Für den falschen Führerschein angemeldet!?

  • Für den falschen Führerschein angemeldet!?
     MarcoB
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Hallo Zusammen

    Ich habe mich kürzlich beim KVR für den FS Klasse B angemeldet bzw die Prüfbeantragung ausgefüllt.Nachdem man alle Unterlagen wie Erste Hilfe Kurs,Sehtest etc bekommen hat muss man mit der Anmeldung zur Kasse gehen und bezahlen.Auf dieser Beantragung stand etwas von "kraftfahrzeug mit automatischen Getriebe..." woraufhin ich mich erstmal gewundert habe weil ich mit einem manuellen Getriebe fahre und auf meiner Anmeldung von der Fahrschule nichts anderes vermerkt war.Ich wollte den Sachbearbeiter darauf ansprechen aber er war weg,woraufhin ich den Zettel seiner Kollegin gegeben habe.Nachdem er das jeden Tag ein dutzend mal macht denke ich nicht,dass er mich für den falschen FS angemeldet hat.War er zu blöd oder steht das auf jeder Anmeldung so drauf bzw ist das nur komisches Amtsdeutsch?

    Bitte nur Antworten von Leuten die sich wirklich sicher sind und keine wilden Vermutungen!

    Grüße
  • Thema
    Re: Für den falschen Führerschein angemeldet!?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Text
    >Hallo Zusammen
    >
    >Ich habe mich kürzlich beim KVR für den FS Klasse B angemeldet bzw die Prüfbeantragung ausgefüllt.
    ::::::::::::::::::::::::::::::::

    Nachdem mir Tante Google mitteilte, dass du aus Bayern kommst (wegen des Begriffes KVR), ließ ich mir von ihr auch das Formular zur Beantragung einer Fahrerlaubnis vom zuständigen StVA zeigen.
    Das kannst du dir hier noch einmal ansehen:

    http://formulare.bayern.de/bw/L19020_Fahrerlaubnis_fuer_Kraftfahrzeuge-Antrag.pdf

    Da du - wie du sagtest- den Antrag selber ausgefüllt hast, wird dir wohl (hoffentlich) noch in Erinnerung sein, ob/dass du dein Kreuzchen dort setztest, wo steht:
    ** [ ]Ich möchte die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit automatischer Fahrübertragung ablegen**

    Damit hast du nämlich entschieden, ob dein B-Kärtchen in der Spalte 12 die Kennziffer 78 tragen wird, oder nicht.

    Ist also schnuppe-schnurz was das steht; wichtig ist, was du angekreuzt hast.

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  • Thema
    Re: Re: Für den falschen Führerschein angemeldet!?
    Autor
      MarcoB
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Text
    Nein,ich habe gar nichts ausgefüllt,das hat alles der Sachbearbeiter gemacht,da hab ich mich etwas falsch ausgedrückt.

    Hmm,schein wohl als hat der wirklich einen Fehler gemacht!!!

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  • Thema
    Re: Für den falschen Führerschein angemeldet!?
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Text
    >Nachdem er das jeden Tag ein dutzend mal macht denke ich nicht,dass er mich für den falschen FS angemeldet hat.War er zu blöd oder steht das auf jeder Anmeldung so drauf bzw ist das nur komisches Amtsdeutsch?

    So, ich versteh jetzt deine Frage nicht so wirklich, weil es doch klar ist. Der Bearbeiter ist auch nur ein Mensch. Vielleicht ist ihm einfach ein Fehler unterlaufen. Selbst oder gerade, weil er das am Tag ein Dutzend mal macht, kann er doch irgendwo ein Kreuz falsch setzen und nicht nochmal schaun, obs auch stimmt. Das hat nichts damit zu tun, ob der Bearbeiter zu blöd oder so ist.
    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Für den falschen Führerschein angemeldet!?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Text
    Der Bearbeiter ist auch nur ein Mensch. Vielleicht ist ihm einfach ein Fehler unterlaufen.
    ================================

    Ebenso wie du nur ein Mensch bist, @MarcoB.
    Ich habe auch schon einige Anträge in Auftrag gegeben und musste sie NACH dem Ausfüllen - was bei mir auch häufig die netten Beamten des Amtes übernahmen- in der letzten Zeile unterschreiben.
    So, wie ich es auch dem o.a. Formular entlesen kann, das auch du vor der Nase gehabt haben müsstest.
    Da macht es mich dann doch stutzig, dass du eine Unterschrift leistest unter einem Schriftstück, was du nicht kontrollgelesen hast.
    Eine kleine Rückfrage, zur rechten Zeit, hätte dich jetzt vor Sorgen bewahrt.

    Wenn du immer noch Zweifel hast (oder sogar sicher bist, einen Automatik-Führerschein beantragt zu haben), mache dich auf um den Weg deines Antrages nachzuvollziehen.
    Nimm Kontakt auf, zu deinem zuständigen Straßenverkehrsamt und schildere die Angelegenheit. Sicher wird man dir auch sagen können was zu machen ist, um einen Fehler zu korrigieren.
    Aber halte dich bitte damit zurück, den Fehler dem hilfreichen Beamten zu unterstellen.
    Bedenke, dass du zum Schluss die Unterschrift darunter gesetzt hast.
    Er hat sie doch sicher nicht unter ein Blanko-Formular haben wollen, oder?!?
    DAS hättest du doch wohl NIEMALS gemacht, oder? ;o)

    Fehler können passieren. Solange man sie dazu gebraucht um aus ihnen zu lernen, haben sie auch einen Nutzen.

    Viel Erfolg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Für den falschen Führerschein angemeldet!?
    Autor
      MarcoB
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Text
    Ja,Fehler passieren.Nur dieser Fehler wird mich geschätzt 100€ kosten.

    Nachdem die Behörde den Sehtest und die Bescheinigung für den ersten Hilfe Kurs einbehalten hat darf ich das vermutlich nochmal alles beibringen (Finanzieller und zeitlicher Aufwand,ca 50€) und ich darf die FS Beantragung dann wahrscheinlich auch nochmal bezahlen (43€).

    Ich denke nicht,dass es reicht zu sagen ich habe aber damals schon alles dabei gehabt weil sich der Sachbearbeiter eh nicht mehr dran erinnern kann.

    Ciao

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Für den falschen Führerschein angemeldet!?
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 26. Dezember 2008
    Text
    >Ja,Fehler passieren.Nur dieser Fehler wird mich geschätzt 100€ kosten.
    >
    >Nachdem die Behörde den Sehtest und die Bescheinigung für den ersten Hilfe Kurs einbehalten hat darf ich das vermutlich nochmal alles beibringen (Finanzieller und zeitlicher Aufwand,ca 50€) und ich darf die FS Beantragung dann wahrscheinlich auch nochmal bezahlen (43€).
    >
    >Ich denke nicht,dass es reicht zu sagen ich habe aber damals schon alles dabei gehabt weil sich der Sachbearbeiter eh nicht mehr dran erinnern kann.
    >
    >Ciao

    Na, liegt der Fehler bei dem Sachbearbeiter, muss du die Kosten nicht tragen. Und wenn die Behörde deine Dokumente hat, wird man darauf ja noch mal zurückgreifen können. Natürlich ist es ärgerlich, aber man kann das schon regeln. Geh einfach da nochmal hin und klär das.

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