Führerschein zurück!!

  • Führerschein zurück!!
     Schleckermäulchen
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Huhuu ihr da ;)

    und zwar gehts bei mir um folgende Situation:
    Mir wurde am 31.12.10 mein Geldbeutel mit sämtlichen Karten sprich auch dem Führerschein geklaut. Ich hab vor ca. 3-4 Wochen nen neuen beantragt und diesen am DI abgeholt. Jetzt sind aber meine Sachen gestern wieder aufgetaucht, den alten Führerschein wollte ich daher heute abholen. Die Frau dort meinte aber ich könne den neuen nich gegen den alten tauschen, da man immer den neuesten haben muss. Als ich fragte ob ich ihn zerschnitten wieder haben kann sagte sie das des meine den neuen kartenführerscheinen nichts bringt! Nun wollt ich fragen ob sich vielleicht jmd damit auskennt und sie wirkl. recht hat?Weil ist ein zerschnittener Führerschein nich ungültig??Ich will einfach gern man alten wieder haben auch wenn ich ihn nich mehr benutzen kann und bei denen liegt er doch sowieso nur rum und versauert!
    Würde mich echt freuen wenn mir jmd weiter helfen könnte!

    Danke schon mal
  • Thema
    Re: Führerschein zurück!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Text
    Die Dame hat leider recht.
    Ich zitiere:

    **Bei der Abholung ist noch folgendes zu beachten:
    1. Beim Umtausch eines alten Führerscheines in den neuen Kartenführerschein ist der alte Führerschein der Gemeindeverwaltung vorzulegen, damit dieser zurückgegeben oder entwertet werden kann.
    2. Kartenführerscheine werden bei Änderungen immer eingezogen. **

    Quelle: http://www.speichersdorf.de/nachrichten/24/details_69.htm

    Tut mir Leid. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein zurück!!
    Autor
      Schleckermäulchen
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Text
    >Die Dame hat leider recht.
    >Ich zitiere:
    >
    > **Bei der Abholung ist noch folgendes zu beachten:
    > 1. Beim Umtausch eines alten Führerscheines in den neuen Kartenführerschein ist der alte Führerschein der Gemeindeverwaltung vorzulegen, damit dieser zurückgegeben oder entwertet werden kann.
    > 2. Kartenführerscheine werden bei Änderungen immer eingezogen. **
    >
    >Quelle: http://www.speichersdorf.de/nachrichten/24/details_69.htm
    >
    >Tut mir Leid. :o(

    oh nein ...e man :(des war des einzigste was ich unbedingt zurück wollte!!!und etz is er wieder da und ich krieg ihn nich -.-
    aber is der dann zerschnitten echt noch gültig??ich kann mir des i-wie nich vorstellen weil eigl. sind ja alle andren karten dann ungültig...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein zurück!!
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Text
    >aber is der dann zerschnitten echt noch gültig??

    Gültig ist er (hauptsächlich) dadurch, dass er dir ausgehändigt wird. Ein (europäisches) anerkanntes Verfahren zur Entwertung von Kartenführerscheinen gibt es nicht, also wird dir die alte Karte nicht ausgehändigt werden - egal in welcher Form.


    >ich kann mir des i-wie nich vorstellen weil eigl. sind ja alle andren karten dann ungültig...

    Dabei solltest du bedenken, dass die meisten Karten durch das Zerschneiden nicht mehr zu gebrauchen sind (Magnetstreifen, Chip) und der Besitzer sich daher - ganz unabhängig von der Gültigkeit - eine neue Karte besorgen wird. Bei einer reinen "Vorzeigekarte" reicht etwas Klebeband und eine gute Geschichte ...

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