Führerscheinersatz?!

  • Führerscheinersatz?!
     Maximilian M.
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2011
    Hallo Leute,
    ich habe eine Frage, ich werde am 26.8 18 jahre alt. ich mache gerade B+A nun will ich bis meinem Geburtstag fertig werden mit beiden. Habe daher damals beantragt das ich nur einen Schein bekomme, wo gleich B+A gekennzeichnet ist. Nun habe ich das problem das ich bis zu meinem geburtstag nur den A haben werde. Werde aber dann nicht fahren können wenn ich 18 bin oder? Da ich den führerschein nicht holen kann da auf diesem B+A angegeben ist. Gibts es da vll eine Möglichkeit das man einen Bescheid bekommt das man doch fahren kann, weil ich habe ja die Prüfung bestanden und bin 18. Also gibt es da vll einen bescheid oder nen zettel der es mir bis dahin erlaubt?

    mfg max
  • Thema
    Re: Führerscheinersatz?!
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2011
    Text

    Dazu Info von der Stadt Oldenburg, die aber für ganz D gilt. Den Gebühr habe ich durch (...) ersetzt, da die evtl. variieren kann (aber nicht muss. ;o):

    Nach der bestandenen Prüfung wird Ihnen entweder der vorbereitete Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, müssen Sie bei der Führerscheinstelle vorsprechen und Sie können eine vorläufige Fahrerlaubnis gegen eine Gebühr (...) erhalten.
    Sollten Sie mehrere Klassen beantragt haben, kann Ihnen gegen Vorlage der Prüfbescheinigung ebenfalls eine vorläufige Fahrberechtigung für die bestandene Klasse für drei Monate gegen eine Gebühr (...) ausgestellt werden.

    Quelle: http://www.oldenburg.de/osiris/modul/service/eintrag/fahrerlaubnis-erweiterung.html


    Viel Spaß also beim cruisen (inD!) und passe auf dich auf.
    Die Linke zum Gruße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinersatz?!
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. Juli 2011
    Text
    >Quelle: http://www.oldenburg.de/osiris/modul/service/eintrag/fahrerlaubnis-erweiterung.html

    Ich fände es ja wirklich spannend zu wissen, wofür Oldenburg hier den zusätzlichen Euro haben will. DIe Gebühr für die Ausfertigung eines vorläufigen Führerscheins (den Unterschied zur Fahrerlaubnis scheint man in Oldenburg auch nicht zu kennen) beträgt bundeseinheitlich 7,70 €.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerscheinersatz?!
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2011
    Text
    Also, ich verstehe nicht, warum du bis zu deinem Geburtstag nicht fertig wirst.
    Machst du ersteinmal 4 Wochen Urlaub ?
    Geht mich aber nichts an.
    Bei uns ist es so, dass in diesem Fall bei der Führerscheinstelle ein neuer Führerscheinantrag auf Klasse A gestellt wird (neues Paßbild), der A+B Führerschein wird von der DEKRA zurückgefordert und zerschreddert und du bekommst nach bestandener Prüfung den Klasse A-Führerschein. Danach beantragst du den Führerschein Klasse A+B.
    Und wenn du die Klasse B bestanden hast bekommst du diesen Führerschein und mußt den Klasse A abgeben und dieser wird zerschreddert.
    LG Manne

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