Führerschein zu früh zugeschickt

  • Führerschein zu früh zugeschickt
     meister eder
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008

    >Sehe ich auch so.
    >Die Fahrerlaubnis wurde mit der Aushändigung erteilt. Wenn vielleicht auch widerrechtlich, aber für den Fehler der Behörde, kann der FE-Inhaber nicht verantwortlich gemacht werden.
    >Er darf also seit 19.11. ohne Begleitperson fahren.
    >Gruß Muffy

    wie kommt ihr da darf, das die Fahrerlaubins am 19.11 erteilt worden ist........
    Hallo er oder sie hat ja schon BF17.... und da ist ja die FE schon erteilt worden,oder!!!
    Aber nur mit Bewährungshelfer!!!!!

    Es wird immer von einem Fehler der Behörde geschrieben, sie hat keinen Fehler gemacht.
    Denn es steht nur das Ausstellungsdatum im Schein, nicht wann die Fahrerlaubnis erworben würde!!!

    Und wie oben schon geschrieben, um alleine Auto fahren zu dürfen muß man 18 sein oder eine Sondergenehmigung (US-Fahrerlaubins,BF17, Um den Arbeitsplatz zu erreichen) haben.

    ich hoffe ich darf das hier verlinken..
    http://www.language-net.de/informationen/fuehrerschein-usa-teil-ii.html
    Ich weiß du möchtest Auto fahren aber nicht alleine, sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Thema
    Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      meister eder
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    bitte unten Anhängen...Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    bei b17 kann es kein fahren ohne fahrerlaubnis sein da die fehrerlaubnis erteilt wurde.
    es ist ein verstoss gegen eine auflage, genauso wenn man ohne brille fährt (die strafe ist allerdings anders).

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text

    Hier ein Auszug aus der Anlage 8 zur FeV:

    Seite 2 enthält:

    folgende Daten zur Fahrerlaubnis des Inhabers entsprechend der auf dem Führerschein aufgebrachten Nummerierung:

    .
    .
    .
    .
    14. Ein Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums der Fahrerlaubnis für eine oder mehrere Klassen (s. Nummer 10).


    Somit ist für mich hier die Fahrerlaubnis der Kl. B ohne Einschränkung erteilt.
    Vermutlich zu unrecht, aber der Verwaltungsakt ist vollzogen.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    Aus den drei unten angeführten Textstellen lässt sich wohl deutlich ableiten, was geschieht wenn der Fahranfänger vor seinem 18. Geburtstag ohne Begleitperson angetroffen wird - und auch, warum:


    4.4 Ist in der Prüfungsbescheinigung eingetragen bis zu welchem Tag nur in Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE gefahren werden dürfen?

    Ja, eingetragen wird das Datum, an dem der junge Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet.


    5.3 Welche Konsequenzen hat es, wenn der Inhaber der Prüfungsbescheinigung ohne eine der in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führt?

    Er handelt ordnungswidrig und muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € bezahlen. Hat er den Verstoß vorsätzlich begangen, was in der Regel der Fall sein dürfte, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 € festgesetzt. Dieses würde auch im VZR eingetragen und mit einem Punkt bewertet. Außerdem wird in jedem Fall die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Abs. 3 Satz 1 StVG). Der Widerruf betrifft auch die Klassen L, M und S.


    5.4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann?

    Vor der Neuerteilung muss der Betroffene unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG) teilnehmen (§ 6e Abs. 3 Satz 2 StVG).


    Volltext kann hier
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm
    nachgelesen werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    >Aus den drei unten angeführten Textstellen lässt sich wohl deutlich ableiten, was geschieht wenn der Fahranfänger vor seinem 18. Geburtstag ohne Begleitperson angetroffen wird - und auch, warum:
    >
    >
    > 4.4 Ist in der Prüfungsbescheinigung eingetragen bis zu welchem Tag nur in Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE gefahren werden dürfen?
    >
    >Ja, eingetragen wird das Datum, an dem der junge Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet.
    >
    >
    > 5.3 Welche Konsequenzen hat es, wenn der Inhaber der Prüfungsbescheinigung ohne eine der in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führt?
    >
    >Er handelt ordnungswidrig und muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € bezahlen. Hat er den Verstoß vorsätzlich begangen, was in der Regel der Fall sein dürfte, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 € festgesetzt. Dieses würde auch im VZR eingetragen und mit einem Punkt bewertet. Außerdem wird in jedem Fall die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Abs. 3 Satz 1 StVG). Der Widerruf betrifft auch die Klassen L, M und S.
    >
    >
    > 5.4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann?
    >
    >Vor der Neuerteilung muss der Betroffene unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG) teilnehmen (§ 6e Abs. 3 Satz 2 StVG).
    >
    >
    >Volltext kann hier
    >http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm
    >nachgelesen werden.


    Hi Peg,

    Alles was Du hier zitiertst ist richtig. Es geht allerdings um Inhaber einer Prüfbescheinigung BF 17.
    In diesem Fall hat der TE aber schon sein Plastikkärtchen erhalten, also Kl. B erteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    >Hi Peg,
    >
    >Alles was Du hier zitiertst ist richtig. Es geht allerdings um Inhaber einer Prüfbescheinigung BF 17.
    >In diesem Fall hat der TE aber schon sein Plastikkärtchen erhalten, also Kl. B erteilt.
    ---------------------------

    Genau um bF17 geht es ja:

    Der bF17-Prüfling bekam an seinem PP-Tag die Bescheinigung über das erfolgreiche Ende seiner Ausbildung.
    Auf der steht, dass sie gültig ist bis zu seinem 18. Geburtstag.

    Dass das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B 18 bei Jahren liegt, ist auch gesetzlich fixiert. Also für jeden immer und überall nachzulesen.

    Ich denke, sich darüber hinwegzusetzen ist schon recht dreist und wird geahndet, getreu dem Motto:
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      blackbird
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    Ja aber deswegen is er doch trotzdem nicht 18 ??????!!!!!!!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    die fahrerlaubnis nach klasse b, nicht b17, kann so nicht widerrufen werden weil sie, durch einen falschen verwaltungsakt, erteilt wurde.
    auch falsche verwaltungsakte haben, erstmal, für den bürger rechtsgültigkeit.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      schokiengel
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    >die fahrerlaubnis nach klasse b, nicht b17, kann so nicht widerrufen werden weil sie, durch einen falschen verwaltungsakt, erteilt wurde.
    >auch falsche verwaltungsakte haben, erstmal, für den bürger rechtsgültigkeit.
    >
    >mfg
    >

    eine andere frage, wer hat dir den führerschein zugeschickt? Das würde mich mal interessieren, den nomerlweiße schicken behörden die nicht zu, zumal du noch die BF17bescheinigung hast, die was mit der aushändigung vom scheckkartenführerschein eingezogen und ungültigt gemacht werden muss.

    p.s. du darfst erst mit 18fahren.WEil es so im GEsetz steht, dass du die Klasse B erst mit dem vollendenden 18LJ fahren darfst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    @ TE

    Wurde denn das Datum 19.11.08 handschriftlich auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen oder ist es auf der Vorderseite aufgedruckt? Ist im Feld 10 ein Sternchen oder ein Datum?

    Auf den Beitrag antworten


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