Fürerschein um sonnst

  • Fürerschein um sonnst
     E
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Hallo.
    Ich habe mein Motoradfürerschen schon 2 mal angefangen und beim letzten mal kam ein unfal dazwischen wo ich ferschuldet wahr.
    mein führerschein wurde 7 monate eingezogen und mein motoradantrag und so komplett gespert. wo ich mein führerschein wieder beantragen durfte bin ich zum landratsamt und hab mein führerschein beantragt und einen neuantraf für mein motorad führerschein gestellt.
    Wo ich schon mein schein hatte hat ihn ein freund angechaut und hatt festgestellt das ich jetzt den gedroselten motorad fahren darf weil ich ja wieder auf alles probezeit bekommen hab deswegen gedrosselt. ist es dann ok und kann ich fahren oder kommt dan bei einer konntrolle raus das ich nicht motorad fachren darf, weil gestern haben mich polizisten kontroliert mit meinem auto und ich durfte weiterfahren. ich will ja nicht mein motorad stern wieder abgeben weil ich hatt ihn ja schon fast 3 mal:-)
    ich danke jetzt schon für eure antworten, Mfg E
  • Thema
    Re: Fürerschein um sonnst
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Text

    Mal ganz ehrlich:
    Verstanden habe ich aus dem Text nicht viel....
    Du hast also irgendwann mal Auto fahren dürfen?
    Das Kärtchen wurde dir für ne Zeit genommen.
    Nun hast du es neu
    Und glaubst eine Fahrerlaubnis der Klasse A zu haben?

    Ist das soweit alles richtig verstanden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fürerschein um sonnst
    Autor
      E
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Text
    ja ich habe sozusagen mein führerschein A geschänkt bekommen und will wissen ob ich da noch probleme kriegen kann???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fürerschein um sonnst
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Text
    >ja ich habe sozusagen mein führerschein A geschänkt bekommen und will wissen ob ich da noch probleme kriegen kann???

    also verstanden hab ich da auch genausowenig aber eins ist gewiss..wenn dich die legastheniebehörde erwischt bist du sowas von dran^^
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fürerschein um sonnst
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Text
    Wie alt war denn dein alter PKW-Führerschein? Gemacht vor dem 01.04.1980? Dann könnte es evtl. die Klasse A1 sein, die dir (zu Recht) bescheinigt wurde.
    Was steht (zu den Klassen B und MSL) noch neben den Verkehrszeichen auf der Vorderseite?
    In welcher Zeile befindet sich dein A-Sternchen?
    Bei einener leistungsbeschränkten A-Klasse müssten die ersten BEIDEN Zeilen ein Sternchen tragen.
    Was ist für ein Datum im Feld 14.(10) eingetragen?

    Wenn du dann immer noch der Meinung bist A(beschränkt) fahren zu dürfen, würde ich den Fall an deiner Stelle mal ins
    www.verkehrsportal.de
    stellen. Dort springen (neben Polizisten) auch ne Menge Leute des Straßenverkehrsamtes rum.
    Die können dir sicher sagen, WIE sowas auffallen könnte. So kannst du selbst die Tragweite deiner Entscheidung abschätzen.

    Deine Freude über das "geschenkte A" kann ich verstehen.
    Doch das Risiko für Leib und Leben ist extrem - solltest du dich ungeschult auf die "freie Wildbahn" begeben wollen.

    Lasse dich von einem FL WENIGSTENS prüfungsfit schulen .....

    Wohl fühle ich mich nicht, bei dem Gedanken, dich ohne A-PP auf nem Bike zu wissen. Du stellst eine Gefahr für dich und andere dar.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fürerschein um sonnst
    Autor
      rine
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Text
    Also ich habe verstanden, dass du die Ausbildung A nie abgeschlossen hast, jetzt aber den Führerschein dafür bekommen hast. Richtig?

    Böser Fehler vom Amt!
    Aber du solltest das auf jeden Fall melden und richtig stellen.
    Das ist vorsätzliches Fahren ohne FE. Die Behörde kann im Falle eines Falles nachvollziehen, ob du jemals eine Prüfung gemacht hast.

    Auch wenn es dir schwer fällt, aber du machst dich sonst erneut sehr unglücklich!

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