Führerscheinantrag und Fahrschule in versch. ...

  • Führerscheinantrag und Fahrschule in versch. Landkreisen: welche Rechtsgrundlage gilt?
     toubab
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Hallo Forumsmitglieder,

    ich wohne aus Studiengründen in Potsdam (Brandenburg) und möchte in den nächsten Tagen meine Fahrschulausbildung aufnehmen. Meine Wunschfahrschule leigt allerdings in meiner Heimatregion im Osten Brandenburgs, wo ich in mich in den aktuellen Semesterferien natürlich aufhalte. Als ich gestern mit meiner Fahrschule den Ausbildungsvertrag schließen wollte, war man sich nich sicher, ob das so einfach gehen würde aufgrund meines abweichenden Wohnsitzes in Potsdam.

    Nach Nachfrage bei der zuständigen Referatsgruppe im Potsdamer Rathaus teilte man mir mit, dass es eine Regelung gebe, wonach die theoretische als auch praktische Prüfung nur am Wohnort gemacht werden dürfen, die Fahrschulausbildung wiederum dürfe ich aber bei meiner Wunschfahrschule machen.

    Nun gut, meine Wunschfahrschule ist nicht nur ums Eck meines "alten" Heims, sie ist im Vergleich zu Potsdamer Fahrschulen auch gut 200 Euro günstiger.

    Als ich im Jahr 2000/2001 bereits einmal eine Fahrschulausbildung aufnahm, diese jedioch nicht abschloß, gab es keienrlei Probleme. Obwohl ich damals in Brandenburg lebte und die damalige Fahrschule im Land Berlin war.

    Wie auch immer, ich suche nun nach den entsprechenden Stellen, wo ich in diese Verordnung Einsicht nehmen kann. Die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus konnte mir weder sagen, seit wann diese Regelung gilt, noch mit welcher Begründung diese exisitert oder an welcher Stelle diese zu finden ist (kurzum, in welchem § von StVO oder der Fahrerlaubnmis-Verordnung dies zu finden ist).
    Dies ist für mich deshalb interessant, da es wohl Ausnahmefälle gibt. Diese würde ich gerne in Erfahrung bringen.

    Ansonsten hilft nur die Notlösung, dass ich mich in der kommenden Woche in Potsdam abmelde und meinen Wohnsitz zurück zu meinen Eltern verlege.

    Ich versteh einfach nicht, warum es so eine Regelung überhaupt gibt? Standortstärkung der örtlichen DEKRA-Stützpunkte?

    Ich danke für jeden konkreten Hinweis auf die rechliche Situation und Alternativmöglichkeiten!
  • Thema
    Re: Führerscheinantrag und Fahrschule in versch. Landkreisen: welche Rechtsgrundlage gilt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    Die Grundlage ist § 17 Abs. 3 FeV:

    "Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt."

    Soweit die praktische Prüfung nicht an Hauptwohnsitz, (Hoch-)Schule, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stattfindet ist die Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes erforderlich.

    Die Ausbildung sowie die theoretische Prüfung darfst du ablegen, wo du willst.

    >Ich versteh einfach nicht, warum es so eine Regelung überhaupt gibt? Standortstärkung der örtlichen DEKRA-Stützpunkte?

    Der Fahranfänger soll mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sein, besonders in anspruchsvolleren Gegenden wie Städten oder Ballungsräumen.

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