Führerscheinklasse 3

  • Führerscheinklasse 3
     Dito
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Hallo,ich hätte folgende Frage:

    Ich bin vor etwa 20Jahren ausgiebig Trecker (im Gartenbau) gefahren.
    Nun möchte ich mir selber einen modernen Trekker anschaffen, wobei mir nahegelegt wurde, dass dieses mit der alten Führerscheinklasse 3 nicht mehr so einfach sei.
    Nun hätte ich doch gerne gewußt, welche Schlepper ich mit der alten Klasse 3 fahren darf ... mit Dank und herzlichen Grüßen ...
    DITO
  • Thema
    Re: Führerscheinklasse 3
    Autor
      Loisel
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    Mit der alten Klasse 3 kannst Du weiterhin Deine Traktoren fahren wie bisher, auch größere !!!
    Wir haben in Deutschland Besitzstand und das hat sich nicht geändert.
    Spielst Du mit dem Gedanken Deinen alten Führerschein umschreiben zu lassen, so musst Du darauf achten, dass die Klasse 'T' zusätzlich eingetragen wird. Diese Umschreibung fällt auch unter Besitzstand allerdings mit der Auflage, dass Du nachweisen musst, in der Land- u. Forstwirtschaft tätig zu sein. Sollte dies nur gelegentlich geschehen, so ist eine Absprache über die Vorgehensweise mit Deiner Führerscheinstelle wichtig.
    Quelle: Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3 zu §6 Abs.7

    Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Führerscheinklasse 3
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    >Mit der alten Klasse 3 kannst Du weiterhin Deine Traktoren fahren >wie bisher, auch größere !!!
    >Wir haben in Deutschland Besitzstand und das hat sich nicht geändert.
    >Spielst Du mit dem Gedanken Deinen alten Führerschein umschreiben zu >lassen, so musst Du darauf achten, dass die Klasse 'T' zusätzlich >eingetragen wird. Diese Umschreibung fällt auch unter Besitzstand

    Mit der alten Klasse 3 konnte man nie Traktoren fahren, die in die neue Klasse T fallen (60 km/h Höchstgeschwindigkeit mit und ohne Anhänger). Dafür benötigte man früher die Klasse 2.

    Man konnte mit Klasse 3 nur Traktoren mit 32 km/h bauartbed. Höchstgeschwindigkeit fahren (mit Anhänger nur 25 km/h).
    Lediglich die Zweckbindung Land-/Forstwirtschaft bestand nicht, was bei der Umschreibung mit Eintrag der Schlüsselzahl 174 vermerkt wird.

    Die mögliche Erteilung von Klasse T beim Umtausch eines alten Führerscheins in den Kartenführerschein ist somit keinerlei Besitzstand, sondern ein "Geschenk".

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinklasse 3
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text

    >Die mögliche Erteilung von Klasse T beim Umtausch eines alten Führerscheins in den Kartenführerschein ist somit keinerlei Besitzstand, sondern ein "Geschenk".
    .................

    Ein "Geschenk" für das ich verflixt schwer zu kämpfen hatte, bevor mein Mann es, beim Umtausch vom grauen Lappen zum handlichen Kärtchen, überreicht bekam!
    Da mussten erst einige Bescheinigungen her.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinklasse 3
    Autor
      Nullpromille
      schrieb am Dienstag, 3. März 2009
    Text
    >>Mit der alten Klasse 3 kannst Du weiterhin Deine Traktoren fahren >wie bisher, auch größere !!!
    >>Wir haben in Deutschland Besitzstand und das hat sich nicht geändert.
    >>Spielst Du mit dem Gedanken Deinen alten Führerschein umschreiben zu >lassen, so musst Du darauf achten, dass die Klasse 'T' zusätzlich >eingetragen wird. Diese Umschreibung fällt auch unter Besitzstand
    >
    >Mit der alten Klasse 3 konnte man nie Traktoren fahren, die in die neue Klasse T fallen (60 km/h Höchstgeschwindigkeit mit und ohne Anhänger). Dafür benötigte man früher die Klasse 2.
    >
    >Man konnte mit Klasse 3 nur Traktoren mit 32 km/h bauartbed. Höchstgeschwindigkeit fahren (mit Anhänger nur 25 km/h).
    >Lediglich die Zweckbindung Land-/Forstwirtschaft bestand nicht, was bei der Umschreibung mit Eintrag der Schlüsselzahl 174 vermerkt wird.
    >
    >Die mögliche Erteilung von Klasse T beim Umtausch eines alten Führerscheins in den Kartenführerschein ist somit keinerlei Besitzstand, sondern ein "Geschenk".


    Hallo Kritiker,
    mit der Klasse 3 konnte man schon immer Zugmaschinen (Traktoren) mit einer zGM bis 7,5 t fahren. Die Geschwindigkeit (b.b.H.) war noch nie ein Kriterium.

    Viele Grüße
    Nullpromille

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