Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95

  • Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
     Johnny2013
      schrieb am Samstag, 23. März 2013
    Hallo Community,

    ich habe im Juli 2008 meinen LKW Führerschein gemacht. Leider brachte dieser Schein mir nicht den gewünschten Erfolg im Beruf, sodass ich letztendlich in einen anderen Beruf gerutscht bin.
    Nun müsste ich dieses Jahr den Schein verlängern lassen und stehe dort ein wenig auf dem Schlauch.
    Auch wenn ich den Führerschein momtan nicht benötige, möchte ich diesen eigentlich ungerne verfallen lassen.

    Was hat es denn nun mit dieser Schlüsselnumer 95 auf sich? Benötigt die jeder LKW anwährter oder gilt das nur für das Ausland? Kann ich den Führerschein denn verlängern, auch wenn ich diesen eigentlich nie genutzt habe?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen
  • Thema
    Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      carllson
      schrieb am Sonntag, 24. März 2013
    Text
    Dies ist eine Frage, die man nicht so schnell beantworten kann, weil da auch individuelle Aspekte eine Rolle spielen. Du kannst mit den entsprechenden ärtzlichen Gutachten deinen Führerschein verlängern, aber wenn du die 5 Unterrichte á 7 Stunden nicht machst, und den Führerschein so umschreiben läßt, darfst du unter Umständen keine gewerblichen Fahrten mehr machen. Dies steht so plump erstmal im Gesetz. Nun gibt es aber noch unterschiedliche Daten, bis wann jeder Führerscheininhaber diese 95er Unterrichte vorzuweisen hat. Dies sollte man unter Vorlage seines Führerscheines in der Führercheinstelle erfragen.
    Und hier einen Rat zu geben, ob es sich lohnt oder nicht, würde ich mich auch so nicht trauen. Zuviel muss man da beachten.

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  • Thema
    Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 24. März 2013
    Text
    Der Reihe nach zu den Fragen:

    >Was hat es denn nun mit dieser Schlüsselnumer 95 auf sich?

    Diese Schlüsselnummer bestätigt, dass (und bis wann) du die erforderliche Qualifikation hast, um gewerblich Güter zu befördern.


    >Benötigt die jeder LKW anwährter

    Nein, die Fahrerlaubnis (also die reine Berechtigung, "große" LKW zu fahren) ist davon unabhängig. Die BKF-Qualifikation ist erst nötig, wenn man gewerblich Güter befördert und keiner Ausnahme des BKrFQG unterliegt.


    >oder gilt das nur für das Ausland?

    Das gilt sowohl im Inland als auch im EU-Ausland, da dieses Gesetz die deutsche Umsetzung einer EG-Richtlinie ist.


    >Kann ich den Führerschein denn verlängern, auch wenn ich diesen eigentlich nie genutzt habe?

    Ja, das interessiert niemanden.


    Zur nicht geäußerten Frage, was du jetzt tun sollst:

    Wenn du eine (auch noch so geringe) Chance siehst, jemals LKW zu fahren, würde ich die Fahrerlaubnis in jedem Fall alle 5 Jahre verlängern lassen. Das kostet zwar regelmäßig Geld, stellt aber andererseits sicher, dass bei Bedarf die Fahrerlaubnis auch kurzfristig und ohne erneute Prüfung(!) zur Verfügung steht.

    Bei der BKF-Qualifikation sieht es anders aus: Hier ist dann bei Bedarf nur eine Weiterbildung nachzuholen. Das geht recht schnell und ist auch nicht teurer, als die Weiterbildung rechtzeitig zu besuchen. Daher würde ich mich um die Verlängerung der BKF-Qualifikation erst bei akutem Bedarf kümmern und dies nicht vorsorglich schon bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis erledigen.

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  • Thema
    Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Aus aktuellem Anlass füge ich mal eben meine Frage dazu:

    Mein Gg wird Mitte Mai 50 Jahre alt.
    Besitzt die FS-Klasse 3 seit 1981 und erhielt nach der Umstellung den Kartenführerschein mit der Kennziffer 79 hinter dem CE.
    Hat also mit Sicherheit eine geringere (nachweisbare) Qualifikation als ein Berufskraftfahrer, würde die Klasse aber nur beruflich nutzen.

