scharf, gut beleuchtet und sehr gut aufgelöst.

    Ob man da was hinbiegen kann hängt ganz wesentlich davon ab, an wen (dich, Vater, sonst wer) Post gekommen ist und was auf dem Schreiben oben drauf steht, z.B. "Anhörung als ..." oder "Zeugenfragebogen". Weiterhin wäre es interessant zu wissen, wie weit wir schon in der Verjährung sind. Wann war der Verstoß, welches Datum steht auf dem Schreiben?

    Dir muss aber klar sein, dass die Bußgeldstelle bei größeren Übertretungen mit Fahrverbot u.U. sehr genau hinsieht oder ermitteln läßt.

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