Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom ...

  • Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom unfallort
     ich74
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    !Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom Unfallort!
    ich hatte am 17.04.2008 früh morgens mit einem klein LKW beim Rückwährtsfahren einen PKW beschädigt, was ich nicht bemerkt habe.als ich später wieder bei meiner Firma ankam, war da die Polizei gewesen und hat gemeint ich hätte ein Auto beschädigt.an dem LKW hat man geringe Unfallspuren gefunden.mir wurde aufgrund von Fahrerflucht direkt vor Ort der Führerschein entzogen.aufgrund des Vorfall habe ich jetzt auch meinen Arbeitsplatz verloren.ich war sofort danach bei meinem Rechtsanwalt.er meinte nur, ich sollte ein Geständniss ablegen,um schneller aus der sache zu kommen.das habe ich dann auch getan.an dem Fahrzeug ist ein Gesammtschaden von € 3970,- entstanden.nun habe ich den Strafbefehl vorliegen.
    Geldstrafe von € 375,- sowie eine Geldbuße von € 35,- sowie 5 Monate Fahrverbot! Die fünf Monate wurden von meinem Anwalt gefordert.wäre es sinnvoll Einspruch zu erheben, aufgrund eines niedriegen Fahrverbot [3 Monate)bitte um schnellen Rat! Danke
  • Thema
    Re: Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom unfallort
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    Text
    Hi,

    du denkst, du bekommst hier auf diese Frage eine kompetente Antwort?

    Dazu ist dein Anwalt da, Rechtsberatung darf hier keine stattfinden.

    Sei froh, dass Du so gut weggekommen bist.
    Könnte auch deutlich teurer werden

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom unfallort
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    Text
    >beim Rückwährtsfahren einen PKW beschädigt, was ich nicht bemerkt habe...

    >...an dem Fahrzeug ist ein Gesammtschaden von € 3970,- entstanden.

    Wer dermassen wahrnehmungsfrei unterwegs ist, sollte mal drüber nachdenken, ob er zum Fahren überhaupt geeignet ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom unfallort
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 13. Juni 2008
    Text
    >>beim Rückwährtsfahren einen PKW beschädigt, was ich nicht bemerkt habe...
    >
    >>...an dem Fahrzeug ist ein Gesammtschaden von € 3970,- entstanden.
    >
    >Wer dermassen wahrnehmungsfrei unterwegs ist, sollte mal drüber nachdenken, ob er zum Fahren überhaupt geeignet ist.

    Bei Unfallflucht gibt es keine andere Möglichkeit als Führerscheinentzug.
    Hans Fl.iR

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinentzug durch unerlaubtes entfernen vom unfallort
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 14. Juni 2008
    Text

    >>>...an dem Fahrzeug ist ein Gesammtschaden von € 3970,- entstanden.
    >>

    Das ist echt krass.... Schwerlich begreifbar, dass sowas "übermerkt" werden kann.
    Wobei ich Zeuge eines Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle wurde und die Geschädigte auf Grund meiner Aussage Anzeige bei der Polizei erstattete.
    Die Reparaturkosten lagen bei ca. 800 Euronen.

    Doch um dem ü80 jährigen Fahrer nicht den Führerschein entziehen zu lassen, gab es eine lange (private!) Unterhaltung zwischen dem Polizisten, der meine Aussage protokollierte, und mir.
    Durch geschickte Formulierung war es möglich die Aussage so zu gestalten, dass die Geschädigte wohl den Schaden ersetzt, aber der Schädiger nicht den ührerschein entzogen bekam.

    Denn zur FahrerFLUCHT muss klar feststehen, dass sich der Schädiger von der Unfallstelle entfernte, OBWOHL er den Unfall bemerkte.
    Zur Not können ein Anwalt und ein Gutachter zur Klärung beitragen.

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