    Liege ich richtig in der Annahme, dass er trotzdem nur die gesundheitlichen Test bestehen muss, um weiterhin mit den Brummis fahren zu dürfen, die ihm bis heute erlaubt sind?

    Danke schön, fürs Gedanken darüber machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      carllson
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Nein, er muss auch wenn er nur Kl. C1E Fahrzeuge gewerblich also beruflich bedingt fahren möchte diese BKF Schulungen machen. Wenn er den Führerschein nur mit den gesundheitlichen Zeugnissen verlängert, darf er ab 2014 nur noch privat Kl. C1E Fahrzeuge fahren. Also bei privaten Umzügen helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    >gewerblich also beruflich bedingt

    Ich kann dieser Aussage bur boch einmal ganz deutlich widersprechen: "Gewerblich" ist nicht das gleiche wie "beruflich" und "nicht gewerblich" ist nicht unbedingt "privat"! Einige Beispiele, für die keine BKF-Qualifikation erforderlich ist:

    - Transport von Gütern innerhalb des Betriebsablaufs, auch zum Kunden, falls der Gütertransport nicht die Hauptleistung ist, z.B. ein Handwerker, der Material zwecks Verarbeitung/Einbau durch den eigenen Betrieb zum Kunden fährt. Das ist sogar "gewerblich" ...

    - Landwirtschaft ist kein Gewerbe, daher ist für Fahrten innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs keine BKF-Qualifikation erforderlich. (Bei Fahrzeugen, die mit L und T gefahren werden dürfen, sowieso nicht.) Beruflich, aber nicht gewerblich.

    - Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, ...: Kein Gewerbe, außerdem explizite Ausnahme. Ob die Tätigkeit beruflich oder ehrenamtlich ausgeübt wird, ist egal.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      carllson
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Also sollte jeder, den es betrifft, persönlich mit dem Führerschein in der Hand, in einer Kl. C Fahrschule oder bei seinem zuständigen Verkehrsamt nachfragen? Das wäre dann doch das abschließende Statement dazu, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text

    Danke schön! :oD

    >Einige Beispiele, für die keine BKF-Qualifikation erforderlich ist:
    >
    >- Transport von Gütern innerhalb des Betriebsablaufs, auch zum Kunden, falls der Gütertransport nicht die Hauptleistung ist, z.B. ein Handwerker, der Material zwecks Verarbeitung/Einbau durch den eigenen Betrieb zum Kunden fährt. Das ist sogar "gewerblich" ...


    Das trifft die Situation sehr genau:

    Er ist als Gartenbautechniker angestellt.
    Zu seinem Aufgabenbereich zählt aber auch der Transport von Gütern, die auf den Baustellen verarbeitet werden.
    Diese werden von ihm mit einer Zugmaschine von bis zu 7,5 Tonnen und ggf. einem Anhänger/Tieflader transportiert.

    @kk145
    Hättest du evtl.eine Quellenangabe für mich, auf die ich mich berufen könnte?
    Nach dem Beitrag von @carllson (deiner stand noch nicht hier) habe ich tel. mit dem StVA gesprochen und die Dame von dort erschien mir "sehr wenig informiert".

    Sagte sie noch zu Beginn: Medizinische Tests reichen aus.
    Dann fragte sie aber bei Kollegen nach (wozu sie mich wegdrückte und ich so den Wortlaut ihrer Fragestellung nicht mitbekam)und korrigierte ihre Aussage in: Fortbildungsnachweise seien ab 2014 nötig - so wie es @carllson in seiner ersten Stellungnahme zu dem Thema schrieb.

    Es scheint tatsächlich eine Situ zu sein, bei der man seeeehr genau klären muss, was man wie rüber bringt und sich auch nicht scheuen sollte, die Sachbearbeiter zu korrigieren.
    Und da wäre eine offizielle Quelle natürlich von Vorteil.;o)

    Danke schön, an euch beide.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    >@kk145
    >Hättest du evtl.eine Quellenangabe für mich, auf die ich mich berufen könnte?

    Natürlich: § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG.


