Führerscheinentzug 1998
Strafbefehl 1998, mit Rechtskraft v.11.11.1998
Unterliegt noch der 10 Jährigen Tilgung (1999 geändert dann 15 Jahre). Eintrag in VZR. erst am
11.02.1999 Posteingang !!! so das Ende Frist erst
2013 erfolgt. Was ist hier nun gewichtiger,das Urteil des RICHTER'S oder ein POSTEINGANG bei der KBA-Flensburg. Hätte nicht's mehr im VZR gestanden
hätte ich 2008 den Fs.ohne Mpu machen können.
Das sagten mir auch vor 2.Jahren Personen vom AMT.
Auch mein Fahrschullehrer, der 2 Fälle dieser Art in seiner Fahrschule hatte.
Wer weiß mehr Über solche Vorgehendsweisen,von Rechtsverstehen.(drehen)