Führerscheinentzug 1998

  • Führerscheinentzug 1998
     Jogy
      schrieb am Mittwoch, 21. Januar 2009
    Strafbefehl 1998, mit Rechtskraft v.11.11.1998
    Unterliegt noch der 10 Jährigen Tilgung (1999 geändert dann 15 Jahre). Eintrag in VZR. erst am
    11.02.1999 Posteingang !!! so das Ende Frist erst
    2013 erfolgt. Was ist hier nun gewichtiger,das Urteil des RICHTER'S oder ein POSTEINGANG bei der KBA-Flensburg. Hätte nicht's mehr im VZR gestanden
    hätte ich 2008 den Fs.ohne Mpu machen können.
    Das sagten mir auch vor 2.Jahren Personen vom AMT.
    Auch mein Fahrschullehrer, der 2 Fälle dieser Art in seiner Fahrschule hatte.
    Wer weiß mehr Über solche Vorgehendsweisen,von Rechtsverstehen.(drehen)


  • Thema
    Re: Führerscheinentzug 1998
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 21. Januar 2009
    Text
    >Wer weiß mehr Über solche Vorgehendsweisen,von Rechtsverstehen.(drehen)
    >.................................

    Ich kenne viele User (zT auch persönlich), die davon WIRKLICH Ahnung haben.
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    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerscheinentzug 1998
    Autor
      Grinsekatze
      schrieb am Mittwoch, 21. Januar 2009
    Text
    >Strafbefehl 1998, mit Rechtskraft v.11.11.1998
    >Unterliegt noch der 10 Jährigen Tilgung (1999 geändert dann 15 Jahre). Eintrag in VZR. erst am
    >11.02.1999 Posteingang !!! so das Ende Frist erst
    >2013 erfolgt. Was ist hier nun gewichtiger,das Urteil des RICHTER'S oder ein POSTEINGANG bei der KBA-Flensburg. Hätte nicht's mehr im VZR gestanden
    >hätte ich 2008 den Fs.ohne Mpu machen können.
    >Das sagten mir auch vor 2.Jahren Personen vom AMT.
    >Auch mein Fahrschullehrer, der 2 Fälle dieser Art in seiner Fahrschule hatte.
    >Wer weiß mehr Über solche Vorgehendsweisen,von Rechtsverstehen.(drehen)
    >
    >
    >Hi, maßgebend ist IMMER die zuständige Führerscheinstelle, da wird über Deinen Fall entschieden (neue EU Richtlinien seit 10/08). Nur kleiner Tipp am Rande leg Dich nicht mit denen an, bleib Sachlich aber Freundlich die sitzen am längeren Hebel!

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  • Thema
    Re: Re: Führerscheinentzug 1998
    Autor
      Jogy
      schrieb am Mittwoch, 21. Januar 2009
    Text
    Hey Grinsekatze
    Immer lieb & net sein, ist schon klar.
    Nur der Hase ist in Flensburg begraben.Hätten
    die auf das Datum der Rechtskraft des Urteil
    geschaut " 11.11.1989 " und die von damals
    geltende Frist von 10 Jahren eingehalten, so
    " 22.10.2008 "gewesen und nicht der " 22.10. 2013 "
    Die haben dort das Datum des Eingangs der
    Mitteilung " 11.02.1999 "als außgangspunkt zur
    Festsetzung der Frist genommen (ab 01.01.1999)
    15 Jahre.Die beim Amt haben das schon richtig
    gemacht, aber den sind dadurch auch die Hände gebunden,ansonsten währe das kein Problem mit der
    Erteilung der Fahrerlaubnis gewesen.
    Alles spielte sich in der Übergangszeit ab,auch
    jetzt neue FEV.Regelung bringt schon verwirrung
    da in den Bundesländern unterschiedlich
    Entschieden wird.

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