Habe über die Bundeswehr meinen Gabelstaplerschein gemacht. Kann ich den ohne Probleme auch in das Zivile übertragen lassen? Wenn ja wo und wie? Oder läuft das alles ganz einfach über die Fahrzeugklasse L?
Thema
Re: Gabelstaplerschein
Autor
Rasender Roland
schrieb am Mittwoch, 17. Februar 2010
Text
>Moin, moin! > >Habe über die Bundeswehr meinen Gabelstaplerschein gemacht. Kann ich den ohne Probleme auch in das Zivile übertragen lassen? Wenn ja wo und wie? Oder läuft das alles ganz einfach über die Fahrzeugklasse L?
Nein, ein Gablestaplerschein gilt nicht im öffentlichen Raum. Die meisten Unternehmen machen interne Schulungen (1-2 Tage) und dann bekommst Du dort einen Wisch.
Hast Du die Klasse B und einen Staplerschein vom TÜV, darfst Du, sofern der Stapler dafür zugelassen ist auch öffentliche Straßen überqueren.
>Nein, ein Gablestaplerschein gilt nicht im öffentlichen Raum. Die meisten Unternehmen machen interne Schulungen (1-2 Tage) und dann bekommst Du dort einen Wisch.
Es gibt auch externe Anbieter (TÜV, DEKRA, manche Fahrschulen, ...). Der Staplerschein ist aber keine offizielle Fahrerlaubnis. Eine Einweisung - ggf. auch mit Prüfung - im Betrieb wird meist trotzdem noch gefordert.
>Hast Du die Klasse B und einen Staplerschein vom TÜV, darfst Du, sofern der Stapler dafür zugelassen ist auch öffentliche Straßen überqueren.
Die "gängigen" Stapler fahren nicht schneller als 6 km/h. Dafür ist im öffentlichen Verkehr weder eine Zulassung noch eine Fahrerlaubnis erforderlich. Es gibt nicht einmal ein Mindestalter.