Ich habe meinen 3er Führerschein seit 1979. Mittlerweile ist er auf den Neuen EU-Führerschein umgestellt worden. Darf ich damit immer noch meine 125er Fahren?
Thema
Re: Führerscheinklasse 3 - Motorrad mit 125 ccm
Autor
Wuschel29
schrieb am Montag, 8. Oktober 2007
Text
Hi,
schau mal auf der Rückseite von deinem Checkkartenführerschein, ob bei der Klasse A1 was eingetragen worden ist. Wenn ja darfst du, wenn nicht dann nicht. :-)
Re: Re: Führerscheinklasse 3 - Motorrad mit 125 ccm
Autor
carhol
schrieb am Montag, 8. Oktober 2007
Text
>Hi, > >schau mal auf der Rückseite von deinem Checkkartenführerschein, ob bei der Klasse A1 was eingetragen worden ist. Wenn ja darfst du, wenn nicht dann nicht. :-)
äähhhmmmmmmm
das ist wohl eine frage für einen etwas älteren fahrlehrER. wuschel, der te hat keinen kartenführerschein und wenn du mal etwas in der beck`schen geblättert hättest, hättest du festgestellt, dass er den klasse 3 vor dem 04/80 erworben hat und somit klaase a1, also 125 ccm bis 15 ps, fahren darf.
Re: Re: Re: Führerscheinklasse 3 - Motorrad mit 125 ccm
Autor
Wuschel29
schrieb am Dienstag, 9. Oktober 2007
Text
@Holger
Hallo Holger,
es steht geschrieben, er hat den Kartenführerschein. Hatte den Fall jetz mit Klasse T, alter (grauer) Führerschein wurde auf Kartenführerschein umgestellt und StVa hat den Klasse T nicht mit eingetragen obwohl Vorbesitz alte Kl. 2 vorhanden gewesen ist. Der gute musste Kl. T jetzt nochmal neu erwerben!
Darumm der Hinweis auf die Rückseite, ist beim StVa das Kreuzchen vergessen worden ist die FE hinfällig geworden.