Führerscheinklasse AM und A1
Guten Morgen,
ich habe eben das Gelesen:
Zitat: "Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S"
(quelle: http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/motorrad-fuehrerscheinklassen/)
Ich habe in der Fahrschule gelernt, das man mit dem Führerschein der Klasse B auch die Klasse M fahren darf. Wird man dann auch die Klasse AM mit dem Führerschein fahren dürfen, oder muss man dann noch mal die Fahrschule besuchen, wenn man 45er fahren möchte?
Nun zu meiner A1 frage, nur um sicher zu gehen. Da steht ja, das die 80 km/h Begrenzung hinfällig wird. Heißt das, dass man dann schneller fahren darf?
Bitte um Antworten.
Gruß Fredi