Führerscheinneuerteilung

  • Führerscheinneuerteilung
     thomansa
      schrieb am Freitag, 2. April 2010
    Servus zusammen.
    19.92 wurde mir in NRW der Führerschein für 2 Jahre wegen Trunkenheit am Steuer entzogen.Vor einigen Wochen erkundigte ich mich wegen einer Neuerteilung in NRW.Mir wurde mitgeteilt,daß ich den Führerschein ohne wenn und aber wiederbekomme,da mehr als 15 Jahre vergangen seien.-Also keine MPU,keine neuen Fahrstunden und Prüfungen.Mittlerweile wohne ich in Bayern.Hier wurde mein Antrag abgelehnt-gilt hier nicht die 15jährige Tilgungsfrist?Und warum soll ich hier den Führerschein nochmal ganz neu machen und in Nrw-laut Straßenverkehrsamt-nicht?
    Viele liebe Grüße aus Bayern
  • Thema
    Re: Führerscheinneuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 2. April 2010
    Text
    Eine entzogene FE wird nicht IMMER prüfungsfrei neu erteilt sondern nur GRUNDSÄTZLICH. Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier eine Ermessensentscheidung treffen. In Bayern wird das - auf Anordnung des zuständigen Ministeriums - so ausgelegt, dass nach 10 Jahren Entzug in den A- und B-Klassen bzw. nach 5 Jahren Entzug in den C- und D-Klassen neue Prüfungen gefordert werden, da man davon ausgeht, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sein sollen.

    Soweit ich weiß, hat gegen diese Praxis noch niemand geklagt. Chancen wären vielleicht schon vorhanden - hätte der Gesetzgeber eine so feste, ermessensfreie Regelung gewollt, hätte er das so beschließen können. Das Prozessrisiko ist aber erheblich: Kosten, Zeit, bis zum Abschluss bekommst du keine FE, ... . Wenn es ganz dumm läuft, bekommst du zuerst recht und dann trotzdem keine FE - diesmal mit einer "personalisierten" Begründung.

    Auch wenn es für dich nicht schön ist: Der einfachste Weg ist, die Prüfungen erneut abzulegen. Fahrstunden sind dabei nur zur Vorbereitung auf die Prüfung nötig, also keine Theoriestunden und keine Sonderfahrten.


    Übrigens: NRW hätte die Prüfung auch fordern können - man hätte es nur in deinem speziellen Fall nicht getan.

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