    >Sagte sie noch zu Beginn: Medizinische Tests reichen aus.

    Diese Aussage gehört zur Fahrerlaubnis ...

    >Dann fragte sie aber bei Kollegen nach (wozu sie mich wegdrückte und ich so den Wortlaut ihrer Fragestellung nicht mitbekam)und korrigierte ihre Aussage in: Fortbildungsnachweise seien ab 2014 nötig - so wie es @carllson in seiner ersten Stellungnahme zu dem Thema schrieb.

    ... und diese Aussage gehört zur Schlüsselzahl 95.

    Bei einem Berufskraftfahrer fallen diese beiden Verlängerungen zusammen, dein Mann braucht nur die Fahrerlaubnis. Er bekommt dan seine Klassen ohne Schlüsselzahl 95 und sonst bleibt alles wie bisher.


    >Es scheint tatsächlich eine Situ zu sein, bei der man seeeehr genau klären muss, was man wie rüber bringt und sich auch nicht scheuen sollte, die Sachbearbeiter zu korrigieren.

    Es ist wie immer: Man muss die Leute fragen, die auf dem Sachgebiet kompetent sind:

    - Für einen Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle ist die Frage, ob für eine bestimmte Tätigkeit die BKF-Qualifikation erforderlich ist, nicht gerade der Kernkompetenzbereich (vielleicht weiß er/sie das, vielleicht nicht). Da bekommst du am ehesten die Aussage: "Wenn Sie 'alles' verlängern wollen, reicht die ärztliche Untersuchung nicht aus."

    - Eine Fahrschule, die Klasse C ausbildet, könnte das wissen, aber nur falls sie auch die BFK-Aus- und -weiterbildung anbietet würde ich mich darauf auch verlassen - verbindlich ist die Auskunft sowieso nicht.

    - Die Polizei sollte das wissen (immerhin sollen die das kontrollieren), aber dass nicht jeder Polizist alles wissen kann, ist auch klar.

    - Die örtliche IHK ist in solchen Fragen kompetent, immerhin führen die die Prüfungen durch. Ob du dann aber eine ebenso kompetente Antwort bekommst, ist nicht immer sicher.

    - Außerdem kann man sich mit solchen Fragen auch immer an zuständige Behörden, hier z.B. die BAG oder auch direkt an das BMVBS, wenden. Die müssen sogar antworten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinklasse CE verlängern, Schlüsselzahl 95
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    >>@kk145
    >>Hättest du evtl.eine Quellenangabe für mich, auf die ich mich berufen könnte?
    >
    >Natürlich: § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG.


    Ich wusste es: WENN mir einer hier ne verlässliche Quelle nennen kann, dann bist du es! :oD
    Danke schön!


    >Er bekommt dan seine Klassen ohne Schlüsselzahl 95 und sonst bleibt alles wie bisher.
    >
    Na,das will ich mal hoffen. Sicher wäre der Gg nicht begeistert, BKF-Qualifiktionen vorweisen zu müssen.;o)


    >Es ist wie immer: Man muss die Leute fragen, die auf dem Sachgebiet kompetent sind:
    >- Für einen Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle ist die Frage, ob für eine bestimmte Tätigkeit die BKF-Qualifikation erforderlich ist, nicht gerade der Kernkompetenzbereich (vielleicht weiß er/sie das, vielleicht nicht).

    Na,wenn ein Mensch die Entscheidungsgewalt hat, ob eingereichte Papiere vollständig und ausreichend sind, unterstellt mein gMV, dass er weiß was er will und braucht. :oS

    In dem Zusammenhang bei ner C-FS nachzufragen ...
    Hmm, von irgendwas müssen die ja auch leben. Warum nicht (auch) von denen, die sich nicht auskennen? ;o)


    >- Außerdem kann man sich mit solchen Fragen auch immer an zuständige Behörden, hier z.B. die BAG oder auch direkt an das BMVBS, wenden. Die müssen sogar antworten!

    An die habe ich gar nicht gedacht.*schäm*
    Da war mir ein Forum weit naheliegender (oder des StVA). Wobei sich ersteres als besser erwies, dank kompetenter User.

    Hast mir sehr geholfen. Besten Dank.

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